Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Haupt- und Personalamt                                                                                        12.10.2011

Sachbearbeiter/in:

Werner Friesch

 

                                                                                                                   10/293/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

Verwaltungsausschuss

26.09.2011

Gemeinderat

14.11.2011

 

 

Betreff: Ausscheiden von StR Friedrich Rapp aus dem Gemeinderat der Stadt Esslingen a.N.

 

 

I. Antrag

 

Es wird festgestellt, dass bei Herrn Friedrich Rapp ein wichtiger Grund nach § 16 der GemO für Baden – Württemberg für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat vorliegt.   

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

entfällt

 

III. Folgekosten

 

entfällt

 

IV. Begründung

 

Mit Schreiben vom 20. Juli 2011 hat Herr Stadtrat Friedrich Rapp mitgeteilt, dass er zum Oktober 2011 aus dem Gemeinderat ausscheiden wolle. Nach § 16 Abs.1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt unter anderem eine 10 jährige Mitgliedschaft als wichtiger Grund aus dem ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat verlangt werden kann. StR Rapp gehört dem Gremium seit dem 23.6.1997 und damit mehr als 10 Jahre an. Die rechtlichen Vorraussetzungen für das beantragte Ausscheiden sind also gegeben.

 

 

 

 

 

 

Amtsleiter                                                                               Dezernent   


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)