Stadt Esslingen am Neckar
Tiefbauamt 12.07.2011
Sachbearbeiter/in:
Sylvia Neitzke; Rolf Glauner
66/227/2011
V O R L A G E
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Betriebsausschuss Stadtentwässerung
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04.07.2011
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Betreff:
Neubau
Regenklärbecken RKB 4 Eberspächerstraße
I. Antrag
1.
Die Pläne des
Tiefbauamts werden genehmigt.
2.
Die
Kostenanschlagssumme in Höhe von ca. 1.400.000 Euro wird genehmigt.
3.
Aufgrund ihres
Angebots vom 30.05.2011 erhält die Firma Grötz GmbH aus Denkendorf den Zuschlag
zur Ausführung der Bauarbeiten.
4.
Aufgrund ihres
Angebots vom 27.05.2011 erhält die Firma BGU-Umweltschutz-anlagen aus Bretzfeld
den Zuschlag zur Ausführung der elektrischen, maschinen- und
steuerungstechnischen Ausrüstung.
5.
Die
Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Esslingen am Neckar wird
ermächtigt, Kredite in Höhe von 1 Mio. Euro aufzunehmen.
II.
Haushaltsrechtliche Deckung
Deckungsvorschlag:
Im Wirtschaftsplan
der SEE stehen unter der Auftragsnummer 803 277 40 Mittel in Höhe von 1,0 Mio.
€ sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000 € zur Verfügung.
Die Refinanzierung erfolgt über die Abwassergebühren.
III.
Folgekosten
Abschreibung: 2 % (50 Jahre, 28.000 Euro
/ Jahr)
Verzinsung: ca.
4 % jeweils aus Restbuchwert, im ersten Jahr
ca.
56.000 Euro.
Unterhaltungskosten: finanziert
aus Abwassergebühren
IV.
Begründung
Für die Gebiete, die im
Trennsystem entwässert werden, existiert seit 1995 eine wasserrechtlich
genehmigte Konzeption für die Regenwasserbehandlung im Trenn-system. In
Esslingen am Neckar sind dies im Wesentlichen die Gewerbegebiete Neckarwiesen
und Sirnau. Nach dieser Konzeption sind an den Regenauslässen in den Neckar im
Gebiet Neckarwiesen insgesamt 5 Regenklärbecken zu erstellen, in denen das
Regenwasser mechanisch gereinigt wird, bevor es in den Neckar gelangt.
In den vergangenen Jahren wurden 3 Becken fertig
gestellt. Mit dem Regenklärbecken 4 Eberspächerstraße soll nun eines der
größten dieser Becken mit einem Inhalt von 414 m³ gebaut werden. Die Ausführung
erfolgt als Rundbecken mit 14,8 m Innendurch-messer mit einem Drossel- und
Übergabebauwerk und dem Entlastungskanal in den Neckar.
Bereits im Frühjahr 2009 wurde der Regenwasserkanal
DN 1400 in der Zeppelinstraße zwischen der Adenauerbrücke und der Firma
Eberspächer im Bereich des geplanten RKB 4 Eberspächerstraße fertig gestellt.
Dessen Ausführung wurde aufgrund der Zwangspunkte beim Sanierungsgebiet Neckarwiesen
vorgezogen.
Nach Fertigstellung des Bauwerks werden der bereits
errichtete Regenwasserkanal DN 1400 in Betrieb genommen und die bestehende
Auslassleitung auf Höhe der Adenauer-brücke stillgelegt.
Der Baubeginn für das Regenklärbecken ist für August
2011 vorgesehen, die erforder-iche Bauzeit wird auf 12 Monate geschätzt.
Die Bauleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben.
Die Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis (Rangfolge 1-5
von 7 abgegebenen Angeboten):
Rang
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Bieter
|
Angebotssumme
Euro
(brutto)
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%
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1.
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Grötz GmbH & Co. KG
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943.893,34
|
100
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2.
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Bieter Nr. 6
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1.002.338,98
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106
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3.
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Bieter Nr. 4
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1.060.510,41
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111
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4.
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Bieter Nr. 1
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1.077.945,32
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112
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5.
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Bieter Nr. 5
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1.130.464,06
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116
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Unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkte hat die Firma Grötz GmbH das annehmbarste Angebot abgegeben.
Die elektrische-, maschinen- und steuerungstechnische
Ausrüstung wurde ebenfalls öffentlich ausgeschrieben.
Die Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgendes
Ergebnis (Rangfolge 1-5 von 5 abgegebenen Angeboten):
Rang
|
Bieter
|
Angebotssumme
Euro
(brutto)
|
%
|
1.
|
BGU Umweltschutzanlagen, Bretzfeld
|
96.318,60
|
100
|
2.
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Bieter Nr. 2
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101.116,97
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105
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3.
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Bieter Nr. 4
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114.049,08
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118
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4.
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Bieter Nr. 5
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115.866,72
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120
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5.
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Bieter Nr. 3
|
132.808,69
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138
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Die Firma BGU-Umweltschutzanlagen aus Bretzfeld hat
unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten das wirtschaftlichste
Angebot abgegeben.
Kreditermächtigung:
Der Gemeinderat hat in
seiner Sitzung am 20.12.2010 den Wirtschaftsplan 2011 der Stadtentwässerung
Esslingen am Neckar beschlossen. Dabei wurde die insgesamt ausgewiesene
Kreditaufnahme in Höhe von 7,7 Mio. Euro als Planungsgrundlage genehmigt, der
Vollzug durch die Betriebsleitung jedoch bis zur Beschlussfassung des
Betriebsausschusses (Kreditermächtigung) gesperrt. Für die o.g. Investitions-maßnahmen
wird es erforderlich, einen Kredit in Höhe des erforderlichen Investitions-umfanges
aufzunehmen. Es wird beantragt, die Kreditermächtigung zu erteilen.
Erster Betriebsleiter Dezernent
Anlage:
Lageplan