Stadt Esslingen am Neckar
Haupt- und Personalamt 12.10.2011
Sachbearbeiter/in:
Werner Friesch
10/293/2011
V O R L A G E
Verwaltungsausschuss
26.09.2011
Gemeinderat
14.11.2011
Betreff: Ausscheiden von StR Friedrich Rapp aus dem Gemeinderat der Stadt Esslingen a.N.
I. Antrag
Es wird festgestellt, dass bei Herrn Friedrich Rapp ein wichtiger Grund nach § 16 der GemO für Baden – Württemberg für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat vorliegt.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
entfällt
III. Folgekosten
IV. Begründung
Mit Schreiben vom 20. Juli 2011 hat Herr Stadtrat Friedrich Rapp mitgeteilt, dass er zum Oktober 2011 aus dem Gemeinderat ausscheiden wolle. Nach § 16 Abs.1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt unter anderem eine 10 jährige Mitgliedschaft als wichtiger Grund aus dem ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat verlangt werden kann. StR Rapp gehört dem Gremium seit dem 23.6.1997 und damit mehr als 10 Jahre an. Die rechtlichen Vorraussetzungen für das beantragte Ausscheiden sind also gegeben.
Amtsleiter Dezernent