Stadt Esslingen am Neckar
Haupt- und Personalamt 24.02.2012
Sachbearbeiter/in:
Simone Neukamm; Steffen Wörner
10/026/2012
V O R L A G E
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Verwaltungsausschuss
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29.02.2012
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Betreff:
Umsetzung
der Organisationsuntersuchung im Ordnungs- und Standesamt
I. Antrag
1.
Vom Bericht zur
Umsetzung der Organisationsuntersuchung im Ordnungs- und Standesamt wird
zustimmend Kenntnis genommen.
2.
Der im Bereich Gemeindlicher
Vollzugsdienst (GVD) festgestellte Stellenüberhang von 2,68 Stellen wird durch
die Streichung einer unbesetzten Stelle sowie durch das Anbringen von „kw“ –
Vermerken an weiteren 1,68 Stellen dokumentiert.
3.
Der
festgestellte Überhang im Bereich Gewerbe-/Gaststättenbereich/Kommunaler
Ordnungsdienst (KOD) wird durch den Mehrbedarf im Bereich Waffenrecht in
gleicher Höhe ausgeglichen.
4.
Mit Einführung
des nationalen Waffenregisters 2013 wird eine Überprüfung des Stellenbedarfs
durchgeführt und diese im Rahmen der weiteren Berichterstattung dargestellt.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
entfällt
III. Folgekosten
entfällt
IV. Begründung
Ausgangssituation/Untersuchungsbereich
Mit
der Vorlage 10/429/2009 wurden die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung Im
Ordnungs- und Standesamt (Amt 32) dem VA am 25. Januar 2010 vorgestellt. Die
Firma Kienbaum Management Consultants GmbH (KMC) präsentierte in der Sitzung
die wesentlichen Erkenntnisse. Herr Gorzellik als verantwortlicher Amtsleiter
stellte in dieser Sitzung im Januar 2010 die ersten umgesetzten Maßnahmen vor.
Teil
der Untersuchung waren die Abteilungen „32-1 Allgemeine Angelegenheiten der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ (Leitung Fr. Dorsch), „32-3 Gesundheits-,
Gaststätten, Gewerbe- und Marktwesen, Feldschutz“ (Leitung H. Sihler) und das
Sachgebiet 32-5.2 Ausländeramt der Abteilung „Standes- und Ausländeramt“
(Leitung H. Klinger).
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Nicht
im Untersuchungsauftrag von KMC enthalten waren die Abteilungen „32-2
Verkehrsabteilung“, „32-4 Bürgeramt und Wahlen“ sowie das Sachgebiet „32-5.1
Standesamt“.
Auftrag
des VA war es, die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung im Ordnungs- und
Standesamt umzusetzen. Außerdem sollte dem Gremium ein detaillierter Plan zur
Umsetzung der Handlungsempfehlungen, der Vorschläge zur neuen Aufbauorganisation,
der Stellenbemessung sowie der Realisierung der Rationalisierungspotenziale
vorgelegt werden. Da die Statistikzahlen von 2010 erstmals zum ersten Quartal
2011 vorlagen und der Jahresbericht 2011 des Kommunalen Rechenzentrums (KDRS)
abgewartet wurde, erfolgt die vorliegende Berichterstattung erst jetzt. Dies
war notwendig, um auf Basis aktueller Zahlen 2011 die Vergleichsberechnungen
durchführen zu können.
Masterplan
Bereits
im ersten Quartal 2010 wurde ein detaillierter Masterplan (siehe Anlage) zur
Umsetzung der insgesamt ca. 50 Einzelmaßnahmen von der zuständigen
Projektgruppe mit Vertretern der Ämter 32 und 10 erarbeitet. Die
Einzelmaßnahmen wurden dabei hinsichtlich Priorität, möglichem
Umsetzungszeitraum und Beteiligungsrechten der Personalvertretung bewertet. Wie
auch farblich auf einen Blick zu erkennen ist, wurden die Maßnahmen Punkt für
Punkt umgesetzt (grün). Nur sehr wenige Maßnahmen wurden aus unterschiedlichen
Gründen noch nicht angegangen (rot) bzw. sind noch in der Umsetzung (gelb).
Die
ersten organisatorischen Änderungen wurden zum 1. Oktober 2010 verfügt und auch
bekannt gemacht. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die größeren
Maßnahmen gegeben werden, die umgesetzt wurden.
Umsetzung der größeren Maßnahmen -
gegliedert nach Abteilungen -
1.
Stand der Umsetzung in der Abteilung 32-1 (Allgemeine
Sicherheit und Ordnung)
Innerhalb
der Abteilung 32-1 „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ wurden im ersten
Halbjahr 2010 die Neuorganisation der Bußgeldstelle sowie die Einrichtung eines
zentralen Außendienstes im Sachgebiet „Gemeindlicher Vollzugsdienst“ umgesetzt.
1.1
Sachgebiet 32-1.1 (Allgemeines Polizeirecht,
Bußgeldbehörde)
Die
bislang getrennt geführten Geschäftsstellen „ruhender und fließender Verkehr“
wurden zum 01. Oktober 2010 zu einer Geschäftsstelle zusammengefasst und dem
Sachgebiet 32-1.1 zugeordnet. Dies ist der erste Schritt hin zu einer mittel-
bis langfristigen Aufgabe der Geschäftsstelle überhaupt, denn das eingesetzte
Verfahren OWI 21 sieht eine ganzheitliche Sachbearbeitung vor. Die Trennung
zwischen Assistenzfunktionen in der Geschäftsstelle und der Sachbearbeitung
wurde nun zum Teil aufgehoben.
Für
die Umsetzung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung auf der B 10 wurde
eine weitere Sachbearbeiterstelle zum 01. Oktober 2010 eingerichtet. Die
Stellenbedarfsbemessung von Kienbaum lieferte hierzu anhand einer klaren
Berechnung (Fallzahlen x mittlere Bearbeitungszeiten) die wesentliche
Grundlage. Durch diese Berechnungsmethode können künftig die jährlichen Fallzahlen
den eingesetzten Personalressourcen gegenübergestellt werden, was einen Beitrag
zur unterjährigen Steuerung darstellt. Diese Stelle konnte im Rahmen der
vorhandenen Stellenanteile bei 32-1 durch die oben genannte Umorganisation der
Bußgeldstelle und Reduzierung bei anderen Aufgabenpaketen im Sachgebiet besetzt
werden und musste daher nicht im Stellenplan 2011 beantragt werden.
1.2 Sachgebiet 32-1.2 (Gemeindlicher
Vollzugsdienst - GVD)
Die
bisherigen 4 Stellen des Kommunalen Ordnungsdienstes und des Feldschutzes
(bislang 32-3 zugeordnet) sowie die 3 Stellen der Geschwindigkeitsüberwachung
wurden dem Sachgebiet „Gemeindlicher Vollzugsdienst“ zugeordnet. Ziel der
Änderung war, die Schwierigkeiten durch die unterschiedlichen Auftraggeber
abzustellen und die Auftragsvergabe klar zu strukturieren. Die Koordination
sämtlicher AußendienstmitarbeiterInnen erfolgt daher nur noch über die
Sachgebietsleitung (SGL). Alle Aufträge für das neue Sachgebiet werden zentral
über die SGL gesteuert.
Vorher:
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Seit 01.Oktober
2010:
Ein
Schichtplan für die MitarbeiterInnen des neuen Sachgebiets wurde
zwischenzeitlich aufgestellt sowie ein Verfahren zur Auswertung der Einsätze
erarbeitet. Im vorgeschriebenen personalrechtlichen Beteiligungsverfahren hat
der DPR I im Grundsatz der Dienst- und Schichtplanregelung zugestimmt. Für die
Mitarbeiter der Geschwindigkeitsüberwachung wurde dagegen vereinbart, den
Arbeitsbeginn im Sommerdienstplan erstmals probeweise auf den Zeitraum zwischen
6.30 und 7.30 vorzuverlegen.
1.3 Kostendeckung GVD
Im
Laufe des Jahres 2009 sind alle 9,8 Stellen für die Überwachung des ruhenden
Verkehrs, die im Stellenplan hierfür vom Gemeinderat genehmigt wurden, besetzt
worden.
Dies,
so die Aussage von KMC im Gutachten, „bedeutet gegenüber der tatsächlichen
Besetzung des Jahres 2008 eine Steigerung der Personalkapazitäten von ca. 1/3“.
Aus Sicht von KMC „ergibt sich zunächst ein Überhang von 3,9 Stellen zum
Stellenplan 2009“.
Der
Vorschlag zur Reduzierung der Stellenanteile in der Überwachung des ruhenden
Verkehrs hatte von Seiten KMC den Hintergrund, dass Esslingen
- mit seinen ca. 0,6
Verwarnungen je Einwohner (auf Basis der Fallzahlen und eingesetzten
Kapazitäten) im Benchmark mit Vergleichsstädten einen Spitzenwert
einnimmt. Referenzwerte anderer Städte sind 0,2 – 0,5 Verwarnungen je
Einwohner/Jahr.
- sich mit 1
Vollzeitkraft (VZK = 1,0 Stellen) in der Überwachung des ruhenden Verkehrs
je ca. 11.800 Einwohner oberhalb der Referenzwerte aus vergleichbaren
Städten (1 VZK je ca. 21.000 bis 39.000 Einwohner) befindet.
Um
die Überprüfung der Kostendeckung des ruhenden Verkehrs, anzugehen, musste
zuerst die Statistik der Abteilung verändert werden, da diese bisher keine
Auswertung nach Einnahmeart zuließ. Erst seit dem 3. Quartal 2010 wurden die
Zahlen vom KDRS detailliert nach Einnahmeart erfasst. Damit konnte das
Ordnungs- und Standesamt erstmals im März 2011 die Zahlen aus dem gesamten Jahr
2010 vorlegen.
1.4 Fallzahlen und Einnahmen
KMC
schlug vor, zum Ende des Jahres 2009 zu überprüfen, ob sich durch die Erhöhung
der Personalkapazitäten die vom Fachamt prognostizierte Steigerung der
Fallzahlen (ca. 77.000) ergeben hat bzw. ob die prognostizierten Einnahmen in
Höhe von 1,3 Millionen Euro erzielt wurden. Die Auswertung 2009 ergab insgesamt
nur 67.000 Fälle. Dies bedeutet ca. 120.000 Euro Mindereinnahmen als vom
Fachamt erwartet.
Auch
in 2010 lag zwischen der Prognose des Fachamtes von 110.000 Fällen bzw. den
Einnahmen in Höhe von 1,41 Millionen Euro eine große Differenz. Es gab tatsächlich
nur knapp 69.000 Fälle und Einnahmen in Höhe von 901.222 €. Damit wurden
lediglich 63% der ursprünglich vom Fachamt erwarteten Zahlen erreicht. Dies
untermauert auch die These von KMC, die bereits bei der
Organisationsuntersuchung 2004/2005 davon ausgegangen sind, dass eine
Steigerung des Personals nicht proportional zu einer Steigerung der Einnahmen
führt. Die Anzahl der Parksünder steigert sich ebenfalls nicht. Die Einnahmen
würden daher in etwa gleich bleiben.
Die
Auswertung 2011 ergab 69.600 Verwarnungen und 900.000 € Einnahmen durch den
GVD.
1.5 Stellenbemessung GVD
Im
Ansatz wird davon ausgegangen, dass ein Außendienstmitarbeiter (100%) durch die
Ausstellung der Verwarnungen, jeweils einen Mitarbeiter im Innendienst
beschäftigt. Die Personalkosten für beide Stellen inklusive Kosten für
Arbeitsplatz ergeben damit rund 150.000 €. Das bedeutet, um eine reelle
Kostendeckung pro eingesetzte Vollzeitkraft zu erreichen, Einnahmen in Höhe von
ca. 150.000 € (für Personal-, Gemein- und Sachkosten) nötig sind.
Ausgehend
von den erteilten Verwarnungen wurde berechnet, welche Anzahl Verwarnungen pro
Stunde eine Vollzeitkraft erbracht hat. Dann erfolgt eine
Plausibilitätsprüfung, in dem die Fallzahlen mit den Verwarnungen / Stunde
hochgerechnet werden. Dies ergibt die Soll-Kapazität. Abweichungen ergaben
sich, weil die tatsächliche Mitarbeiterzahl stark differiert hat. Diese
Soll-Kapazität ist mit dem Stellenplan abzugleichen.
1.6 Fazit
Aufgrund
dieser Basis hat KMC die Einnahmen + Daten vom Fachamt analysiert. Laut KMC
besteht daher ein Überhang von 2,68 Stellen VZK. Davon wurden bereits 1,0
Stellen abgebaut, in dem eine seit Juni 2010 offene Stelle im GVD nicht
wiederbesetzt wurde. Diese Stelle wird im Stellenplan gestrichen. Der Abbaurest
beträgt somit noch 1,68 Stellen und wird im Zuge von Wiederbesetzungen durch
Fluktuation erbracht. Die detaillierte Stellenbedarfsberechnung wird in der
Sitzung vorgestellt.
2.
Stand der Umsetzung in der Abteilung 32-3 (Gewerbe-
und Gaststättenangelegenheiten, besonderes Polizeirecht)
2.1 Gewerbe- und
Gaststättenangelegenheiten
Aufgrund
der vorgelegten Fallzahlen von 2008 hat KMC einen Überhang im Bereich Gewerbe-
und Gaststättenrecht von 2,0 Stellen festgestellt. Die von 32-3 vorgelegten
Fallzahlen für das Jahr 2009 weichen jedoch z. T. sehr stark von den Zahlen für
2008 ab. Gründe dafür sind, dass bis dahin in vielen Bereichen keine Statistik
geführt wurde. Bei den Zahlen von 2009 handelt es sich dagegen um eine aus dem
elektronischen Gewerbeverfahren erstellte Statistik. Die Gründe für die
Abweichungen könnten auch teilweise durch die konjunkturelle Lage im Jahr 2009
erklärt werden. Aus diesem Grunde wurden auch hier die Zahlen von 2010
abgewartet und im März 2011 ausgewertet. Aus diesem ergibt sich ein Überhang
von einer 0,5 Stelle.
2.2 KOD / Waffenrecht
Beim
KOD wurde von KMC ein Überhang von 1,0 Stellen ermittelt.
Im
Bereich Waffenrecht ist der Aufwand dagegen erheblich gestiegen. So findet zum
01.01.2013 die Einführung des Nationalen Waffenregisters (NWR) statt, d.h. 32-3
muss bis spät. Ende 2012 alle Waffenbesitzer digital erfassen. Außerdem gibt es
neue gesetzliche Auflagen für Kontrollen vor Ort, d.h. bis Ende 2013 sind alle
Waffenbesitzer vor Ort zu überprüfen. Der Aufwand ist immens, da in über 50 %
der Fälle die Waffenbesitzer nicht beim ersten Mal vor Ort angetroffen werden
und deshalb erneut aufgesucht werden müssen.
Weiterhin
ist eine Regelüberprüfung bei allen 1.500 Waffenbesitzern alle 3 Jahre
notwendig. Diese fand auch bisher statt – jedoch alle 5 Jahre, dann erfolgte
die Änderung auf 3 Jahre. Hinzu kam der GR- Beschluss, dass diese
Regelüberprüfung gebührenpflichtig ist. Es handelt sich dabei um eine Tätigkeit
im Innendienst (z. B. Abfrage Führungszeugnis) und gilt daher auch für lfd.
Fälle.
Aufgrund
dieser Angaben errechnet KMC einen Mehrbedarf im Bereich Waffenrecht für die
Jahre 2011 sowie 2012 jeweils von 1,3 VZK.
Das
Fachamt wird zur Einführung des NWR im ersten Halbjahr 2013 ausführlich im VA
berichten.
2.3 Fazit Stellenbemessung
Der
von KMC errechnete Überhang im Bereich Gewerbe (0,5 Stellen) und KOD (1,0
Stellen) ist durch den Mehrbedarf im Bereich Waffenrecht von bisher 1,3 Stellen
für die Jahre 2011 + 2012 nahezu aufgefangen worden. Mit Einführung des NWR zum
01.01.2013 muss jedoch die Stellenbemessung sowieso neu berechnet werden, da
sich Aufgaben ändern bzw. teilweise wegfallen werden. Ab 2013 können vermutlich
Stellenanteile eingespart werden. Dies wird ab 2013 überprüft.
3.
Stand der Umsetzung im Sachgebiet 32-5.2
(Ausländeramt)
Während
des laufenden Projektes veränderte sich die Rechtslage dahingehend, dass ab
01.09.2011 der eAT (elektronische Aufenthaltstitel) eingeführt wurde.
Das
Verfahren ist sehr viel aufwendiger als bisher, d.h. es wird mit einem
Mehrbedarf zu rechnen sein. Aus unserer Sicht erschien es ratsam, eine
einjährige Phase des Echtbetriebs abzuwarten, bevor realistische Aussagen über
den Stellenmehrbedarf gemacht werden. Aus diesem Grunde wird Ende 2012 eine
Stellenbedarfsbemessung durchgeführt.
4.
Ausblick organisatorische Veränderungen, Umsetzung
2-Säulenmodell
4.1 Neue Entwicklungen
Zwischenzeitlich
liegen bereits vom Fachamt neue Anträge vor, die Stellenbemessungen in
verschiedenen Abteilungen notwendig machen:
- Überprüfung
Stellenmehrbedarf im Bürgeramt aufgrund des elektronischen
Personalausweises zum 01.11.2010 – nach zwischenzeitlicher Einführung
erhebt derzeit das Fachamt genaue Werte
- Stellenneuschaffungen
bei 32-1 für das Projekt „Ruhestörungen – Präsenz vor Ort“ durch GVD / KOD
ab 01.05.2012
- Die neue stationäre
GÜ-Anlage auf der B 10 ist seit 24.02.2011 in Betrieb. Personell wurde das
Sachgebiet bereits zum 01.10.2010 mit einer Sachbearbeiterin aufgestockt.
Die Auswertung des Halbjahresberichts vom KDRS zeigt, dass dies nicht
ausreicht. Es sind wesentlich höhere Zahlen - als ursprünglich vom Fachamt
angenommen – an Geschwindigkeitsüberschreitungen eingetreten. Im Zuge der
Weiterführung des Projekts wird der genaue Stellenbedarf ermittelt.
4.2 Ausblick auf die organisatorischen
Veränderungen
KMC
schlug vor, die Aufbauorganisation des Ordnungs- und Standesamtes mittelfristig
zu verschlanken. Dies sollte u. a. durch die Integration der bisherigen
Abteilung 3 in die Abteilung 1 erfolgen. Damit wird gleichzeitig der
Konsolidierungsbeschluss des GR III/407/2011 Maßnahme Nr. 39 (Verzicht auf die
Wiederbesetzung der Abteilungsleitungen 32-3 / 32-4) umgesetzt.
Empfehlungen zur
Aufbauorganisation des Ordnungs- und Standesamtes (kurz- bis mittelfristige
Perspektive)
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/120210-43834-MH-99998:43834/$File/image009.jpg)
In
Anbetracht der Konsolidierungsbeschlüsse Nr. 39 + 41 (Zusammenlegung Wahlen +
Statistik) und der Tatsache, dass das Jahr 2012 wahlfrei ist, werden diese
beiden organisatorischen Veränderungen zeitnah angegangen.
Die
Benennung der genauen Einsparmöglichkeiten bzw. Steigerung der Effizienz wird jedoch
dadurch erschwert, dass KMC bisher lediglich einen Teil des Amtes betrachten konnte.
Die Untersuchung soll deshalb auf alle bisher ausgenommenen Abteilungen ausgedehnt
werden. Ein entsprechender Projektauftrag ist abgestimmt und wurde in die DB
eingebracht.
Amtsleiter Dezernent
I
Anlagen:
Anlage:
Masterplan Maßnahmenübersicht