Stadt Esslingen am Neckar
Amt für Sozialwesen 24.02.2011
Sachbearbeiter/in:
Bruno Raab-Monz
50/036/2011
V O R L A G E
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Ausschuss für Bildung, Erziehung und
Soziales
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14.02.2011
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Gemeinderat
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28.02.2011
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Betreff:
Förderung
der Tagespflege Zollernplatz
I. Antrag
1.
Für den Neubau der Tagespflege Zollernplatz mit 14
Tagespflegeplätzen übernimmt die Stadt Esslingen am Neckar den Eigenanteil in
Höhe von 72.500 € als Komplementärfinanzierung zum Zuschuss des
Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS).
2.
Der
Investitionskostenzuschuss wird an die Esslinger Wohnungsbau GmbH (EWB)
geleistet und ist verbunden mit der Auflage, die Betriebsträgerschaft an den Eigenbetrieb
Städt. Pflegeheime Esslingen am Neckar zu übertragen.
3.
In die Änderungsliste der Verwaltung zum Haushalt
2011 wird eine Verpflichtungsermächtigung für 2012 in Höhe von 72.500 € bei der
Produktgruppe 31.40-050 aufgenommen. Der Zuschuss wird im Investitionsprogramm
unter 7.3140.00020 - Tagespflege Zollernplatz -, als Auszahlung für
Investitionsfördermaßnahmen für das Haushaltsjahr 2012 eingeplant.
4. Der
Investitionszuschuss wird aktiviert und über 25 Jahre abgeschrieben. Die
Abschreibung wird bei Produktgruppe 31.40-050 ausgewiesen.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
Siehe
Antrag Ziffer 3.
III. Folgekosten
Einmaliger Zuschuss.
IV. Begründung
Im Rahmen
der Neugestaltung des Zollernplatzes errichtet die EWB neben einem Lebensmittelmarkt, Arztpraxen und Betreutem
Wohnen auch Räumlichkeiten für den Betrieb einer Tagespflege mit 14 Plätzen.
Die Fertigstellung des Gebäudes und die Inbetriebnahme der Tagespflege auf einer
Fläche von 316 m² ist bis zum Mai 2012 geplant. Der Gemeinderat hat am
14.12.2009 zugestimmt, dass der Eigenbetrieb Städt. Pflegeheime Esslingen am
Neckar die Betriebsträgerschaft für die Tagespflege übernimmt (Vorlage
56/329/2009).
Das zentral in den Stadtteil eingebundene
Angebot deckt sich mit den Zielsetzungen der städtischen Altenhilfeplanung, Einrichtungen
der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege dezentral vorzuhalten.
Nach wie vor ist die Familie weiterhin der zentrale Ort der Versorgung pflegebedürftiger
Menschen. Etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg werden
zu Hause gepflegt. Um die damit verbundenen Herausforderungen gut bewältigen zu
können, sind die pflegenden Angehörigen auf ein stabiles, wohnungsnahes,
verlässliches Pflegenetzwerk angewiesen. Dazu gehören insbesondere auch
Tagespflegeangebote, die besonders dazu geeignet sind, die häusliche
Pflegebereitschaft längerfristig zu stabilisieren. Unterstützt wird dies auch
durch wesentlich erhöhte Leistungen durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz
vom Juli 2008. Auch dies fördert die Inanspruchnahme dieses
Entlastungsangebots. Nachdem hier auch Menschen mit Demenz versorgt werden
können, ist eine in der Zukunft sicher noch stärkere Nachfrage für ein solches
Angebot zu erwarten.
Gleichwohl spielt die Höhe der Tagessätze
eine wesentliche Rolle für die Inanspruchnahme der Tagespflege. Um so mehr ist
es zu begrüßen, dass eine Investitionskostenförderung beim KVJS in Höhe von
289.444 € erreicht werden konnte. Nach § 5, Abs. 1 Landespflegegesetz steht
diese Förderung unter dem Vorbehalt einer anteiligen kommunalen Mitfinanzierung.
Die förderfähigen Gesamtkosten wurden vom
KVJS mit 482.406 € festgestellt. Davon sind 10 % vom Träger aufzubringen. Die
verbleibenden 90 % werden zu zwei Dritteln vom Land/dem KVJS und zu einem
Drittel (142.838 €) von der kommunalen Ebene getragen. Beschlusslage im
Esslinger Kreistag ist seit Jahren, dass der Landkreis die Hälfte dieser Summe
dann übernimmt, wenn die Standortgemeinde in derselben Höhe fördert. Der
Landkreis hat mit Beschluss vom 11. März 2010 einen Zuschuss des Landkreises
von höchstens 72.419 € bereits beschlossen.
Um die genannten Fördermittel zu sichern,
ist es nun notwendig, dass die Stadt ihren Finanzierungsanteil beisteuert. Dies
ist durch die Ausweisung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2011 und
die Auszahlung des Zuschusses im Jahr 2012 vorgesehen.
Die Abschreibung des städt. Zuschusses
ist analog der Zweckbindungsauflage des KVJS und des Landkreises auf 25 Jahre
angelegt.
Amtsleiter Dezernent Amt 20