Stadt Esslingen am Neckar
Kulturreferat 19.02.2013
Sachbearbeiter/in:
Helmut Rausch; Jochen Volle
41/017/2013
V O R L A G E
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Kulturausschuss
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27.02.2013
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Betreff:
Kooperation
der Esslinger Musikvereine mit der Städtischen Musikschule Esslingen
I. Antrag
1.
Von
den Überlegungen der Musikschule zur Kooperation mit Esslinger Musikvereinen
wird Kenntnis genommen. (Auftrag aus der Sitzung des KA vom 24.11.2010 und der
Sitzung des KA vom 06.07.2011).
2.
Die
Musikschule wird beauftragt, ab 01.01.2014 diese Kooperation in Form eines
Pilotprojektes für die Dauer von 3 Jahren (zunächst befristet bis 31.12.2016)
mit 50 Schülern verschiedener Musikvereine zu starten und entsprechende
Erfahrungen zu sammeln.
3.
Im
Laufe des Jahres 2015 wird dem Kulturausschuss über die Erfahrungen berichtet
und es wird entschieden, ob die Kooperation fortgesetzt und ausgeweitet werden
soll.
II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung
Finanzielle Auswirkungen:
HHJ
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Produktgruppe
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Bezeichnung
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KST/Auftrag/Projekt
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Bezeichnung
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2014
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Sachkonto
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Bezeichnung
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Erläuterung
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Plan
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Betrag
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Für den Stellenplan 2014 wird eine zusätzliche
Lehrerstelle - befristet von 01.01.2014 bis 31.12.2016 beantragt (TVöD 9).
Die entstehenden städtischen Zusatzkosten betragen nach Abzug der erzielbaren
Einnahmen (Gebühren und Landeszuschüsse) bei einem Betrag von ca. € 6.855,--.
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
III. Ressourcenverbrauch
Wird dem Antrag der
Verwaltung zugestimmt, entstehen Mehraufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2014 in
Höhe von ca. 6.855 Euro bis
zunächst 31.12.2016. jährlich.
IV. Begründung
Einleitung
In
der Sitzung des Kulturausschusses vom 24.11.2010 wurde
die Verwaltung gebeten, mögliche Vernetzungen
zwischen Musik treibenden Vereinen und der Städtischen Musikschule zu
überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln. Die Musikschule hat daraufhin mit einem
Fragebogen das Interesse und die Möglichkeiten der Vereine abgefragt. Konkrete
Ansätze ergaben sich im Bereich der Musikvereine (Anm.: das Ergebnis der
Umfrage wurde dem Kulturausschuss am 06.07.2011 vorgestellt.) In der Folgezeit
fanden mehrere Gespräche mit den Musikvereinen statt, in denen eine mögliche
Unterrichtskooperation mit der Musikschule überprüft und der Unterrichtsbedarf
ermittelt wurde.
Es
stellte sich heraus, dass die Situation der einzelnen Musikvereine unterschiedlich
ist, aber mehrere Vereine die sofortige und schrittweise Einführung einer
Unterrichtskooperation wünschen. Es herrscht grundsätzlich Konsens bei allen
Musikvereinen Esslingens und der Musikschule, dass die angestrebte
Zusammenarbeit richtig ist. Seit einigen Jahren wird die Kooperation zwischen
Musikschulen und Musikvereinen auch auf Landes- und Bundesebene vom Verband der
Musikschulen und den Verbänden Musik treibender Vereine forciert. Der
Blasmusikverband Baden-Württemberg (BVBW), der Bund Deutscher Blasmusikverbände
(BDB) und der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs haben eine
schriftliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit „Musikschule-Musikverein“
verfasst. Bei einer Umfrage des Landesverbandes der Musikschulen in
Baden-Württemberg wurde im Jahr 2007 ermittelt, dass bereits 158 von insgesamt
196 Musikschulen mit 807 Musikvereinen kooperieren.
Begründung
Von
einer Kooperation können sowohl die
Musikvereine als auch die Musikschule profitieren. Die Vorteile werden im
Folgenden erläutert. Darüber hinaus lässt sich - wie von den Blasmusikverbänden
und dem Landesverband der Musikschulen gefordert - auch ein kommunaler Auftrag
ableiten, diese Kooperation vor Ort umzusetzen.
Die Vorteile, die
sich für die Musikvereine ergeben würden, sind folgende:
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Die
Qualität der Musikausbildung wird gesteigert und die Vereine werden dadurch
aufgewertet (Qualitätsanspruch, Netzwerk und Ausbildungs-konzeption der Musikschule).
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Die
Konkurrenzsituation mit der Musikschule ist durch gemeinsame Unterrichtsangebote
aufgelöst.
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Die
Instrumentalausbildung für Blasinstrumente und Schlagwerk ist dezentral in
Schulen oder Vereinsräumen in Esslingen durch die Musikschule verlässlich verankert.
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Synergieeffekte
können entstehen (Austausch von Schülern für Konzerte, evtl. Gewinnen neuer
Schüler für die Vereine durch Werbung in der Musikschule usw.)
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Die
Unterrichtsorganisation, Schülerverwaltung und Betreuung von Lehrkräften
entfällt.
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Vereinsmitglieder
erhalten eine Gebührenermäßigung der Musikschule.
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Die
Vereine profitieren indirekt durch Landeszuschüsse bei den Personalkosten der Musikschullehrkräfte.
Vorteile, die sich
für die Musikschule ergeben würden, sind folgende:
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Die
Musikschule gewinnt neue Schüler und kann ihre Größe ausbauen (bisher ist sie
im Verhältnis zur Einwohnerzahl deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Dieser
liegt bei ca. 2% der Einwohner. Das entspräche
für Esslingen einer Musikschulgröße von 1.800 Schülern. Wir haben
derzeit knapp 1.500 Schüler).
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Der
dezentral in den Stadtteilen durchgeführte Unterricht im Bereich Bläser und
Schlagwerk wird durch die Kooperation ausgebaut. Dies bedeutet für die
Musikschule eine Qualitätssteigerung hinsichtlich der Angebotspalette und der
Kundenfreundlichkeit (Anm.: bisher war
dies auf Grund der Konzeption und Entwicklung der Musikschule in den 70/80-er
Jahren und dem Stellenabbau in den Folgejahren nicht möglich. Würde die
Musikschule Heute den Unterricht dort ohne die Zusammenarbeit mit den Vereinen
ausbauen, würde sich als Nebeneffekt die Konkurrenzsituation mit den
Musikvereinen verschärfen).
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Der
Schülernachwuchs wird durch zusätzliche dezentrale Unterrichtsangebote
insgesamt umfassender gesichert.
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Vorteile
bei der Verpflichtung von Lehrkräften in Mangelfächern mit kleinen Deputaten,
da durch die Kooperation mehr Deputat zu besetzen ist
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Ausbau
des Netzwerks Musikschule mit engem Kontakt zu den Vereinen und einheitlichen
Ausbildungsstandards
Nachteile für die
Musikschule wären:
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Trotz
Gebühreneinnahmen und Landeszuschüssen (= 10% der Personalkosten) entstehen zusätzliche nicht
gedeckte Personalkosten.
Maßnahme
Vorgeschlagen
wird ein Pilotprojekt für die Dauer von zunächst drei Jahren, beginnend ab
01.01.2014. Im Laufe des Jahres 2015 wird dann im Kulturausschuss über die
Erfahrungen berichtet und entschieden, ob der Unterricht weitergeführt und
eventuell sukzessive ausgebaut werden soll. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand
ist dann auch ermittelt.
Insgesamt
befinden sich derzeit in allen Esslinger Musikvereinen zusammen
185
Schüler in Ausbildung. Dies entspräche 123,33 Deputatsstunden (UE).
Der
Musikschule ist aktuell der vordringliche Bedarf verschiedener Musikvereine von insgesamt 50
Schülern genannt worden, die jeweils im Einzelunterricht mit 30 Minuten
wöchentlich durch Lehrkräfte der Musikschule unterrichtet werden sollen (Siehe
Anhang Unterrichtsbedarf gesamt). Dies entspricht einem Deputat von 33,33
Unterrichtstunden (UE) wöchentlich
(Anm.: eine ganze Stelle sind 33 UE), das die Musikschule zusätzlich
benötigen würde. Das geplante Pilotprojekt würde sich zunächst bis Ende 2016
auf diesen Bedarf erstrecken. Die zusätzlich benötigte Lehrerstelle würde dann
zum Stellenplan 2014 (befristet bis Ende 2016) angemeldet werden. Die bei der
Stadt Esslingen anfallenden Kosten für diese Stelle betragen nach Abzug der
Einnahmen aus Gebühren und Zuschüssen ca. € 6.855,-- jährlich.
Auf
Wunsch der Verein sollte der Unterricht dezentral im Vereinsheim oder einer
benachbarten Grundschule durchgeführt werden. Die Identifikation der Schüler
mit dem jeweiligen Vereine soll dabei erhalten bleiben. Die Schüler wären über
den Musikverein bei der Musikschule angemeldet, die Lehrkräfte unterlägen
weiterhin der Weisungspflicht der Musikschule. Weitere, über den Unterricht
hinaus gehende Verpflichtungen der Musikschule sind nicht vorgesehen. In
Zukunft könnte die Kooperation auch im Bereich von Schulkooperationen (z.B.
Bläserklassen) ausgebaut werden. Die Orchesterarbeit ist davon unbenommen und
soll weiterhin Angelegenheit der Vereine sein. Weitere Details zur
Unterrichtsorganisation sind bisher noch nicht abgesprochen und müssten ggf.
vertraglich fixiert werden.
Bei
der Bezuschussung des Einzelunterrichts im Rahmen der Kooperation schlagen wir die
Ermäßigung der Unterrichtsgebühren für alle Schüler der Musikvereine in Höhe
des Ensemblesockelbetrages (10.- € monatlich je Schüler) vor. Dies entspricht
einer Ermäßigung der Unterrichtsgebühr von 15.4 %.
Musterrechnung
Ausgehend
von den Personalkosten einer durchschnittlichen Lehrkraft (TVöD 9, Stufe 3)
entstehen Kosten für den gesamten Arbeitgeberaufwand in Höhe von jährlich ca. €
44.280.- (=101% Stelle). Diesem Aufwand
stehen Einnahmen in Form eines Landeszuschusses in Höhe von 10 % der
Personalkosten (€ 4.428.-) und Gebühreneinnahmen von insgesamt ca. € 32.997.-
jährlich gegenüber. Es verbleibt eine städtische Bezuschussung des Unterrichts
(ohne Verwaltungskosten) in Höhe von jährlich ca. € 6.855. - .
Fazit
Die
Gebühren der Musikschule sind derzeit teilweise erheblich höher, als die der
Musikvereine. Das hat verschiedene Gründe. Der Unterricht wird dort als
Dienstleistung von selbständig tätigen Lehrkräften und privaten Musikschulen erbracht
oder von ehrenamtlich tätigen Ausbildern durchgeführt. Diese sind aus
verschiedenen Gründen günstiger als Angestellte der Musikschule (zum größten
Teil ohne Sozialversicherung - Studenten). Wesentlich in diesem Zusammenhang
sind auch Leistungen, die die Musikschule mit ihren Lehrkräften erbringt und
die ihrem Bildungsauftrag entsprechen (Ensemblearbeit, Konzerte, Umrahmungen,
Musikfreizeiten, Konzertreisen, Austausch mit Partnerstädten, allgemeine
Verwaltung, Info-Veranstaltungen, ständiger Ansprechpartner für alle Fragen der
Musikausbildung, Schulkooperationen, Entwicklung konzeptioneller und
pädagogischer Strukturen, Zertifikate, Konferenzen, Weiterbildungen für
Lehrkräfte, Vorhalten von Räumlichkeiten, Instrumenten usw.).
Da
für die Musikvereine ein Teil dieser Leistungen nicht relevant ist oder sie
diese selbst erbringen (z.B. Ensemblearbeit, Konzerte, Freizeiten), ist eine
Ermäßigung der Unterrichtsgebühren der Musikschule für Vereinsmitglieder zu
rechtfertigen. Da in der Gebührenordnung ein Ensemblesockelbetrag (10.- €
monatlich pro Schüler) ausgewiesen ist, ist es ein nahe liegender Vorschlag,
diesen für Vereinsmitglieder zu erlassen.
Aus
all den oben genannten Gründen halten wir ein auf zunächst 3 Jahre befristetes
Pilotprojekt für geeignet, entsprechende wichtige Erfahrungen zu sammeln und
letztendlich im Ergebnis die weitere Vorgehensweise beschließen zu lassen.
Finanzierung:
Für
den Stellenplan 2014 wird eine zusätzliche Lehrerstelle – befristet von
01.01.2014 bis 31.12.2016 beantragt.
(TVöD 9). Die entstehenden städtischen Zusatzkosten liegen nach Abzug der
erzielbaren Einnahmen (Gebühren und Landeszuschüsse) bei einem Betrag von ca. €
6.855,--.
Amtsleiter Dezernent Amt 20
Anlagen:
1 - Tabelle Unterrichtsbedarf