Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Frauenbeauftragte                                                                                                  15.02.2011

Sachbearbeiter/in:

Beate Latendorf;

Haupt- und Personalamt

Claudia Moschella;

Marlies Asseck

 

                                                                                                                   02/055/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsausschuss

21.02.2011

 

 

Betreff: Chancengleichheitsplan der Stadt Esslingen am Neckar

 

 

I. Antrag

 

Vom Chancengleichheitsplan wird einschließlich Statistikteil zustimmend Kenntnis genommen.

  

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

Deckungsvorschlag:

 

entfällt

 

 

III. Folgekosten

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

IV. Begründung

 

Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform wurden die Aufgaben der Kommunen zur Umsetzung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nach Art. 3 Abs. 2 GG präzisiert. Die seit 1. Januar 2005 geltenden Regelungen wurden wortgleich in das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) vom 22.10.2005 übernommen.

 

§ 23 Chancengleichheitsgesetz verdeutlicht, dass es auch zu den Aufgaben der Kommunen gehört, den o.g. Verfassungsauftrag durchzusetzen und entsprechende Strukturen zu schaffen, die der Gleichstellung wirksam verpflichtet sind.

 

Dabei geht es sowohl um Maßnahmen der behördeninternen als auch externen Frauenförderung, ebenso wie um strukturelle Maßnahmen (Gender Mainstreaming) zur Herstellung gleicher Chancen für Frauen und Männer.

 

In § 24 Chancengleichheitsgesetz werden die Kommunen mit mehr als 8.000 EinwohnerInnen sowie Stadt- und Landkreise aufgefordert, Chancengleichheitspläne zu erstellen.

Der Chancengleichheitsplan der Stadt Esslingen am Neckar enthält Aussagen zu geschlechtergerechten kommunalen Dienstleistungen ebenso wie zu beschäftigtenbezogenen Themen.

 

Dieser Chancengleichheitsplan, der als Dienstvereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat der Stadt Esslingen am Neckar abgeschlossen wurde, ersetzt den Frauenförderplan vom 11. Dezember 1998.

    

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsleiterin                   Amtsleiter 10                      GPR-Vorsitzender              Dezernent     

 

 

 

 

 

 

Anlagen:       

Chancengleichheitsplan

Statistikteil    

   

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Chancengleichheitsplan.doc - Chancengleichheitsplan.doc
Chancengleichheit_2011.xls - Chancengleichheit_2011.xls