Stadt Esslingen am Neckar
Schul- und Sportamt 12.10.2011
Sachbearbeiter/in:
Max Pickl
40/363/2011
V O R L A G E
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Sportausschuss
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19.10.2011
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Betreff:
Gründung
des Fussballtalentfördervereins FC Esslingen e.V.
I. Antrag
Vom Bericht zum aktuellen
Stand des FC Esslingen wird Kenntnis genommen.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle Auswirkungen:
entfällt
Deckungsvorschlag:
entfällt
III. Folgekosten
entfällt
IV. Begründung
Gründung FC Esslingen
Alle
neun Esslinger Fußballvereine beabsichtigen noch 2011 die Gründung des FC
Esslingen e.V. zum 01.01.2012, wenn die finanzielle Grundlage zum Betrieb für
die ersten drei Jahre gesichert ist. Unterstützung erfährt das Modellprojekt
durch den württembergischen Fußballverband.
Der
Talentförderverein FC Esslingen e.V. bietet in Kooperation mit der SV 1845
Esslingen e.V. und dem TSV RSK Esslingen e.V. Mädchenfußball als festen
Bestandteil des FC Esslingen an. Es ist vorgesehen, ab der Saison 2012/2013 bei
den Jungen im Kinder- und Jugendbereich mit bis zu sechs Mannschaften zu
starten (zwei D-, zwei C-, eine B-, eine A-Jugend), im Mädchenbereich sollen es
mindestens vier Mannschaften sein (E-, D-, C-, B-Jugend). In diesen 10
Mannschaften werden ca. 200 Kinder und Jugendliche spielen. Tendenziell können
es bei den Mädchenmannschaften noch mehr werden.
Der
Trainings- und Spielbetrieb kann auf dem Sportgelände der SV 1845 Esslingen
e.V. sowohl auf dem Gelände des Eberhard-Bauer-Stadions als auch auf dem ehemaligen
VfL Post e.V. Gelände stattfinden. Hierfür müssen noch die notwendigen
Vereinbarungen zwischen dem FC Esslingen und der SV 1845 Esslingen e.V.
getroffen werden.
Eine Option wäre, dass der FC Esslingen
bezüglich des ehemaligen VfL Post Geländes in einen eigenen Pachtvertrag mit
der Stadt tritt. Bei Übernahme des Erbbauvertrages für das Gelände des
ehemaligen VfL Post e.V. durch den FC Esslingen müsste dieser 400 €
Eigenbeteiligung an den Erbbauzinsen pro Jahr bezahlen und erhielte als
Pflegezuschuss für das Sportgelände einen Betrag von 9.200 € pro Jahr (siehe
Einnahmen 1.2). Im Gegenzug entfiele dann dieser Zuschuss für die Pflegekosten
für den SV 1845 Esslingen e.V.
Eine weitere Option wäre die
Bereitstellung von Spielfeldkapazitäten inklusive Umkleidemöglichkeiten durch
die Stadt an den FC Esslingen für den Trainings- und Spielbetrieb. In Punkt
III.9.1 der Sportförderrichtlinie (SFRL) ist geregelt, dass bei Gewährung von
Zuschüssen an Sportvereine zur Pflege von vereinseigenen und gepachteten
Rasensportflächen die Vereine im Bedarfsfall ihre Sportstätten der Stadt
Esslingen, dem Schulsport und anderen Sportvereinen zur Verfügung zu stellen
haben. Durch die Zuschüsse, an den die Sportstätte zur Verfügung stellenden
Verein, entfallen für die Stadt im Gegenzug Kosten für die Anmietung. Im
konkreten Fall hieße dies: Die SV 1845 Esslingen e.V. überlässt der Stadt das
Post Gelände, das diese dem FC Esslingen zur Verfügung stellt. Weder für den FC
Esslingen noch für die Stadt entstehen Mietkosten. Für die Pflege des Geländes
erhält die SV 1845 Esslingen e.V. weiterhin die Zuschüsse gemäß der
Sportförderrichtlinie.
Aktueller
Stand zur Finanzierung
Nach den öffentlichen Präsentationen
des FC Esslingen bei Vertretern der Esslinger Wirtschaft im März und im Juli
2011 ist der aktuelle Stand zur Finanzierung aus der beiliegenden Einnahme- und
Kostenaufstellung (siehe 2 Anlagen) des FC Esslingen zu entnehmen. Der FC
Esslingen führt jährliche Personalkosten von 55.380 €, Spielbetriebskosten von
9.720 € und Pflege- und Unterhaltungskosten von 6.860 € auf. Dies ergibt Gesamtkosten pro Jahr von
71.960 €. Dem gegenüber stehen derzeit Zusagen bei den Einnahmen in Höhe von 65.200
€. pro Jahr aus Spenden, Zuschüssen und geplanten Beiträgen, davon entfallen 51.000
€ auf Firmenspenden und ca. 12.200 € auf städtische Zuschüsse gemäß der
geltenden Sportförderrichtlinie. Diese setzen sich aus Pflegezuschüsse für das
Sportgelände (9.200 € 1.2) und einen Teilbetrag in Höhe von 3.000 € aus 1.3 der
allgemeinen Sportförderung zusammen. Dieser errechnet sich auf Basis der
angenommenen 200 Kinder und Jugendliche und den notwendigen Übungsleitern. Ca.
2.000 € Fördermittel sollen von WLSB und WFV kommen.
Diese oben genannten Pflegezuschüsse
beziehen sich auf die Option der Übernahme des Erbbauvertrages für das Gelände
des ehemaligen VfL Post Gelände durch den FC Esslingen.
Es gibt weitere Interessenbekundungen
bzw. In-Aussichtstellungen von Esslinger Firmen zur Unterstützung des FC
Esslingen. Die bestehende Finanzierungslücke von derzeit 6.760 € wird bis zur
Gründungsversammlung des FC Esslingen durch Spendenzusagen geschlossen.
Die
AOK stellt zusätzlich sieben Trikotsätze a ca. 800 € zur Verfügung. (Diese
Position ist bei den Einnahmen nicht aufgeführt.)
Zur
Wahl des Vorstands des FC Esslingen gibt es im Augenblick folgende Kandidaten:
1.
Wolfgang
Drexler
(Kandidat
1. Vorsitzender)
2.
Martin
Hägele
(Kandidat
Vorstand Sportbetrieb)
3.
Oliver
König, Prokurist in der Geschäftsleitung der Esslinger Wohnungsbau GmbH
(Kandidat
Vorstand Bauwesen und Unterhaltung der Sportanlagen)
4.
Thomas
Pakai, Dipl.-Kaufmann Steuerberater
(Kandidat
Vorstand Finanzen und Wirtschaft)
5.
Rainer
Fahrion,
(Kandidat
für Vorstand Öffentlichkeitsarbeit)
6.
Walter Herzig Jugendleiter- Mädchen TSV RSK Esslingen e.V.
(Kandidat
für Geschäftsstellenleitung)
Sportliche
Aspekte:
Der
Esslinger Fußball im Jugendbereich ist durch die Bemühungen zum FC Esslingen in
den letzten Monaten zusammengewachsen. Für die kommende Saison 2011/2012 haben
Vereine Jugendmannschaften durch Spielgemeinschaften oder durch Spielerwechsel
auf den Beginn des Spielbetriebs des FC Esslingen 2012/2013 hin verstärkt um
dem FC Esslingen die höchst mögliche Klasse zu Beginn des Spielbetriebs zu
übertragen.
Der
FC Esslingen ist ein Modellverein für die Stadt im Fußballbereich. Er ist eine
vereins-übergreifende Qualitätsoffensive. Er ist im Rahmen der Umsetzung einer
Leistungssportkonzeption Esslingen im Sportentwicklungsplan den allgemeinen
Handlungsempfehlungen zuzuordnen. Durch diese Umsetzung soll die Attraktivität
von Esslingen als sportliche Stadt gegenüber den Esslinger Bürgerinnen und
Bürgern erhöht werden. Im Sinne des Stadtmarketings kann der FC Esslingen auch
nach außen wirksam werden.
Für
die Stadt ist der Gleichbehandlungsgrundsatz in der städtischen Sportförderung
zu beachten, darauf weist im Übrigen auch der Stadtverband für Leibesübungen
e.V. hin. Dies betrifft insbesondere die Regelungen der Sportförderrichtlinie
und der Benutzungskostenordnung der Stadt Esslingen.
Da
die neun Gründungsvereine bereits die Voraussetzungen für die Grundsätze der
Sportförderrichtlinie erfüllen, kann dies auch auf den FC Esslingen übertragen
werden. Die Wartezeit von zwei Jahren nach Gründung auf Sportförderung, kann
demnach entfallen.
Die anwesenden Vertreter des FC
Esslingen werden in einem mündlichen Bericht den aktuellen Stand zur Gründungs
FC Esslingen e.V. darstellen.
Amtsleiter Dezernent
Anlagen: Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben