Stadt Esslingen am Neckar
Haupt- und Personalamt 22.11.2011
Sachbearbeiter/in:
Claudia Moschella
10/089/2011
V O R L A G E
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Verwaltungsausschuss
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21.03.2011
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Verwaltungsausschuss
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04.04.2011
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Betreff:
Freigabe
Wiederbesetzung einer Stelle
I. Antrag
Es
wird beantragt, die Stelle der Frauenbeauftragten im Stabsbereich des
Oberbürgermeisters in „Beauftragte/r für Chancengleichheit“ umzubenennen und
zur Besetzung zum 01.01.2012 in EG 13 freizugeben.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
entfällt
III. Folgekosten
Jährlicher
Arbeitgeberaufwand bei einer Besetzung im Beschäftigtenverhältnis in
Entgeltgruppe 13: ca. 64.000 Euro (Durchschnitt über alle Stufen).
IV. Begründung
Die jetzige
Frauenbeauftragte beginnt am 01.05.2011 mit der Freizeitphase ihrer
Altersteilzeit. Das Arbeitsverhältnis selbst endet am 31.10.2012.
Aufgaben der Stelle
Projekte
zur Förderung der Gleichberechtigung, vor allem von Frauen, ergeben sich durch
die gelungene Vernetzung der Organisationen und Institutionen in Esslingen. Die
bestehenden Netzwerke sind kein Selbstzweck, sondern entwickeln sich stetig
weiter und befördern die Umsetzung von strukturellen Maßnahmen auf kommunaler
Ebene. Frau Latendorf leistet hier seit
1991 hervorragende Aufbauarbeit und galt als zentrale Anlaufstelle für alle
gleichstellungsrelevanten Themen. Gleichzeitig verstand sie sich sowohl
fachlich als auch organisatorisch als Dienstleister für die Netzwerke.
Zentraler
Bezugspunkt der Arbeit ist Art. 3 Abs. 2 GG: „Männer und Frauen sind
gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung
bestehender Nachteile hin“.
Mit
dem § 23 Chancengleichheitsgesetzes von 2005 wurden die thematischen Akzente
vom reinen Frauenförderungsansatz zum Thema Chancengleichheit für beide
Geschlechter verschoben. Es formuliert
dabei den kommunalen Auftrag:
„Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist auch eine kommunale Aufgabe.
Die Gemeinden und die Landkreise stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass
Aufgaben der Frauenförderung wahrgenommen werden und Chancengleichheit als
durchgängiges Leitprinzip in allen kommunalen Aufgabenbereichen berücksichtigt
sowie inhaltlich und fachlich begleitet wird.“
Das
bedeutet, die Herstellung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit betrifft
als Querschnittsaufgabe alle Organe und Fachbereiche der Stadtverwaltung. Einem/r
Beauftragten für Chancengleichheit muss demnach eine verstärkte Vermittler-,
Berater- und Moderatorenrolle zugewiesen werden.
Zu
diskutieren wäre auch die Erweiterung des bisherigen Auftrags einer
Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Richtung eines Gender Mainstreamings.
Ebenso müsste für den/der neuen Stelleninhaber/in geklärt werden, inwieweit der
Auftrag zur Sorge für Chancengleichheit auch das Thema Diversity beinhaltet.
Die
vor diesem Hintergrund sich ergebenden, konkreten Aufgabenstellungen und
Anforderungen an eine/n Beauftragte/n für Chancengleichheit sind im angehängten
Text der Stellenausschreibung formuliert. (siehe Anhang)
Abgrenzung zum Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel
des AGG ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der
ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen
(§ 1 AGG). Es beinhaltet damit keinen Auftrag an die Stadt Esslingen,
aktiv Maßnahmen zu ergreifen, die die Chancengleichheit in der Gesellschaft
unterstützt oder herstellt.
Der
Diskriminierungsschutz des AGG gilt für alle Beschäftigten im Sinne des AGG.
Das
sind:
- Arbeitnehmer/-innen
- die zu ihrer
Berufsausbildung Beschäftigten wie z.B. Auszubildende, Werkstudenten/- innen,
Praktikanten/-innen, Diplomanden/-innen
- arbeitnehmerähnliche
Personen (zu denen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen
Gleichgestellten gehören)
- Bewerber/-innen,
auch für eine betriebliche Weiterbildung oder Beförderung
- bereits
ausgeschiedene Arbeitnehmer/-innen, soweit es um nachwirkende Folgen
- aus dem
Arbeitsverhältnis geht (z.B. betriebliche Altersversorgung)
Die
Stadt Esslingen hat als Arbeitgeberin zur Wahrnehmung der Pflichten, die sich
aus dem AGG ergeben, eine Geschäftsstelle in der Abteilung Personal des Haupt-
und Personalamtes eingerichtet, die gleichzeitig auch als Anlaufstelle für
Beschwerden der Beschäftigten fungiert.
Weiteres Vorgehen
Eine
sofortige Nachbesetzung der Stelle mit Beginn der Freizeitphase von Frau
Latendorf ab 1.05.2011 würde für eine gewisse Übergangszeit bis 31.10.2012 die
Kosten für diese Stelle erheblich erhöhen. Andererseits sollte die bisherige
fruchtbare Arbeit des Frauenbüros zeitnah fortgesetzt werden, um die bestehenden Strukturen nicht zu
gefährden. Als Kompromiss wird deshalb eine Wiederbesetzung ab dem 01.01.2012
vorgeschlagen.
Im
Rahmen des Chancengleichheitsplans soll die Stelle zukünftig in „Beauftragte
für Chancengleichheit“ gemäß dem Chancengleichheitsgesetz des Landes
Baden-Württemberg umbenannt werden.
Aufgrund
der hohen fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Stelle wird
vorgeschlagen, die externe Ausschreibung in EG13 durchzuführen, was der bisherigen
Eingruppierung der Stelleninhaberin entspricht.
Amtsleiter Dezernent
Anlagen: Text der
Stellenausschreibung