Stadt Esslingen am Neckar
Schul- und Sportamt 14.11.2012
Sachbearbeiter/in:
Max Pickl
40/403/2012
V O R L A G E
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Sportausschuss
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21.11.2012
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Betreff:
Renovierung
der Umkleideräume der Eissportgemeinschaft Esslingen e.V.
I. Antrag
1.
Vom Bericht der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis
genommen.
2.
Der ESG
Esslingen e.V. werden für die Renovierung der Umkleideräume auf der Esslinger
Eisbahn € 5.285,00 als Freiwilligkeitsleistung, ohne künftigen Rechtsanspruch,
aus Sportfördermitteln außerhalb der Sportförderrichtlinie gewährt.
II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung
Finanzielle Auswirkungen:
HHJ
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Produktgruppe
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Bezeichnung
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KST/Auftrag/Projekt
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Bezeichnung
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2012
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L40421001016
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Sachkonto
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Bezeichnung
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Erläuterung
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Plan
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Betrag
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43180000
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Transferaufwendungen - Sonstige Förderung des Sports -
Bauzuschüsse
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-
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5.285,00
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
III. Ressourcenverbrauch
Wird dem Antrag der Verwaltung zugestimmt, folgen
keine weiteren Aufwendungen oder Erträge. Kommende Haushaltsjahre werden nicht
durch zusätzlichen / neuen Ressourcenverbrauch belastet bzw. durch Einsparungen
entlastet.
IV. Begründung
Die Eissportgemeinschaft Esslingen e.V. hat im Sommer
dieses Jahres die Umkleide-räume für den Publikumslauf und den Sportbetrieb
renoviert. Diese Umkleideräume werden hauptsächlich von den Eisläuferinnen und
-läufern in den öffentlichen Laufzeiten genutzt. Hierbei ist ein erheblicher
Teil der Nutzung durch die Schulen. In der Saison hat die ESG ca. 20.000
Schüler auf der Eisbahn gehabt. Für einen derartigen Betrieb sind Schließfächer
unabdingbar, die erneuert werden mussten. Die Umkleideräume sind auch für den
ESG-Sportbetrieb stark genutzt. So sind zum Beispiel beim Eiskunst-lauftraining
in der Anfängergruppe bis zu 100 Kinder auf der Eisbahn, die die Umkleide-räume
und die Schließfächer nutzen. Dies war die erste umfassende Renovierung des 37
Jahre alten Umkleideraums.
Der
württembergische Landessportbund hat den Zuschussantrag seines Mitglieds-vereins,
die Eissportgemeinschaft Esslingen e.V., geprüft und das Vereinsbauvorhaben
gemäß den geltenden Ausschreibungsrichtlinien für den reinen Sportbetrieb als
zuschussfähig beschieden. Auf Grund der oben genannten vielfältigen Nutzung
durch zahlreiche Drittnutzer wie Schulen, außerhalb des ESG-Sportbetriebs
allerdings eine Förderung ausgeschlossen.
Die
Eissportgemeinschaft Esslingen e.V. erfüllt die allgemeinen Fördervoraussetzungen
für die städtische Sportförderung gemäß der geltenden Sportförderrichtlinie.
Diente
die Nutzung der Umkleideräume nur allein dem Vereinssport betrügen die
zuschussfähigen Kosten, gemäß dem WLSB-Bescheid, € 26.425,00.
Auf
Grund des großen geleisteten ehrenamtlichen Engagements der ESG in den letzten
Jahrzehnten und der Bedeutung der Esslinger Eisbahn für die Esslinger
Bevölkerung, der Schulen und des Sports, schlägt die Verwaltung vor, die
städtische Zuschussquote aus der Regelförderung von 20 % auf die
zuschussfähigen Kosten von € 26.425,00 zu gewähren und aus Sportfördermitteln dieses
Vereinsbauvorhaben mit € 5.285,00 zu bezuschussen, als Freiwilligkeitsleistung
ohne künftigen Rechtsanspruch.
Die
Mittel stehen im Haushalt 2012 zur Verfügung. Diese Bezuschussung erfolgt nicht
zu Lasten anderer Esslinger Sportvereine.
Die ESG wird durch Vortrag im Sportausschuss den
Bericht der Verwaltung ergänzen.
Amtsleiter Dezernent Amt 20
Anlage
Foto der renovierten Umkleideräume