Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Amt für Sozialwesen                                                                                              24.02.2011

Sachbearbeiter/in:

Bruno Raab-Monz

 

                                                                                                                   50/036/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für Bildung, Erziehung und Soziales

14.02.2011

Gemeinderat

28.02.2011

 

 

 

Betreff: Förderung der Tagespflege Zollernplatz

 

 

I. Antrag

 

1.      Für den Neubau der Tagespflege Zollernplatz mit 14 Tagespflegeplätzen übernimmt die Stadt Esslingen am Neckar den Eigenanteil in Höhe von 72.500 € als Komplementärfinanzierung zum Zuschuss des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS).

 

2.      Der Investitionskostenzuschuss wird an die Esslinger Wohnungsbau GmbH (EWB) geleistet und ist verbunden mit der Auflage, die Betriebsträgerschaft an den Eigenbetrieb Städt. Pflegeheime Esslingen am Neckar zu übertragen.

 

3.      In die Änderungsliste der Verwaltung zum Haushalt 2011 wird eine Verpflichtungsermächtigung für 2012 in Höhe von 72.500 € bei der Produktgruppe 31.40-050 aufgenommen. Der Zuschuss wird im Investitionsprogramm unter 7.3140.00020 - Tagespflege Zollernplatz -, als Auszahlung für Investitionsfördermaßnahmen für das Haushaltsjahr 2012 eingeplant.

 

4.      Der Investitionszuschuss wird aktiviert und über 25 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibung wird bei Produktgruppe 31.40-050 ausgewiesen.

 

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Siehe Antrag Ziffer 3.

 

 

 

III. Folgekosten

 

Einmaliger Zuschuss.

 

 

IV. Begründung

 

Im Rahmen der Neugestaltung des Zollernplatzes errichtet die EWB neben einem  Lebensmittelmarkt, Arztpraxen und Betreutem Wohnen auch Räumlichkeiten für den Betrieb einer Tagespflege mit 14 Plätzen. Die Fertigstellung des Gebäudes und die Inbetriebnahme der Tagespflege auf einer Fläche von 316 m² ist bis zum Mai 2012 geplant. Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 zugestimmt, dass der Eigenbetrieb Städt. Pflegeheime Esslingen am Neckar die Betriebsträgerschaft für die Tagespflege übernimmt (Vorlage 56/329/2009).

 

Das zentral in den Stadtteil eingebundene Angebot deckt sich mit den Zielsetzungen der städtischen Altenhilfeplanung, Einrichtungen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege dezentral vorzuhalten. Nach wie vor ist die Familie weiterhin der zentrale Ort der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg werden zu Hause gepflegt. Um die damit verbundenen Herausforderungen gut bewältigen zu können, sind die pflegenden Angehörigen auf ein stabiles, wohnungsnahes, verlässliches Pflegenetzwerk angewiesen. Dazu gehören insbesondere auch Tagespflegeangebote, die besonders dazu geeignet sind, die häusliche Pflegebereitschaft längerfristig zu stabilisieren. Unterstützt wird dies auch durch wesentlich erhöhte Leistungen durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom Juli 2008. Auch dies fördert die Inanspruchnahme dieses Entlastungsangebots. Nachdem hier auch Menschen mit Demenz versorgt werden können, ist eine in der Zukunft sicher noch stärkere Nachfrage für ein solches Angebot zu erwarten.

 

Gleichwohl spielt die Höhe der Tagessätze eine wesentliche Rolle für die Inanspruchnahme der Tagespflege. Um so mehr ist es zu begrüßen, dass eine Investitionskostenförderung beim KVJS in Höhe von 289.444 € erreicht werden konnte. Nach § 5, Abs. 1 Landespflegegesetz steht diese Förderung unter dem Vorbehalt einer anteiligen kommunalen Mitfinanzierung.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten wurden vom KVJS mit 482.406 € festgestellt. Davon sind 10 % vom Träger aufzubringen. Die verbleibenden 90 % werden zu zwei Dritteln vom Land/dem KVJS und zu einem Drittel (142.838 €) von der kommunalen Ebene getragen. Beschlusslage im Esslinger Kreistag ist seit Jahren, dass der Landkreis die Hälfte dieser Summe dann übernimmt, wenn die Standortgemeinde in derselben Höhe fördert. Der Landkreis hat mit Beschluss vom 11. März 2010 einen Zuschuss des Landkreises von höchstens 72.419 € bereits beschlossen.

 

 

 

 

Um die genannten Fördermittel zu sichern, ist es nun notwendig, dass die Stadt ihren Finanzierungsanteil beisteuert. Dies ist durch die Ausweisung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2011 und die Auszahlung des Zuschusses im Jahr 2012 vorgesehen.

 

Die Abschreibung des städt. Zuschusses ist analog der Zweckbindungsauflage des KVJS und des Landkreises auf 25 Jahre angelegt.

 

 

 

 

 

 

Amtsleiter                               Dezernent                              Amt 20

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)