Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Stadtkämmerei                                                                                                       18.07.2012

Sachbearbeiterin:

Birgit Strohbach

 

                                                                                                                   20/227/2012

 

V O R L A G E

 

 

Verwaltungsausschuss

09.07.2012

Gemeinderat

23.07.2012

 

 

Betreff: Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011

 

 

I. Antrag

 

1.      Die Eröffnungsbilanz der Stadt Esslingen am Neckar zum 01.01.2011 wird festgestellt.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt die Feststellungen der örtlichen Prüfung genau zu überprüfen und im Rahmen der gesetzlichen Übergangsfristen umzusetzen.

 

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

III. Folgekosten

 

IV. Begründung

 

Der Gemeinderat der Stadt Esslingen am Neckar hat am 23.07.2007 beschlossen das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2011 auf die Kommunale Doppik umzustellen. Dazu wurde das Projekt NKHR ins Leben gerufen und unter anderem beauftragt, die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2011 zu erstellen.

 

Das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts schreibt die Umstellung in allen baden-württembergischen Kommunen bis zum Haushaltsjahr 2016 vor. Die Stadt Esslingen am Neckar ist eine der ersten Kommunen ihrer Größenordnung, die die Umstellung vollzogen hat.

 

Die Bilanz (Vermögensrechnung) ist eine wesentliche Grundlage und Voraussetzung zur Erreichung der Ziele des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts. Sie schafft die Basis für eine ressourcenorientierte und generationengerechte Steuerung, indem auch der Werteverzehr (Abschreibung) transparent dargestellt wird. Außerdem zeigt die Bilanz insbesondere beim Sachanlagevermögen, welche infrastrukturellen Werte in der Stadt vorhanden sind.

 

Die jetzt vorliegende Eröffnungsbilanz zeichnet ein aussagekräftiges Bild der Vermögenslage der Stadt Esslingen am Neckar. Die Stadt Esslingen hat eine Bilanzsumme von

614.831.435,32 EUR und ein Basiskapital von 454.072.269,65 EUR.

 

Gemäß Art 13 Abs. 5 Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 i.V.m. § 95 b Abs. 1 GemO kann der Gemeinderat über die Feststellung der Eröffnungsbilanz samt Anhang nach der Behandlung des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamts beschließen.

 

Der Prüfbericht wird am 03.07.12 in der Rechnungsprüfungskommission, am 09.07.2012 im Verwaltungsausschuss und am 23.07.2012 im Gemeinderat vorgelegt.

 

Gemäß der grundsätzlichen Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts wird die Verwaltung die Prüfungsfeststellungen genau überprüfen und innerhalb der gesetzlichen Fristen umsetzen. Der Gemeinderat wird über die Korrekturen im Rahmen der Folgebilanzen informiert.

 

Die Eröffnungsbilanz wurde der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) bereits vorgelegt. Die Verwaltung wird den Abschluss der örtlichen Prüfung der GPA anzeigen und um eine zeitnahe Prüfung bitten. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die GPA die Eröffnungsbilanz zusammen mit dem ersten Jahresabschluss – in Esslingen also dem Jahresabschluss 2011 – prüft.

 

 

 

 

 

 

Amtsleiterin                                        Dezernent


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)