Stadt Esslingen am Neckar
Stadtkämmerei 18.07.2012
Sachbearbeiterin:
Birgit Strohbach
20/227/2012
V O R L A G E
Verwaltungsausschuss
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09.07.2012
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Gemeinderat
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23.07.2012
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Betreff:
Feststellung
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011
I. Antrag
1.
Die
Eröffnungsbilanz der Stadt Esslingen am Neckar zum 01.01.2011 wird
festgestellt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt die Feststellungen der örtlichen Prüfung genau zu
überprüfen und im Rahmen der gesetzlichen Übergangsfristen umzusetzen.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
III. Folgekosten
IV. Begründung
Der Gemeinderat der Stadt Esslingen
am Neckar hat am 23.07.2007 beschlossen das kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen zum 01.01.2011 auf die Kommunale Doppik umzustellen. Dazu wurde
das Projekt NKHR ins Leben gerufen und unter anderem beauftragt, die
Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2011 zu erstellen.
Das Gesetz zur Reform des
Gemeindehaushaltsrechts schreibt die Umstellung in allen
baden-württembergischen Kommunen bis zum Haushaltsjahr 2016 vor. Die Stadt
Esslingen am Neckar ist eine der ersten Kommunen ihrer Größenordnung, die die
Umstellung vollzogen hat.
Die Bilanz (Vermögensrechnung) ist
eine wesentliche Grundlage und Voraussetzung zur Erreichung der Ziele des Neuen
Kommunalen Haushaltsrechts. Sie schafft die Basis für eine
ressourcenorientierte und generationengerechte Steuerung, indem auch der
Werteverzehr (Abschreibung) transparent dargestellt wird. Außerdem zeigt die
Bilanz insbesondere beim Sachanlagevermögen, welche infrastrukturellen Werte in
der Stadt vorhanden sind.
Die jetzt vorliegende
Eröffnungsbilanz zeichnet ein aussagekräftiges Bild der Vermögenslage der Stadt
Esslingen am Neckar. Die Stadt Esslingen hat eine Bilanzsumme von
614.831.435,32 EUR und ein
Basiskapital von 454.072.269,65 EUR.
Gemäß Art 13 Abs. 5 Gesetz zur
Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 i.V.m. § 95 b Abs. 1 GemO
kann der Gemeinderat über die Feststellung der Eröffnungsbilanz samt Anhang
nach der Behandlung des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamts beschließen.
Der Prüfbericht wird am 03.07.12 in
der Rechnungsprüfungskommission, am 09.07.2012 im Verwaltungsausschuss und am
23.07.2012 im Gemeinderat vorgelegt.
Gemäß der grundsätzlichen Empfehlung
des Rechnungsprüfungsamts wird die Verwaltung die Prüfungsfeststellungen genau
überprüfen und innerhalb der gesetzlichen Fristen umsetzen. Der Gemeinderat
wird über die Korrekturen im Rahmen der Folgebilanzen informiert.
Die Eröffnungsbilanz wurde der
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) bereits vorgelegt. Die
Verwaltung wird den Abschluss der örtlichen Prüfung der GPA anzeigen und um
eine zeitnahe Prüfung bitten. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die
GPA die Eröffnungsbilanz zusammen mit dem ersten Jahresabschluss – in Esslingen
also dem Jahresabschluss 2011 – prüft.
Amtsleiterin Dezernent