Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Amt für Sozialwesen                                                                                              22.03.2011

Sachbearbeiter/in:

Bernd Berroth

 

                                                                                                                   50/037/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für Bildung, Erziehung und Soziales

14.02.2011

 

 

Betreff: Bildungshäuser in Mettingen und Sulzgries

 

 

I. Antrag

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Konzeption und der Projektbeschreibung das Bildungs- und Familienzentrum Mettingen umzusetzen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Bildungshaus Sulzgries entsprechend dem Landesmodell Bildungshaus 3 -10 umzusetzen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für Baumaßnahmen an beiden Standorten zu ermitteln.

 

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

1.      Zur Finanzierung der Umbaumaßnahmen sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung der Städtischen Gebäude Esslingen für beide Standorte Mittel in Höhe von 2,854 Mio. Euro auf der Grundlage der Gemeinderatsbeschlüsse eingeplant. Die konkreten Investitionskosten sind noch zu ermitteln.

 

2.      Das zusätzliche Personal der kirchlichen Einrichtungen bezuschusst die Stadt mit 90% der Personalkosten im Rahmen der Abmangelfinanzierung.

§      Produktgruppe: 36.50 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege)

§      Kostenstelle: 50215170 (ev. TE) und 50215171 (kath. TE)

§      Sachkonto: 43180000 (Zuschüsse an übrige Bereiche).

 

3.      Zusätzliche Personalkosten für die beteiligten städt. Kindertagesstätten sind im Stellenplan 2011 berücksichtigt und im Personalbudget kalkuliert.

 

 

 

III. Folgekosten

 

§      Die Folgekosten für den Betrieb und das Personal der in beiden Schulgebäuden neu entstehenden Kindertageseinrichtungen werden gesondert ermittelt und zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Vorlage dargestellt.

§      Folgekosten für die zusätzlichen Zeitanteile der Erzieherinnen (städtische Trägerschaft) nach dem Landesprojekt Bildungshaus 3-10: jährlich mindestens 11.025,- Euro.

§      Folgekosten für die zusätzlichen Zeitanteile der Erzieherinnen (kirchliche Trägerschaft): jährlich mindestens 11.907,- Euro.

 

 

 

IV. Begründung

 

Der Gemeinderat der Stadt Esslingen hat am 21.07.2008 die Schulentwicklungsplanung zur Neugestaltung der Hauptschullandschaft in Esslingen beschlossen (Vorlage 40/295/2008). Ziele der Schulentwicklungsplanung sind die Verbesserung der Bildungs- und Lebenschancen der Esslinger Hauptschülerinnen und -schüler durch die Reduzierung von neun Hauptschulstandorten auf fünf, mindestens zweizügige, zukunftsfähige Hauptschulen an 5 Standorten. Zum Schuljahr 2010/2011 wurden die Hauptschulstandorte der GHS Sulzgries, der GHS Mettingen und der GHS Herderschule aufgelöst. Die GHS Burgschule und GHS Schillerschule Esslingen wurden zusammengelegt. Der Gemeinderat hat ebenso den Beschluss gefasst, an den ehemaligen Hauptschulstandorten in Mettingen und Sulzgries Kindertagesstätten einzurichten, "die im Zusammenwirken mit der Grundschule zu einem Bildungshaus entwickelt werden sollen."

In zwei Arbeitsgruppen werden aktuell die Umbau- und Raumplanungen für Sulzgries und Mettingen vorangebracht.

 

 

1.      Landesmodell "Bildungshaus 3-10":

Mit der Zielsetzung, Kindern ab drei Jahren eine, an den individuellen Potentialen orientierte, kontinuierliche Bildungsbiografie zu ermöglichen, startete das Land Baden-Württemberg 2007 das "Modellprojekt Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige" für einen Zeitraum von sieben Jahren mit 33 Standorten. Im Vordergrund steht die intensive Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule, so dass im Laufe der Entwicklung eine durchgängige Bildungseinrichtung entsteht. Gemeinsame Lern- und Spielzeiten in institutions- und jahrgangsübergreifenden Gruppen auf der Basis des Orientierungsplans Kindergärten und des Bildungsplans Grundschule sind zentrale Strukturelemente dieses Modellprojektes, welches vom Ulmer Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (Leitung Prof. Manfred Spitzer) wissenschaftlich begleitet wird.

 

 

 

 

 

Inzwischen wurde das Modellprojekt in zwei weiteren Ausschreibungsverfahren landesweit ausgedehnt. Die Stadt Esslingen hat sich bei der 3. Ausschreibung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport mit den Standorten Mettingen und Sulzgries beworben und mit Bescheid vom 02.12.2010 den Zuschlag für beide Standorte erhalten.

 

Konkret bedeutet dies, dass sowohl in Sulzgries, als auch in Mettingen jeweils drei Kindergärten mit den Grundschulen kooperieren. An dieser neuen und intensiven Form der Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule sind in Mettingen der evangelische Kindergarten Rosenstraße, der katholische Kindergarten St. Maria und der städtische Kindergarten Auenweg beteiligt. In Sulzgries sind der katholische Kindergarten St. Martin und die beiden städtischen Kindertageseinrichtungen in der Sulzgrieser Straße 109 und 124 beteiligt. In Mettingen und in Sulzgries werden im September 2013, nach Abschluss der Umbauarbeiten, jeweils zwei Kindergartengruppen einziehen und somit auch räumlich mit den Schulen unter einem Dach sein.

 

Pro teilnehmende Lerngruppe/Klasse erhalten die Schulen 2 Anrechnungsstunden. Die Kindergartenträger müssen, entsprechend den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, eine gleichwertige Entlastung zusichern. Diese zusätzlichen Personalkosten (z. Zt. 10 Stunden/Woche) sind für die städt. Kitas im Stellenplan 2011 berücksichtigt und im Personalkostenbudget kalkuliert. Für die kirchl. Einrichtungen trägt die Stadt für die dort notwendigen 12 Stunden/13.230 €/Jahr im Zuge der Abmangelfinanzierung 90 %, also 11.907 €/Jahr. Sie müssen jährlich aufgebracht werden.

 

2.      Bildungs- und Familienzentrum Mettingen:

Mit der vorliegenden Konzeption und Projektbeschreibung für das Bildungs- und Familienzentrum Mettingen (Projektzeitraum vom 01.03.2011 – 31.12.2014) wird der Auftrag des Gemeinderates vom 21.07.2008 inhaltlich strukturiert und umgesetzt.

Die Verwaltung sieht insbesondere im Stadtteil Mettingen Handlungs- und Unterstützungsbedarf, welcher auf der Grundlage des Sozialdatenatlas 2009 als ein Stadtteil mit besonderer sozialer Bedarfslage identifiziert wurde. Daraus ergibt sich ein sozialpolitischer Auftrag zum Handeln und zur Entwicklung konkreter familienunterstützender und sozialraumbezogener Handlungsansätze gerade in Mettingen.

Zusammenarbeit mit Eltern/Familien: Die wichtigsten Bildungspartner von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sind die Eltern. Die Einbindung und Aktivierung der Familien, als maßgebliche Experten für ihr Kind soll möglichst frühzeitig und gezielt erfolgen. Eltern sollten ihre Kinder aktiv begleiten und sie wirkungsvoll unterstützen. Darüber hinaus sollten sie in ihren erzieherischen Kompetenzen gestärkt und unterstützt werden. Es geht um Transparenz, Mitwirkung und Beratung. Kurse und Angebote der Familienbildung/-beratung werden direkt vor Ort im Sinne eines Familienzentrums initiiert oder vermittelt. Vorhandene Konzepte und Erfahrungen (z.B. Kinder-, Familien- und Gemeindezentrum Pfostenackerweg, Sprachzentrum,…) der kommunalen und regionalen Bildungslandschaft fließen in das Gesamtkonzept ein. Das im Kindergarten Auenweg und an der Grundschule Mettingen neu eingeführte "Rucksack-Projekt" ist gerade in Mettingen ein idealer Verknüpfungspunkt in der Zusammenarbeit mit den Eltern/Familien.

Kooperation und Vernetzung: Eine konsequente Ausrichtung der Bildungsangebote an den Sozialraum kann das Bemühen des Bildungs- und Familienzentrums wirksam unterstützen. Die Einbeziehung weiterer Unterstützungssysteme wie Erziehungshilfestelle, Schulsozialarbeit, Familienbildung, psychologische Beratung, Jugendarbeit und kommunaler Sozialdienst sowie die vertiefte und systematische Kooperation und Vernetzung mit diesen Schlüsselakteuren des Stadtteils ist vorgesehen. Gemeinsame Projekte sollen im Sozialraum initiiert und durchgeführt werden. Die für das Projekt vorgesehenen Kooperationspartner (siehe Projektorganigramm) wurden in Vorgesprächen über das Projekt informiert. Sie haben ihre Teilnahme und aktive Mitwirkung zugesagt.

Detaillierte Informationen zu den Zielen und zur Umsetzung des Projektes sind der Projektbeschreibung im Anhang zu entnehmen.

 

3.      Wissenschaftliche Begleitung

Die Hochschule Esslingen, Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege bietet sich mit ihrem Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit in geradezu idealer Weise für eine intensive Kooperation und wissenschaftliche Begleitung des Projektes an. Die Projektinhalte und die Zielgruppe bieten eine hohe Übereinstimmung mit denen des neu konzipierten Studiengangs. Deshalb gibt es sowohl auf Seiten des Amtes für Sozialwesen als auch der Hochschule ein großes Interesse an wissenschaftlicher Begleitung. Bei der Komplexität des Projektes und die Erweiterung des Bildungshausgedankens des Landes um die Schwerpunkte Zusammenarbeit mit Eltern/Familien und die Kooperation und Vernetzung im Gemeinwesen ist eine fachliche Begleitung und Unterstützung auf dem Stand der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sehr sinnvoll. Wesentlich sind dabei der fachliche Blick von Außen mit der Einbeziehung landes-, bundes- und europaweiter Erkenntnisse und Best Practice Beispiele wie z.B. Familienzentren (Nordrhein-Westfalen), Early Excellence Center (England, bundesweit), Vensterschool (Holland). Aufgrund der vielfältigen Aspekte (z.B. durchgängiges didaktisches Konzept, Beobachtungs- und Dokumentationsmethoden, Ganztagsgestaltung, Stadtteilorientierung, Zusammenarbeit mit Familien,…) ist ein fachlicher Input von Außen unabdingbar. Ebenso bedarf es einer Reflexion der bisherigen Kooperationspraxis. Die beiden unterschiedlichen Systeme Kindertageseinrichtung und Schule müssen zusammengeführt werden. Dieser mehrjährige Prozess erfordert eine systematische Prozessbegleitung mit dem Ziel, die jeweiligen Bildungs- und Professionsverständnisse kritisch zu hinterfragen und ggf. auch zu verändern. Eine begleitende Evaluation von Beginn an mit Eingangserhebung, Abschlussbericht und gleichzeitiger Beratung der Lenkungsgruppe als Steuerungsgremium, sind wesentlich für den Erfolg dieses Projektes und für eine nachhaltige Weiterentwicklung, insbesondere hinsichtlich der Wirkung und der Übertragbarkeit auf andere Standorte in Esslingen. Dieses neue, innovative Projekt hat eine hohe Bedeutung für den Bildungsstandort Esslingen.

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Inhalte der wissenschaftlichen Begleitung sind angedacht:

§      Fachliche Beratung der Projektteams als fachlicher Input zur Ziel- und Konzeptentwicklung

§      Entwicklung eines Evaluationskonzepts mit Zwischen- und Endauswertung sowie der Erstellung eines Abschlussberichtes:

§      Beratung der Lenkungsgruppe

§      ggf. Durchführung studentischer Projekte, Praktika oder Bachelor-/Masterarbeiten

 

Die Verwaltung ist deshalb mit der Hochschule Esslingen im Gespräch und in Verhandlung über eine finanzierbare wissenschaftliche Begleitung. Die Hochschule prüft derzeit auch alternative (Mit-)Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Forschungsförderungs-programm "Innovative Projekte" oder sonstige Drittmittel).

Andere vergleichbare Städte wie z.B. Ludwigsburg (Koordinierungsstelle Sprachförderung) und Reutlingen (Projektstellen Umsetzung Orientierungsplan und Ausbau Kleinkindbetreuung) haben spezifische Projektstellen neu geschaffen und zusätzlich finanziert.

 

4.      Zusammenfassung

Laut Städtetag Baden-Württemberg sind Bildungshäuser mit einem durchgängigen, verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangebot ein "Megastandortfaktor für Kommunen". Das große Interesse der Kommunen und die hohe Zahl an neu eingerichteten Standorten unterstreicht dies. Der Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2008, Bildungshäuser an den von der Hauptschulschließung betroffenen Standorten einzurichten, damals noch ohne Aussicht auf zusätzliche Landesförderung für die Schulen, wird dadurch im Nachhinein als richtig und zukunftsweisend bestätigt. Die konkrete Umsetzung in Esslingen erfordert eine klare inhaltliche Zielsetzung, eine fundierte Konzeptionsentwicklung wie auch eine Auswertung des Prozesses als Grundlage für eine nachhaltige Weiterentwicklung.

 

 

 

 

 

 

Amtsleiter                                          Dezernent                                         Amt 20

 

 

Anhang

Projektbeschreibung

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Projektbeschreibung BFZ Mettingen, 25.01.11.doc - Projektbeschreibung BFZ Mettingen, 25.01.11.doc