Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Haupt- und Personalamt                                                                                        22.11.2011

Sachbearbeiter/in:

Claudia Moschella

 

                                                                                                                   10/089/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsausschuss

21.03.2011

Verwaltungsausschuss

04.04.2011

 

 

Betreff: Freigabe Wiederbesetzung einer Stelle

 

 

I. Antrag

 

Es wird beantragt, die Stelle der Frauenbeauftragten im Stabsbereich des Oberbürgermeisters in „Beauftragte/r für Chancengleichheit“ umzubenennen und zur Besetzung zum 01.01.2012 in EG 13 freizugeben.

   

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

 

entfällt

 

 

III. Folgekosten

 

Jährlicher Arbeitgeberaufwand bei einer Besetzung im Beschäftigtenverhältnis in Entgeltgruppe 13: ca. 64.000 Euro (Durchschnitt über alle Stufen).

 

IV. Begründung

 

Die jetzige Frauenbeauftragte beginnt am 01.05.2011 mit der Freizeitphase ihrer Altersteilzeit. Das Arbeitsverhältnis selbst endet am 31.10.2012.

 

 

 

 

 

 

 

Aufgaben der Stelle

 

Projekte zur Förderung der Gleichberechtigung, vor allem von Frauen, ergeben sich durch die gelungene Vernetzung der Organisationen und Institutionen in Esslingen. Die bestehenden Netzwerke sind kein Selbstzweck, sondern entwickeln sich stetig weiter und befördern die Umsetzung von strukturellen Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Frau Latendorf  leistet hier seit 1991 hervorragende Aufbauarbeit und galt als zentrale Anlaufstelle für alle gleichstellungsrelevanten Themen. Gleichzeitig verstand sie sich sowohl fachlich als auch organisatorisch als Dienstleister für die Netzwerke.

 

Zentraler Bezugspunkt der Arbeit ist Art. 3 Abs. 2 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.

 

Mit dem § 23 Chancengleichheitsgesetzes von 2005 wurden die thematischen Akzente vom reinen Frauenförderungsansatz zum Thema Chancengleichheit für beide Geschlechter verschoben. Es  formuliert dabei den kommunalen Auftrag:

 

 „Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist auch eine kommunale Aufgabe. Die Gemeinden und die Landkreise stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass Aufgaben der Frauenförderung wahrgenommen werden und Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip in allen kommunalen Aufgabenbereichen berücksichtigt sowie inhaltlich und fachlich begleitet wird.“

 

Das bedeutet, die Herstellung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit betrifft als Querschnittsaufgabe alle Organe und Fachbereiche der Stadtverwaltung. Einem/r Beauftragten für Chancengleichheit muss demnach eine verstärkte Vermittler-, Berater- und Moderatorenrolle zugewiesen werden.

 

Zu diskutieren wäre auch die Erweiterung des bisherigen Auftrags einer Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Richtung eines Gender Mainstreamings. Ebenso müsste für den/der neuen Stelleninhaber/in geklärt werden, inwieweit der Auftrag zur Sorge für Chancengleichheit auch das Thema Diversity beinhaltet.

 

Die vor diesem Hintergrund sich ergebenden, konkreten Aufgabenstellungen und Anforderungen an eine/n Beauftragte/n für Chancengleichheit sind im angehängten Text der Stellenausschreibung formuliert. (siehe Anhang)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgrenzung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

Ziel des AGG ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der

ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer

Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Es beinhaltet damit keinen Auftrag an die Stadt Esslingen, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, die die Chancengleichheit in der Gesellschaft unterstützt oder herstellt.

 

Der Diskriminierungsschutz des AGG gilt für alle Beschäftigten im Sinne des AGG. Das

sind:

 

Die Stadt Esslingen hat als Arbeitgeberin zur Wahrnehmung der Pflichten, die sich aus dem AGG ergeben, eine Geschäftsstelle in der Abteilung Personal des Haupt- und Personalamtes eingerichtet, die gleichzeitig auch als Anlaufstelle für Beschwerden der Beschäftigten fungiert.  

 

Weiteres Vorgehen

 

Eine sofortige Nachbesetzung der Stelle mit Beginn der Freizeitphase von Frau Latendorf ab 1.05.2011 würde für eine gewisse Übergangszeit bis 31.10.2012 die Kosten für diese Stelle erheblich erhöhen. Andererseits sollte die bisherige fruchtbare Arbeit des Frauenbüros zeitnah fortgesetzt werden, um  die bestehenden Strukturen nicht zu gefährden. Als Kompromiss wird deshalb eine Wiederbesetzung ab dem 01.01.2012 vorgeschlagen.

 

Im Rahmen des Chancengleichheitsplans soll die Stelle zukünftig in „Beauftragte für Chancengleichheit“ gemäß dem Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg umbenannt werden.

 

Aufgrund der hohen fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Stelle wird vorgeschlagen, die externe Ausschreibung in EG13 durchzuführen, was der bisherigen Eingruppierung der Stelleninhaberin entspricht.

 

 

 

Amtsleiter                               Dezernent                             

 

Anlagen:   Text der Stellenausschreibung   


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Ausschreibungstext_Latendorf.doc - Ausschreibungstext_Latendorf.doc
Vorlage_NF_Latendorf_21.03.2011.doc - Vorlage_NF_Latendorf_21.03.2011.doc