Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt                                                              10.07.2012

 

Sachbearbeiter/in:

Ruth Clemens-Martin

 

                                                                                                                   61/170/2012

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für Technik und Umwelt                  (öffentlich)

16.07.2012

 

 

Betreff: Bebauungsplan-Entwurf Im Bregel 6 im Planbereich 22 "Krummenacker" und Satzung über örtliche Bauvorschriften    
hier: Kenntnisnahme der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorverfahren, Entwurfsbeschluss sowie Fortführung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 

 

Vorgang:  ATU vom 05.12.2011, TOP - 3 -

 

I. Antrag

 

 

1.      Von den zum Bebauungsplan-Vorentwurf Im Bregel 6 im Planbereich 22 "Krummenacker" nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 10.11.2011 und der Satzung über örtliche Bauvorschriften eingegangenen Stellungnahmen wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Bebauungsplan-Entwurf Im Bregel 6 im Planbereich 22 "Krummenacker" nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 15.06.2012 wird zusammen mit der Begründung gleichen Datums sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Entwurfsfassung) nach § 74 Landesbauordnung vom 15.06.2012 beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Im Bregel 6 im Planbereich 22 "Krummenacker" nach dem Plan vom 15.06.2012.

3.      Das Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt wird beauftragt, den Bebauungsplan-Entwurf Im Bregel 6 mit seiner Begründung und der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB fortgeführt.   

 

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

Deckungsvorschlag:

 

entfällt

 

 

III. Folgekosten

 

entfällt

 

IV. Begründung

 

 

Der Bebauungsplan-Vorentwurf Im Bregel 6 im Planbereich 22 "Krummenacker" und die Satzung über örtliche Bauvorschriften lagen in der Zeit vom 09.01.2012 bis 10.02.2012 öffentlich aus. Die Darlegung der Planung und Anhörung der Öffentlichkeit fand am 02.02.2012 statt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 05.12.2011 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ist möglich, da der Bebauungsplan maßgeblich der Innenentwicklung dient und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum schafft. Die nach Bebauungsplan zulässige Grundfläche liegt unter der in § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB genannten Obergrenze von 20.000 m². Auch die sonstigen Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB liegen für das Plangebiet vor.
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB bedeutet, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden wurden hierauf entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.

 

Nach derzeitigem Planungsrecht ist auf den Flurstücken 7818, 7914/2 und 7913/2 nur die Errichtung von öffentlichen Parkplätzen zulässig, die jedoch nie ausgeführt wurden. Die Realisierung von öffentlichen Parkplätzen auf diesen Flurstücken ist jedoch auch in Zukunft nicht erforderlich, da der Bedarf an öffentlichen Parkplätzen überprüft und negativ beschieden wurde. Es entspricht vielmehr den aktuellen städtebaulichen Zielen, diese Fläche einer baulichen Entwicklung zuzuführen und hier – zusammen mit den drei Flurstücken 7914/3, 7913/3 und 7913/4 - ein Baugrundstück zur Errichtung eines Wohngebäudes festzusetzen.

Der bisherige Eigentümer der o. g. Flurstücke äußerte gegenüber der Stadt schon vor längerem den Wunsch, diese Flurstücke mit einem Wohngebäude überbauen zu dürfen. Um eine Bebauung des Grundstückes zu ermöglichen, ist daher die Änderung des seither rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Vereinsgaststätte des Sängerbundes R.S.K. e.V (Im Bregel 8), die sich auf dem Nachbargrundstück zum Plangebiet befindet, besteht seit 50 Jahren und soll in seiner Nutzung (wöchentliche Sängerstunden und 2-3 Festveranstaltung pro Jahr) auch für die Zukunft gesichert werden. Der Eigentümer des zukünftigen Baugrundstückes (Im Bregel 6) wird deshalb dazu verpflichtet, die Vereinsgaststätte nebst bestehender Außenbewirtschaftung zu den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Sperrzeiten nach dem Gaststättengesetz und der durch die Stadt Esslingen erlassenen "Rechtsverordnung zur Festsetzung des allgemeinen Beginns der Sperrzeit für Außenbewirtschaftungen auf täglich 23 Uhr im Stadtgebiet Esslingen am Neckar vom 20. Februar 1995" (bzw. der in Zukunft gültigen aktuellen Fassung) betrieben wird, zu dulden. Hierzu treffen der Eigentümer des Grundstücks Im Bregel 6 und die Vorsitzende und der Ehrenvorsitzende des Sängerheims eine unbefristete Vereinbarung.

Um auch künftig die Notwendigkeit von Eingriffen in die freie Landschaft so gering wie möglich zu halten, ist es notwendig, die innerhalb der Siedlungsfläche vorhandenen Baulandpotentiale zu nutzen. In diesem Sinne ist es vertretbar und sinnvoll, innerhalb des Plangebietes auf den Grundstücksflächen eine maßvolle Bebauung zu ermöglichen.


Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden bei der Überarbeitung des Vorentwurfes zum Entwurf soweit wie möglich berücksichtigt.

 

 

Die zum Bebauungsplan-Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden in den Anlagen zur Vorlage in zusammengefasster Form inhaltlich wiedergegeben.

 

 

 

 

 

 

Amtsleiter                               Dezernent                             

 

 

Anlagen:                                

Anlage 1: Plan

Anlage 2: Stellungnahmen der Träger öffentl. Belange und deren Behandlung

Anlage 3: Stellungnahmen der Öffentlichkeit und deren Behandlung

Anlage 4: Stellungnahmen in vollem Wortlaut

Anlage 5: Inhalt der Überarbeitung des Vorentwurfes

Anlage 6: Vereinbarung RSK und Grundstückseigentümer


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)