Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Kulturreferat                                                                                                             19.02.2013

Sachbearbeiter/in:

Helmut Rausch; Jochen Volle

 

                                                                                                                   41/017/2013

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Kulturausschuss

27.02.2013

 

 

Betreff: Kooperation der Esslinger Musikvereine mit der Städtischen Musikschule Esslingen

 

 

I. Antrag

 

1.     Von den Überlegungen der Musikschule zur Kooperation mit Esslinger Musikvereinen wird Kenntnis genommen. (Auftrag aus der Sitzung des KA vom 24.11.2010 und der Sitzung des KA vom 06.07.2011).

 

2.     Die Musikschule wird beauftragt, ab 01.01.2014 diese Kooperation in Form eines Pilotprojektes für die Dauer von 3 Jahren (zunächst befristet bis 31.12.2016) mit 50 Schülern verschiedener Musikvereine zu starten und entsprechende Erfahrungen zu sammeln.

 

3.     Im Laufe des Jahres 2015 wird dem Kulturausschuss über die Erfahrungen berichtet und es wird entschieden, ob die Kooperation fortgesetzt und ausgeweitet werden soll.

                 

 

II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

HHJ

Produktgruppe

Bezeichnung

KST/Auftrag/Projekt

Bezeichnung

 

 

 

 

 

2014

 

 

 

 

 

 

Sachkonto

Bezeichnung

Erläuterung

Plan

Betrag

 

 

 

 

 

 

 

Für den Stellenplan 2014 wird eine zusätzliche Lehrerstelle - befristet von 01.01.2014 bis 31.12.2016 beantragt (TVöD 9). Die entstehenden städtischen Zusatzkosten betragen nach Abzug der erzielbaren Einnahmen (Gebühren und Landeszuschüsse) bei einem Betrag von ca. € 6.855,--.

-

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 

  

 

 

 

III. Ressourcenverbrauch

 

Wird dem Antrag der Verwaltung zugestimmt, entstehen Mehraufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2014 in Höhe von ca. 6.855 Euro bis  zunächst 31.12.2016. jährlich.

 

 

 

 

IV. Begründung

 

Einleitung

 

In der Sitzung des Kulturausschusses vom 24.11.2010 wurde die Verwaltung gebeten, mögliche Vernetzungen zwischen Musik treibenden Vereinen und der Städtischen Musikschule zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln. Die Musikschule hat daraufhin mit einem Fragebogen das Interesse und die Möglichkeiten der Vereine abgefragt. Konkrete Ansätze ergaben sich im Bereich der Musikvereine (Anm.: das Ergebnis der Umfrage wurde dem Kulturausschuss am 06.07.2011 vorgestellt.) In der Folgezeit fanden mehrere Gespräche mit den Musikvereinen statt, in denen eine mögliche Unterrichtskooperation mit der Musikschule überprüft und der Unterrichtsbedarf ermittelt wurde.

 

Es stellte sich heraus, dass die Situation der einzelnen Musikvereine unterschiedlich ist, aber mehrere Vereine die sofortige und schrittweise Einführung einer Unterrichtskooperation wünschen. Es herrscht grundsätzlich Konsens bei allen Musikvereinen Esslingens und der Musikschule, dass die angestrebte Zusammenarbeit richtig ist. Seit einigen Jahren wird die Kooperation zwischen Musikschulen und Musikvereinen auch auf Landes- und Bundesebene vom Verband der Musikschulen und den Verbänden Musik treibender Vereine forciert. Der Blasmusikverband Baden-Württemberg (BVBW), der Bund Deutscher Blasmusikverbände (BDB) und der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs haben eine schriftliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit „Musikschule-Musikverein“ verfasst. Bei einer Umfrage des Landesverbandes der Musikschulen in Baden-Württemberg wurde im Jahr 2007 ermittelt, dass bereits 158 von insgesamt 196 Musikschulen mit 807 Musikvereinen kooperieren.

 

 

 

Begründung

 

Von einer Kooperation können  sowohl die Musikvereine als auch die Musikschule profitieren. Die Vorteile werden im Folgenden erläutert. Darüber hinaus lässt sich - wie von den Blasmusikverbänden und dem Landesverband der Musikschulen gefordert - auch ein kommunaler Auftrag ableiten, diese Kooperation vor Ort umzusetzen.

 

 

Die Vorteile, die sich für die Musikvereine ergeben würden, sind folgende:

 

-         Die Qualität der Musikausbildung wird gesteigert und die Vereine werden dadurch aufgewertet (Qualitätsanspruch, Netzwerk  und Ausbildungs-konzeption  der Musikschule).

 

-         Die Konkurrenzsituation mit der Musikschule ist durch gemeinsame Unterrichtsangebote aufgelöst.

 

-         Die Instrumentalausbildung für Blasinstrumente und Schlagwerk ist dezentral in Schulen oder Vereinsräumen in Esslingen durch die Musikschule  verlässlich verankert.

 

-         Synergieeffekte können entstehen (Austausch von Schülern für Konzerte, evtl. Gewinnen neuer Schüler für die Vereine durch Werbung in der Musikschule usw.)

 

-         Die Unterrichtsorganisation, Schülerverwaltung und Betreuung von Lehrkräften entfällt.

 

-         Vereinsmitglieder erhalten eine Gebührenermäßigung der Musikschule.

 

-         Die Vereine profitieren indirekt durch Landeszuschüsse bei den Personalkosten der Musikschullehrkräfte.

 

 

Vorteile, die sich für die Musikschule ergeben würden, sind folgende:

 

-         Die Musikschule gewinnt neue Schüler und kann ihre Größe ausbauen (bisher ist sie im Verhältnis zur Einwohnerzahl deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Dieser liegt bei ca. 2% der Einwohner. Das entspräche  für Esslingen einer Musikschulgröße von 1.800 Schülern. Wir haben derzeit  knapp 1.500 Schüler).

 

-         Der dezentral in den Stadtteilen durchgeführte Unterricht im Bereich Bläser und Schlagwerk wird durch die Kooperation ausgebaut. Dies bedeutet für die Musikschule eine Qualitätssteigerung hinsichtlich der Angebotspalette und der Kundenfreundlichkeit (Anm.: bisher  war dies auf Grund der Konzeption und Entwicklung der Musikschule in den 70/80-er Jahren und dem Stellenabbau in den Folgejahren nicht möglich. Würde die Musikschule Heute den Unterricht dort ohne die Zusammenarbeit mit den Vereinen ausbauen, würde sich als Nebeneffekt die Konkurrenzsituation mit den Musikvereinen verschärfen).

 

-         Der Schülernachwuchs wird durch zusätzliche dezentrale Unterrichtsangebote insgesamt umfassender gesichert.

 

-         Vorteile bei der Verpflichtung von Lehrkräften in Mangelfächern mit kleinen Deputaten, da durch die Kooperation mehr Deputat zu besetzen ist

 

-         Ausbau des Netzwerks Musikschule mit engem Kontakt zu den Vereinen und einheitlichen Ausbildungsstandards

 

 

 

 

Nachteile für die Musikschule wären:

 

-         Trotz Gebühreneinnahmen und Landeszuschüssen (= 10% der   Personalkosten) entstehen zusätzliche nicht gedeckte Personalkosten.

 

 

Maßnahme

 

Vorgeschlagen wird ein Pilotprojekt für die Dauer von zunächst drei Jahren, beginnend ab 01.01.2014. Im Laufe des Jahres 2015 wird dann im Kulturausschuss über die Erfahrungen berichtet und entschieden, ob der Unterricht weitergeführt und eventuell sukzessive ausgebaut werden soll. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist dann auch ermittelt.

 

Insgesamt befinden sich derzeit in allen Esslinger Musikvereinen zusammen

185 Schüler in Ausbildung. Dies entspräche 123,33 Deputatsstunden (UE).

Der Musikschule ist aktuell der vordringliche Bedarf  verschiedener Musikvereine von insgesamt 50 Schülern genannt worden, die jeweils im Einzelunterricht mit 30 Minuten wöchentlich durch Lehrkräfte der Musikschule unterrichtet werden sollen (Siehe Anhang Unterrichtsbedarf gesamt). Dies entspricht einem Deputat von 33,33 Unterrichtstunden (UE) wöchentlich  (Anm.: eine ganze Stelle sind 33 UE), das die Musikschule zusätzlich benötigen würde. Das geplante Pilotprojekt würde sich zunächst bis Ende 2016 auf diesen Bedarf erstrecken. Die zusätzlich benötigte Lehrerstelle würde dann zum Stellenplan 2014 (befristet bis Ende 2016) angemeldet werden. Die bei der Stadt Esslingen anfallenden Kosten für diese Stelle betragen nach Abzug der Einnahmen aus Gebühren und Zuschüssen ca. € 6.855,-- jährlich.

 

Auf Wunsch der Verein sollte der Unterricht dezentral im Vereinsheim oder einer benachbarten Grundschule durchgeführt werden. Die Identifikation der Schüler mit dem jeweiligen Vereine soll dabei erhalten bleiben. Die Schüler wären über den Musikverein bei der Musikschule angemeldet, die Lehrkräfte unterlägen weiterhin der Weisungspflicht der Musikschule. Weitere, über den Unterricht hinaus gehende Verpflichtungen der Musikschule sind nicht vorgesehen. In Zukunft könnte die Kooperation auch im Bereich von Schulkooperationen (z.B. Bläserklassen) ausgebaut werden. Die Orchesterarbeit ist davon unbenommen und soll weiterhin Angelegenheit der Vereine sein. Weitere Details zur Unterrichtsorganisation sind bisher noch nicht abgesprochen und müssten ggf. vertraglich fixiert werden.

 

Bei der Bezuschussung des Einzelunterrichts im Rahmen der Kooperation schlagen wir die Ermäßigung der Unterrichtsgebühren für alle Schüler der Musikvereine in Höhe des Ensemblesockelbetrages (10.- € monatlich je Schüler) vor. Dies entspricht einer Ermäßigung der Unterrichtsgebühr von 15.4 %.

 

 

Musterrechnung

 

Ausgehend von den Personalkosten einer durchschnittlichen Lehrkraft (TVöD 9, Stufe 3) entstehen Kosten für den gesamten Arbeitgeberaufwand in Höhe von jährlich ca. € 44.280.-  (=101% Stelle). Diesem Aufwand stehen Einnahmen in Form eines Landeszuschusses in Höhe von 10 % der Personalkosten (€ 4.428.-) und Gebühreneinnahmen von insgesamt ca. € 32.997.- jährlich gegenüber. Es verbleibt eine städtische Bezuschussung des Unterrichts (ohne Verwaltungskosten) in Höhe von jährlich ca. € 6.855. - .       

 

 

Fazit

 

Die Gebühren der Musikschule sind derzeit teilweise erheblich höher, als die der Musikvereine. Das hat verschiedene Gründe. Der Unterricht wird dort als Dienstleistung von selbständig tätigen Lehrkräften und privaten Musikschulen erbracht oder von ehrenamtlich tätigen Ausbildern durchgeführt. Diese sind aus verschiedenen Gründen günstiger als Angestellte der Musikschule (zum größten Teil ohne Sozialversicherung - Studenten). Wesentlich in diesem Zusammenhang sind auch Leistungen, die die Musikschule mit ihren Lehrkräften erbringt und die ihrem Bildungsauftrag entsprechen (Ensemblearbeit, Konzerte, Umrahmungen, Musikfreizeiten, Konzertreisen, Austausch mit Partnerstädten, allgemeine Verwaltung, Info-Veranstaltungen, ständiger Ansprechpartner für alle Fragen der Musikausbildung, Schulkooperationen, Entwicklung konzeptioneller und pädagogischer Strukturen, Zertifikate, Konferenzen, Weiterbildungen für Lehrkräfte, Vorhalten von Räumlichkeiten, Instrumenten usw.).

 

Da für die Musikvereine ein Teil dieser Leistungen nicht relevant ist oder sie diese selbst erbringen (z.B. Ensemblearbeit, Konzerte, Freizeiten), ist eine Ermäßigung der Unterrichtsgebühren der Musikschule für Vereinsmitglieder zu rechtfertigen. Da in der Gebührenordnung ein Ensemblesockelbetrag (10.- € monatlich pro Schüler) ausgewiesen ist, ist es ein nahe liegender Vorschlag, diesen für Vereinsmitglieder zu erlassen.

 

Aus all den oben genannten Gründen halten wir ein auf zunächst 3 Jahre befristetes Pilotprojekt für geeignet, entsprechende wichtige Erfahrungen zu sammeln und letztendlich im Ergebnis die weitere Vorgehensweise beschließen zu lassen. 

 

 

Finanzierung:

 

Für den Stellenplan 2014 wird eine zusätzliche Lehrerstelle – befristet von 01.01.2014  bis 31.12.2016 beantragt. (TVöD 9). Die entstehenden städtischen Zusatzkosten liegen nach Abzug der erzielbaren Einnahmen (Gebühren und Landeszuschüsse) bei einem Betrag von ca. € 6.855,--.

               

 

 

 

 

 

 

 

Amtsleiter                               Dezernent                              Amt 20

 

Anlagen: 1 - Tabelle Unterrichtsbedarf    

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)