Stadt Esslingen am Neckar

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Tiefbauamt                                                                                                             05.04.2013

Sachbearbeiter/in:

Rolf Glauner

 

                                                                                                                   66/290/2012

 

V O R L A G E

 

 

Verwaltungsausschuss

17.09.2012

Ausschuss für Technik und Umwelt

24.09.2012

 

 

Betreff: Baugebiet Alleenstraße, Vergabe von Ingenieurleistungen

 

 

I. Antrag

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2009) folgende Ingenieurverträge mit dem Ingenieurbüro Fritz Spieth, Esslingen abzuschließen.

2.    Der Leistungsumfang für die Verkehrsanlagen und die notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des geplanten Baugebiets Alleenstraße umfasst die Leistungsphasen 2 – 8 mit einem Gesamthonorar von 165.000 €.

3.    Eine überplanmässige Ausgabe in Höhe von 65.000 Euro und eine überplanmässige VE in Höhe von 100.000 Euro auf PSP 7.5410.00430.01 „Baugebiet Alleenstraße“ werden genehmigt. Gedeckt wird die überplanmässige Ausgabe durch eine Übertragung der Mittel aus „Allgemeinen Planungsmitteln“ PSP 7.1126.00010, die überplanmässige VE durch Übertragung einer nicht benötigten VE aus PSP 7.5410.00062 „Südtangente 4. Bauabschnitt“.

 

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Siehe Antrag

 

 

III. Ressourcenverbrauch

 

Es handelt sich um Investitionskosten, die abgeschrieben werden, vorauss. AFA ca. 3.300 Euro pro Jahr.

 

Wird die Planung realisiert, entstehen weitere Investitionskosten, die im Rahmen der Haushaltsplanungen angemeldet werden.

 

 

 

IV. Begründung

 

Für den Bebauungsplan sind die Planungsstufen Vorplanung und teilweise Entwurfsplanung für die Erschließungsanlagen dringend erforderlich. Die notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen erfordern darüber hinaus kurzfristig die Erstellung der Genehmigungsplanung, um nach Abstimmung mit dem Landratsamt Esslingen das vorgeschriebene wasserrechtliche Genehmigungsverfahren einleiten zu können.

 

Um den vorgegebenen Zeitplan einhalten zu können, müssen die Ingenieurleistungen zum jetzigen Zeitpunkt beauftragt werden.

 

Das aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung ermittelte Honorar beläuft sich auf ca. 148.000 € für die Verkehrsanlagen und ca. 17.000 € für die Hoch­wasser­schutzmaßnahmen.

 

 

 

 

 

Amtsleiter                              Dezernent                             Amt 20

 

 

 

 

   

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)