Stadt Esslingen am Neckar
Amt für Sozialwesen 22.03.2011
Sachbearbeiter/in:
Bernd Berroth
50/037/2011
V O R L A G E
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Ausschuss für Bildung, Erziehung und
Soziales
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14.02.2011
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Betreff:
Bildungshäuser
in Mettingen und Sulzgries
I. Antrag
1.
Die Verwaltung
wird beauftragt, auf der Grundlage der Konzeption und der Projektbeschreibung
das Bildungs- und Familienzentrum Mettingen umzusetzen.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, das Bildungshaus Sulzgries entsprechend dem Landesmodell
Bildungshaus 3 -10 umzusetzen.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Kosten für Baumaßnahmen an beiden Standorten zu ermitteln.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
1. Zur Finanzierung der Umbaumaßnahmen sind im Rahmen
der mittelfristigen Finanzplanung der Städtischen Gebäude Esslingen für beide
Standorte Mittel in Höhe von 2,854 Mio. Euro auf der Grundlage der
Gemeinderatsbeschlüsse eingeplant. Die konkreten Investitionskosten sind noch
zu ermitteln.
2.
Das
zusätzliche Personal der kirchlichen Einrichtungen bezuschusst die Stadt mit
90% der Personalkosten im Rahmen der Abmangelfinanzierung.
§
Produktgruppe:
36.50 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege)
§
Kostenstelle:
50215170 (ev. TE) und 50215171 (kath. TE)
§
Sachkonto:
43180000 (Zuschüsse an übrige Bereiche).
3.
Zusätzliche
Personalkosten für die beteiligten städt. Kindertagesstätten sind im Stellenplan
2011 berücksichtigt und im Personalbudget kalkuliert.
III. Folgekosten
§ Die Folgekosten
für den Betrieb und das Personal der in beiden Schulgebäuden neu entstehenden
Kindertageseinrichtungen werden gesondert ermittelt und zu einem späteren
Zeitpunkt durch eine Vorlage dargestellt.
§ Folgekosten für
die zusätzlichen Zeitanteile der Erzieherinnen (städtische
Trägerschaft) nach dem
Landesprojekt Bildungshaus 3-10: jährlich mindestens 11.025,- Euro.
§ Folgekosten für die
zusätzlichen Zeitanteile der Erzieherinnen (kirchliche Trägerschaft): jährlich
mindestens 11.907,- Euro.
IV. Begründung
Der Gemeinderat der Stadt Esslingen hat am 21.07.2008
die Schulentwicklungsplanung zur Neugestaltung der Hauptschullandschaft in
Esslingen beschlossen (Vorlage 40/295/2008). Ziele der Schulentwicklungsplanung
sind die Verbesserung der Bildungs- und Lebenschancen der Esslinger
Hauptschülerinnen und -schüler durch die Reduzierung von neun
Hauptschulstandorten auf fünf, mindestens zweizügige, zukunftsfähige
Hauptschulen an 5 Standorten. Zum Schuljahr 2010/2011 wurden die Hauptschulstandorte
der GHS Sulzgries, der GHS Mettingen und der GHS Herderschule aufgelöst. Die
GHS Burgschule und GHS Schillerschule Esslingen wurden zusammengelegt. Der Gemeinderat
hat ebenso den Beschluss gefasst, an den ehemaligen Hauptschulstandorten in
Mettingen und Sulzgries Kindertagesstätten einzurichten, "die im
Zusammenwirken mit der Grundschule zu einem Bildungshaus entwickelt werden
sollen."
In
zwei Arbeitsgruppen werden aktuell die Umbau- und Raumplanungen für Sulzgries
und Mettingen vorangebracht.
1.
Landesmodell "Bildungshaus 3-10":
Mit der Zielsetzung,
Kindern ab drei Jahren eine, an den individuellen Potentialen orientierte,
kontinuierliche Bildungsbiografie zu ermöglichen, startete das Land
Baden-Württemberg 2007 das "Modellprojekt Bildungshaus für Drei- bis
Zehnjährige" für einen Zeitraum von sieben Jahren mit 33 Standorten. Im
Vordergrund steht die intensive Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und
Grundschule, so dass im Laufe der Entwicklung eine durchgängige
Bildungseinrichtung entsteht. Gemeinsame Lern- und Spielzeiten in institutions-
und jahrgangsübergreifenden Gruppen auf der Basis des Orientierungsplans
Kindergärten und des Bildungsplans Grundschule sind zentrale Strukturelemente
dieses Modellprojektes, welches vom Ulmer Transferzentrum für Neurowissenschaften
und Lernen (Leitung Prof. Manfred Spitzer) wissenschaftlich begleitet wird.
Inzwischen wurde das
Modellprojekt in zwei weiteren Ausschreibungsverfahren landesweit ausgedehnt.
Die Stadt Esslingen hat sich bei der 3. Ausschreibung des Ministeriums für
Kultus, Jugend und Sport mit den Standorten Mettingen und Sulzgries beworben
und mit Bescheid vom 02.12.2010 den Zuschlag für beide Standorte erhalten.
Konkret bedeutet dies,
dass sowohl in Sulzgries, als auch in Mettingen jeweils
drei Kindergärten mit den Grundschulen kooperieren. An dieser neuen und
intensiven Form der Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule sind in
Mettingen der evangelische Kindergarten Rosenstraße, der katholische
Kindergarten St. Maria und der städtische Kindergarten Auenweg beteiligt. In
Sulzgries sind der katholische Kindergarten St. Martin und die beiden
städtischen Kindertageseinrichtungen in der Sulzgrieser Straße 109 und 124
beteiligt. In Mettingen und in Sulzgries werden im September 2013, nach Abschluss
der Umbauarbeiten, jeweils zwei Kindergartengruppen einziehen und somit auch
räumlich mit den Schulen unter einem Dach sein.
Pro teilnehmende Lerngruppe/Klasse
erhalten die Schulen 2 Anrechnungsstunden. Die Kindergartenträger müssen,
entsprechend den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, eine gleichwertige
Entlastung zusichern. Diese zusätzlichen Personalkosten (z. Zt. 10
Stunden/Woche) sind für die städt. Kitas im Stellenplan 2011 berücksichtigt und
im Personalkostenbudget kalkuliert. Für die kirchl. Einrichtungen trägt die
Stadt für die dort notwendigen 12 Stunden/13.230 €/Jahr im Zuge der
Abmangelfinanzierung 90 %, also 11.907 €/Jahr. Sie müssen jährlich aufgebracht
werden.
2.
Bildungs- und Familienzentrum Mettingen:
Mit der
vorliegenden Konzeption und Projektbeschreibung für das Bildungs- und Familienzentrum
Mettingen (Projektzeitraum vom 01.03.2011 – 31.12.2014) wird der Auftrag des
Gemeinderates vom 21.07.2008 inhaltlich strukturiert und umgesetzt.
Die Verwaltung
sieht insbesondere im Stadtteil Mettingen Handlungs- und Unterstützungsbedarf,
welcher auf der Grundlage des Sozialdatenatlas 2009 als ein Stadtteil mit besonderer sozialer Bedarfslage
identifiziert wurde. Daraus ergibt sich ein sozialpolitischer Auftrag zum
Handeln und zur Entwicklung konkreter familienunterstützender und sozialraumbezogener
Handlungsansätze gerade in Mettingen.
Zusammenarbeit mit Eltern/Familien: Die wichtigsten Bildungspartner von Kindertageseinrichtungen
und Grundschulen sind die Eltern. Die Einbindung und Aktivierung der Familien,
als maßgebliche Experten für ihr Kind soll möglichst frühzeitig und gezielt erfolgen.
Eltern sollten ihre Kinder aktiv begleiten und sie wirkungsvoll unterstützen.
Darüber hinaus sollten sie in ihren erzieherischen Kompetenzen gestärkt und
unterstützt werden. Es geht um Transparenz, Mitwirkung und Beratung. Kurse und
Angebote der Familienbildung/-beratung werden direkt vor Ort im Sinne eines
Familienzentrums initiiert oder vermittelt. Vorhandene Konzepte und Erfahrungen
(z.B. Kinder-, Familien- und Gemeindezentrum Pfostenackerweg, Sprachzentrum,…)
der kommunalen und regionalen Bildungslandschaft fließen in das Gesamtkonzept
ein. Das im Kindergarten Auenweg und an der Grundschule Mettingen neu
eingeführte "Rucksack-Projekt" ist gerade in Mettingen ein idealer
Verknüpfungspunkt in der Zusammenarbeit mit den Eltern/Familien.
Kooperation und Vernetzung: Eine konsequente Ausrichtung der Bildungsangebote
an den Sozialraum kann das Bemühen des Bildungs- und Familienzentrums wirksam
unterstützen. Die Einbeziehung weiterer Unterstützungssysteme wie
Erziehungshilfestelle, Schulsozialarbeit, Familienbildung, psychologische
Beratung, Jugendarbeit und kommunaler Sozialdienst sowie die vertiefte und
systematische Kooperation und Vernetzung mit diesen Schlüsselakteuren des
Stadtteils ist vorgesehen. Gemeinsame Projekte sollen im Sozialraum initiiert
und durchgeführt werden. Die für das Projekt vorgesehenen Kooperationspartner
(siehe Projektorganigramm) wurden in Vorgesprächen über das Projekt informiert.
Sie haben ihre Teilnahme und aktive Mitwirkung zugesagt.
Detaillierte Informationen
zu den Zielen und zur Umsetzung des Projektes sind der Projektbeschreibung im
Anhang zu entnehmen.
3.
Wissenschaftliche Begleitung
Die
Hochschule Esslingen, Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege bietet
sich mit ihrem Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit in geradezu
idealer Weise für eine intensive Kooperation und wissenschaftliche Begleitung
des Projektes an. Die Projektinhalte und die Zielgruppe bieten eine hohe
Übereinstimmung mit denen des neu konzipierten Studiengangs. Deshalb gibt es
sowohl auf Seiten des Amtes für Sozialwesen als auch der Hochschule ein großes
Interesse an wissenschaftlicher Begleitung. Bei der Komplexität des Projektes
und die Erweiterung des Bildungshausgedankens des Landes um die Schwerpunkte
Zusammenarbeit mit Eltern/Familien und die Kooperation und Vernetzung im
Gemeinwesen ist eine fachliche Begleitung und Unterstützung auf dem Stand der
neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sehr sinnvoll. Wesentlich sind dabei
der fachliche Blick von Außen mit der Einbeziehung landes-, bundes- und europaweiter
Erkenntnisse und Best Practice Beispiele wie z.B. Familienzentren (Nordrhein-Westfalen),
Early Excellence Center (England, bundesweit), Vensterschool (Holland).
Aufgrund der vielfältigen Aspekte (z.B. durchgängiges didaktisches Konzept,
Beobachtungs- und Dokumentationsmethoden, Ganztagsgestaltung,
Stadtteilorientierung, Zusammenarbeit mit Familien,…) ist ein fachlicher Input
von Außen unabdingbar. Ebenso bedarf es einer Reflexion der bisherigen
Kooperationspraxis. Die beiden unterschiedlichen Systeme Kindertageseinrichtung
und Schule müssen zusammengeführt werden. Dieser mehrjährige Prozess erfordert
eine systematische Prozessbegleitung mit dem Ziel, die jeweiligen Bildungs- und
Professionsverständnisse kritisch zu hinterfragen und ggf. auch zu verändern.
Eine begleitende Evaluation von Beginn an mit Eingangserhebung,
Abschlussbericht und gleichzeitiger Beratung der Lenkungsgruppe als Steuerungsgremium,
sind wesentlich für den Erfolg dieses Projektes und für eine nachhaltige
Weiterentwicklung, insbesondere hinsichtlich der Wirkung und der Übertragbarkeit
auf andere Standorte in Esslingen. Dieses neue, innovative Projekt hat eine
hohe Bedeutung für den Bildungsstandort Esslingen.
Folgende
Inhalte der wissenschaftlichen Begleitung sind angedacht:
§
Fachliche
Beratung der Projektteams als fachlicher Input zur Ziel- und Konzeptentwicklung
§
Entwicklung
eines Evaluationskonzepts mit Zwischen- und Endauswertung sowie der Erstellung
eines Abschlussberichtes:
§
Beratung der
Lenkungsgruppe
§
ggf.
Durchführung studentischer Projekte, Praktika oder Bachelor-/Masterarbeiten
Die Verwaltung ist deshalb mit der Hochschule
Esslingen im Gespräch und in Verhandlung über eine finanzierbare
wissenschaftliche Begleitung. Die Hochschule prüft derzeit auch alternative (Mit-)Finanzierungsmöglichkeiten
(z.B. Forschungsförderungs-programm "Innovative Projekte" oder
sonstige Drittmittel).
Andere vergleichbare
Städte wie z.B. Ludwigsburg (Koordinierungsstelle Sprachförderung) und
Reutlingen (Projektstellen Umsetzung Orientierungsplan und Ausbau Kleinkindbetreuung)
haben spezifische Projektstellen neu geschaffen und zusätzlich finanziert.
4.
Zusammenfassung
Laut Städtetag
Baden-Württemberg sind Bildungshäuser mit einem durchgängigen, verlässlichen
Bildungs- und Betreuungsangebot ein "Megastandortfaktor für Kommunen".
Das große Interesse der Kommunen und die hohe Zahl an neu eingerichteten Standorten
unterstreicht dies. Der Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2008, Bildungshäuser an
den von der Hauptschulschließung betroffenen Standorten einzurichten, damals
noch ohne Aussicht auf zusätzliche Landesförderung für die Schulen, wird
dadurch im Nachhinein als richtig und zukunftsweisend bestätigt. Die konkrete
Umsetzung in Esslingen erfordert eine klare inhaltliche Zielsetzung, eine fundierte
Konzeptionsentwicklung wie auch eine Auswertung des Prozesses als Grundlage für
eine nachhaltige Weiterentwicklung.
Amtsleiter Dezernent Amt
20
Anhang
Projektbeschreibung