Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Amt für Sozialwesen                                                                                              19.07.2011

Sachbearbeiter/in:

Bruno Raab-Monz; Bernd Berroth;

Steffen Wörner; Kerstin Schmidt-Brücken

 

 

                                                                                                                   50/223/2011

 

 

V O R L A G E

 

 

 

 

Ausschuss für Bildung, Erziehung und Soziales

29.06.2011

Verwaltungsausschuss

11.07.2011

Gemeinderat

25.07.2011

 

 

Betreff: Projekt Optimierungspotenziale im Betrieb von Kindertageseinrichtungen und zukünftige Personalausstattung in Esslinger Kindertageseinrichtungen infolge der Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG)

 

 

I. Antrag

 

1.      Die Optimierungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes werden beginnend zum 01.09.2011 umgesetzt.

2.      Die zukünftige Personalbemessung auf der Grundlage des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG), der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) und des Berechnungsmodells des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) wird entsprechend der Vorlage festgelegt.

3.      Die in der Stellenplanvorlage 10/385/2010 (Ziffer 12 + 14 der Anlage 1) unter Gremienvorbehalt gestellten zusätzlichen 15,15 Stellen werden freigegeben.

4.      Die Ausweisung einer Stelle für den Bereich der pädagogischen Fachberatung/Leitung Kitas erfolgt unter Vorbehalt bis das Ergebnis der Personalbedarfsbemessung vorliegt. Diese wird Ende 2011 vorliegen.

 

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Unter der Produktgruppe 3650 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen), Kostenstelle 502110000 (Kindertageseinrichtungen) sind für 2011 keine zusätzlichen Mittel bereitzustellen, da diese vorbehaltlich der Verabschiedung dieser Vorlage bereits für das laufende Haushaltsjahr veranschlagt wurden.
Für die Umsetzung, der im Folgenden beschriebenen Maßnahmen sind Haushaltsmittel zur Schaffung von  23,73 Stellen im Zuge der Hauhaltsplanung 2012 und des Stellenplans 2012 festzusetzen/bereitzustellen.

 

 

III. Folgekosten

 

Bei durchschnittlich 43.000 Euro pro Vollzeitkraft (VZK) entstehen jährlich folgende Personalkosten:

          Städtische Kindertageseinrichtungen bei zusätzlich 38,88 VZK: 1.671.840,- Euro

          Freie Träger bei zusätzlich 34,67 VZK: 1.490.810,- Euro

 

Durch das Finanzausgleichsgesetz sind für die Umsetzung des Orientierungsplanes Baden-Württemberg (Stand März 2011) Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 1.162.000,- Euro zu erwarten. Diese Summe umfasst die Mehreinnahmen für städtische und freie Träger.

 

 

IV. Begründung

 

 

1.      Auftrag

 

Ausgelöst durch Anträge der Fraktionen sowie der systematischen Suche nach weiterem Konsolidierungs- und Optimierungspotenzial beschloss die DB am 02.12.2009, die Bereiche Tageseinrichtungen für Kinder, Grundschulbetreuung und Freizeitpädagogik hinsichtlich des Personaleinsatzes zu analysieren.

In einem ersten Schritt wurden die Standards Grundschulbetreuung (GSB) und Freizeitpädagogik (FZP) sowie die Bewertung der Stellen von GSB, FZP und Jugendsozialarbeit an Schulen neu festgelegt. Die Standards und die Bewertung der Stellen wurden vom Ausschuss für Bildung, Erziehung, und Soziales am 09.06.2010 und vom Verwaltungsausschuss am 05.07.2010 (Vorlage 10/069/2010) beschlossen.

Im 2. Schritt wurde der Bereich Kindertageseinrichtungen auf Konsolidierungs- und Optimierungspotenziale hin untersucht.

Die systematische Steuerung und transparente Darstellung gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltungsspitze war und ist eine wesentliche Zielsetzung des Projektes. Das Projekt Optimierungspotenziale wurde von den landespolitischen Entwicklungen überlagert und musste dahingehend angepasst werden, konkrete Ausführungen hierzu unter Punkt 3.

 

 

 

2.      Frequenzanalyse

 

Mit Unterstützung des Beratungsunternehmens Kienbaum (Executive Search – Human Resource & Management Consulting (KMC)) wurde eine flächendeckende Frequenzanalyse an allen städtischen Kindertageseinrichtungen (TE) durchgeführt (Erhebungszeitraum 18.10. bis 29.10.2010). KMC hat nach der Datenerhebung in den Einrichtungen eine Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung der Rohdaten (29 TE, 10 Tage mit halbstündlicher Erfassung der Anwesenheit von Kindern und Beschäftigten mit ca. 25.000 Einzeldatensätzen) vorgenommen und diese aufbereitet.

Die Auswertung der Daten ergab folgendes Ergebnis mit den daraus resultierenden Maßnahmen:

 

·        Einführung von Randzeiten im Bereich VÖ: 1 Stunde

·        Anpassung der Randzeiten im Bereich GT: Erhöhung um 0,5 Stunden auf 2,5 Stunden

·        Reduzierung der Frühbetreuung im Hort und Erhöhung der Randzeiten auf 3 Stunden.

·        Durchführung regelmäßiger Frequenzanalysen (alle 2 Jahre)

·        Umwandlung von Kontaktzeit am Kind in Verfügungszeit durch entsprechende Vorgaben in einer neu erstellten Dienstordnung und einem für alle Einrichtungen umzusetzenden Dienstplan.

 

Durch die Anpassung der Randzeiten ergibt sich als Optimierungsergebnis bei der Stadt  eine Stellenersparnis von 7,59 VZK.

 

 

 

3.      Veränderte Rahmenbedingungen durch das Land  - Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels

 

 

 

 

1.      Betriebsform,

2.      Öffnungszeit,

3.      Rand- und Hauptbetreuungszeit,

4.      Urlaubs- und Schließtage.

 

 

 

Es besteht keine Verpflichtung, die Leitung ganz oder teilweise freizustellen.

Bei freiwillig vereinbarter Leitungsfreistellung muss der Träger den Mindestpersonalschlüssel der Gruppen entsprechend ausgleichen (Vgl. 4.6.).

 

 

4.      Umsetzung der KiTaVO in Esslingen

 

Wie schon in Punkt. 3 ausgeführt gibt es mehrere für die Personalbemessung maßgebliche Kriterien bzw. beeinflussbare Parameter, welche sich unmittelbar auf die Stellenanteile pro Gruppe auswirken. Die für Esslingen relevanten Kriterien und bisherigen Standards wurden im Projekt überprüft, teilweise modifiziert sowie neu konzipiert.

Neben der Berechnung der Auswirkungen auf die städtischen Einrichtungen wurden nun auch die freien Träger in die Berechnungen für die Soll-Szenarien der einzelnen Module mit einbezogen, um der Verwaltungsspitze und den Gremien die personellen und finanziellen Auswirkungen umfassend aufzeigen zu können.

 

 

4.1   Schließ- und Urlaubstage

 

Für alle Esslinger Kindertageseinrichtungen gelten aktuell pro Jahr folgende Schließtage:

·        RG/VÖ: 25 Schließtage (davon 3-5 beweglich);

·        GT:       20-22 Schließtage.

 

Diese Schließtage teilen sich in 15 Tage in den Sommerferien, 5-7 Tage in den Weihnachtsferien und zusätzliche bewegliche Schließtage auf.

Der KVJS geht in seinem Berechnungsmodell von mindestens 26 Schließtagen pro Jahr aus. Eine geringere Anzahl von Schließtagen indiziert einen Personalmehrbedarf.

 

Das Esslinger Modell sieht vor, die bisherige Eltern- und familienfreundlichere Regelung in Esslingen beizubehalten.

 

Der KVJS geht in seinem Berechnungsmodell von mindestens 26 Urlaubstagen pro Jahr und Mitarbeiter/in aus. Im öffentlichen Dienst gilt folgende Regelung:

·        bis zum vollendeten 30. Lebensjahr (LJ): 26 Tage

·        bis zum vollendeten 40. Lebensjahr (LJ): 29 Tage

·        nach vollendetem 40. Lebensjahr (LJ):     30 Tage

 

Das Esslinger Modell sieht in Anbetracht der Altersstruktur der Mitarbeiter/Innen eine Festlegung auf 29 Urlaubstage pro Jahr vor.

 

 

4.2   Krankheits- und Fortbildungsvertretung

 

Im Projekt wurde eine Ist-Prozessanalyse zur Krankheitsvertretung vorgenommen und daraus in Abstimmung mit der Personalabteilung ein neues Krankheitsvertretungsmodell (3-Säulen-Modell), vgl. Grafik,entwickelt.

Der Mindestpersonalschlüssel nach KiTaVO beinhaltet die Ausfallzeiten für Krankheit und Fortbildung.

 

Laut Kommunaler Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) muss pauschal von Ausfallzeiten (Krankheit, Fortbildung und Urlaub) in Höhe von 18,37% der Arbeitszeit ausgegangen werden. Dem entsprechend ist davon auszugehen, dass knapp 1/5 der Erzieher/innen aufgrund von Ausfallzeiten nicht zur Verfügung steht. In seiner bisherigen Musterberechnung ging der KVJS davon aus, dass der Anteil für Krankheit und Fortbildung 8,01% beträgt. Dieser Anteil war bisher in der Personalberechnung zu berücksichtigen  und in geeigneter Weise auszugleichen.

 

Das neu entwickelte 3-Säulen-Modell basiert  in Anlehnung an diesen Erfahrungswert von 8% davon ausgegehend, dass 5% dieses Vertretungsbedarfs  durch die erste Säule (Vertretung innerhalb der jeweiligen Tageseinrichtung oder Vertretungszirkel, gebildet durch  mehrere Tageseinrichtungen) abgedeckt werden.

 

 

 

Diese soll den Vertretungsbedarf innerhalb der ersten 5 Krankheitstage abdecken.

 

Ab dem 6. Krankheitstag greift die zweite Säule in Form eines neu einzurichtenden Vertretungspools mit fest angestellten Springkräften (Teilzeitkräfte). Dafür wurde der Gesamtstellenumfang der Einrichtungen um 2% verringert.

 

Als weitere Absicherung im Ausnahme- bzw. Notfall greift die dritte Säule mit externen Stundenkräften. Hierfür werden Sachmittel zur Finanzierung dieser Stundenkräfte eingesetzt, welche den Gesamtstellumfang nochmals um 1% verringern.

 

Mit diesem Konstrukt soll die Vertretungssituation nachhaltig verbessert werden, der bisherige Verwaltungsaufwand, verursacht durch den Einsatz von überwiegend externen Stundenkräften, reduziert und nicht zuletzt auch  eine höhere Zufriedenheit bei den Erzieher/innen und den Eltern erreicht werden.

 

 

4.3 Personalbedarf nach neuer Rechtsgrundlage

 

Aus der folgenden Tabelle sind die Personalzuwächse (in VZK) und Optimierungsergebnisse pro Gruppe und Betreuungsform ersichtlich:

 

Betreuungsform

Ist 2011

Soll 2012

alte Randzeit

Soll 2012

neue Randzeit

Optimierung

Differenz

RG

1,5

1,881

1,881

-

+ 0,381

2,0

2,208

2,000

0,208

-

GT AM

2,7

3,384

3,296

0,088

+ 0,596

GT KK

2,7

3,030

2,949

0,081

+ 0,249

GT 3-6

2,7

3,384

3,296

0,088

+ 0,596

 

Es kann festgestellt werden, dass insbesondere die Regel- und die Ganztagesgruppen von der Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels profitieren. Bei den GT-Gruppen ergibt sich vor allem aufgrund der in Esslingen gültigen familienfreundlichen Öffnungszeiten (i.d.R. 10,5 Stunden) eine Personalaufstockung pro Gruppe in Höhe von 0,6 VZK.

 

Legt man den Gesamtstellenbedarf zum 01.09.2012 (ohne Hort) unter Berücksichtigung der KiTaVO zugrunde, dann ergibt sich folgende Situation:

 

Mindestpersonalschlüssel

Ist 2011

Soll 2012

Differenz

Städt. TE

135,09 VZK

166,20 VZK

+ 31,11 VZK

freie Träger

152,65 VZK

185,00 VZK

+ 32,35 VZK

 

 


4.4 Verfügungszeit

 

Die Arbeitszeit der MitarbeiterInnen in den Tageseinrichtungen umfasst zwei Komponenten:

 

 

Zu den Tätigkeiten in der Verfügungszeit gehören:

 

o       Pädagogische Vor- und Nachbereitung

o       Organisation und Verwaltung

o       Zusammenarbeit im Team

o       Zusammenarbeit mit Eltern/Familien

o       Zusammenarbeit mit dem Träger

o       Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Kooperation und Vernetzung)

o       Öffentlichkeitsarbeit

o       Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

o       Anleitung von Auszubildenden

 

Der Mindestpersonalschlüssel der KiTaVO beinhaltet pauschal Verfügungszeiten von 10 Stunden pro Woche und Gruppe.

 

In Esslingen wird aktuell folgende Differenzierung vorgenommen:

 

·        bei RG/VÖ-Gruppen: 9 Stunden pro Woche und VZK (23,07% der Arbeitszeit einer Vollzeitarbeitskraft);

·        bei GT-Gruppen: 10 Stunden pro Woche und Gruppe.

 

 

Der bisher bereits angewandte  höhere Standard im Vergleich zur KiTaVO soll im RG/ VÖ-Bereich beibehalten werden.

 

Folgende Regelungen gelten für die Gewährung und Umsetzung der Verfügungszeit:

 

·        bei Teilzeitkräften wird die Verfügungszeit anteilig festgelegt, bis einschließlich 30% einer VZK wird keine gesonderte Verfügungszeit ausgewiesen.

 

·        die Verfügungszeit ist regelmäßig in der Einrichtung zu erbringen.

 

·        die Einrichtungsleitung trägt im Rahmen der Dienstplangestaltung dafür Verantwortung, dass die Verfügungszeiten im Jahresdurchschnitt eingehalten werden. Zur Gewährleistung eines flexiblen Personaleinsatzes, der an die Anwesenheitszeiten der Kinder angepasst ist und der den Arbeitseinsatz der pädagogischen Fachkräfte möglichst effektiv gestaltet, können die Verfügungszeiten täglich, wöchentlich und monatlich variieren.

 

 

Die Beibehaltung des bisherigen Esslinger Standards wirkt sich folgendermaßen aus:

 

Verfügungszeit

Ist 2011

Soll 2012

Zunahme

Städt. TE

5,51 VZK

6,01 VZK

+ 0,5 VZK

Freie Träger

6,55 VZK

7,87 VZK

+ 1,32 VZK

 

 

4.5 Besondere soziale und pädagogische Anforderungen

 

Der Expertenrat „Herkunft und Bildungserfolg“, eingesetzt von der früheren Landesregierung, sollte der Frage nachgehen, wie ein Bildungssystem gestaltet sein muss, damit allen Kindern und Jugendlichen erfolgreiche Bildungsbiografien ermöglicht werden. Um den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu entkoppeln wurden im April 2011 Empfehlungen für bildungspolitische Weichenstellungen (sog. Baumert-Gutachten) ausgesprochen. Folgende Handlungsempfehlungen sind in diesem Zusammenhang von Interesse:

 

§         Kinder unter 3 Jahren: Der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote soll „gezielt in Wohngebieten mit Risikoindikatoren“ gefördert und finanziell zusätzlich unterstützt werden.

 

§         Kinder von 3 bis 6 Jahren: „Eine kompensatorische Förderung setzt voraus, dass Kinder täglich und über längere Zeit im Kindergarten anwesend sind. Die Erweiterung ganztägiger Angebote sollte mit der gezielten Förderung von Kindergärten auf der Basis von Sozialindizes der Wohnquartiere verbunden sein.“

 

Die neue Landesregierung möchte entsprechend Koalitionsvertrag in einem ersten Schritt insbesondere Einrichtungen, die vor besonderen sozialen und pädagogischen Herausforderungen stehen, von zukünftig besseren Rahmenbedingungen profitieren lassen und außerdem mehr Personal für die Sprachförderung zur Verfügung stellen.

 

Für Einrichtungen mit besonderen sozialen und pädagogischen Anforderungen wurde schon bisher ein Zuschlag in Höhe von 0,5 VZK pro Gruppe gewährt, wenn der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund über 50% lag. Dieser wurde allerdings zuletzt nicht mehr regelmäßig fortgeschrieben. Zudem erschien der Projektgruppe dieses Kriterium zu eng gefasst. Benötigt wurde eine Grundlage, die zwar auch die Sprach- und Integrationsproblematik weiterhin berücksichtigt, aber auch andere Kriterien beinhaltet, die Einfluss auf die frühkindliche Entwicklung nehmen. Neben der bisher verwandten Statistik, die jährlich für das Statistische Landesamt fortzuschreiben ist, konnte auf den seit 2009 bestehenden Sozialdatenatlas der Stadt Esslingen zurückgegriffen werden.


 

 

Aus dem Sozialdatenatlas wurden folgende Indikatoren zusätzlich für die künftige Berechnungsgrundlage berücksichtigt:

 

Die künftige Berechnungsgrundlage ist eine Kombination aus den vorgenannten Daten. Das neue Modell ist damit differenzierter und zielgerichteter ausgestaltet. 

 

Die personellen Auswirkungen dieses Zuschlags nach derzeitigem Ist-Stand, die Fortschreibung nach altem Modell und das modifizierte neue Modell sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Soziale und

pädagogische Anforderungen

Ist 2011

Soll 2012

Fortschreibung

 altes Modell

Soll 2012

neues Modell

Veränderung

Soll 2012 vs. Ist 2011

Städt. TE

8,0 VZK

14,5 VZK

11,2 VZK

+3,2 VZK

Freie Träger

12,5 VZK

11,0 VZK

9,3 VZK

- 3,2 VZK

 

Demnach ergibt sich auf die Gesamtstadt bezogen eine Stellenverschiebung von den freien Trägern zu städtischen Einrichtungen, jedoch keine Stellenausweitung.

 

 

4.6 Leitungsfreistellung

 

Der KVJS hat in seiner Musterberechnung vor Inkrafttreten der neuen KiTaVO folgende Empfehlung ausgesprochen: „Für die Freistellung der Gesamtleitung von mehrgruppigen Einrichtungen werden von den Trägern zwischen 0,12 und 0,15 Stellen pro Gruppe oder z.B. 0,5 Stellen ab 6 Fachkräften in der Einrichtung angesetzt.“

Wie schon unter 3. dargestellt, ist nach der KiTaVO auch bei mehrgruppigen Einrichtungen eine Leitungsfreistellung nicht verpflichtend. Dieses Vorhaben wurde, entgegen dem ursprünglichen Verordnungsentwurf, wieder verworfen.

 

Aus Sicht der Verwaltung werden an Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen sehr viele höhere Anforderungen in quantitativer aber auch qualitativer Hinsicht als noch vor wenigen Jahren gestellt. Bildungspolitische Themen wie Ausbau U3, Sprachförderung, Orientierungsplan, Qualitätsmanagement haben Aufgaben und Anforderungen grundlegend verändert und machen deutlich, dass eine Leitungsfreistellung zukünftig notwendig ist. 

Die Leitung gewinnt mit den wachsenden Anforderungen an das Leistungsangebot der Kindertageseinrichtungen zunehmend an Bedeutung, da sie mehr und mehr  komplexere Gestaltungs- und Entwicklungsaufgaben zu erfüllen hat. Die Leitung bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen den Leitungs- und Fachaufgaben und den Erwartungen der Eltern. Gleichzeitig ist sie  mit neuen Management- wie auch Fachaufgaben konfrontiert.

 

Die Komplexität insbesondere bei Planung, Strukturierung und Organisation von alltagspädagogischen und konzeptionellen Prozessen, bei betrieblichen Abläufen unter Einbeziehung der Mitarbeiter/innen und der Eltern nimmt zu.

Der Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems wird aktuell in den Einrichtungen durchgeführt. Durchführungs-, Controlling- und Evaluationskompetenzen werden vorausgesetzt. Der Aufbau von Teamstrukturen und Teamentwicklung, die Führung und Förderung von bis zu 20 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (MA-Gespräche, Zielvereinbarungen) sind selbstverständliche Leitungsaufgaben. Die Aufgaben der Einrichtungsleitungen werden im Entwurf der neuen Dienstordnung differenziert dargestellt.

 

Sie gliedern sich in folgende Aufgabenbereiche:

 

·        Personalführung/-entwicklung,

·        Betriebsführung und Organisation,

·        Fachliche Weiterentwicklung der Einrichtung,

·        Kooperation und Vernetzung,

·        Zusammenarbeit mit Familien, dem Träger incl. Verwaltungsaufgaben, Gesamtverantwortung für den hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich sowie Öffentlichkeitsarbeit.

 

Aktuell ist es immer schwieriger, Leitungsstellen qualifiziert zu besetzen.

Aufgrund der gestiegenen Anforderungen sind immer weniger Erzieher/innen bereit, diese Aufgaben zu übernehmen.

Darüber hinaus befindet sich die Stadt Esslingen in einem Wettbewerb mit anderen Städten und Gemeinden.

Bei einem interkommunalen Vergleich 2010 konnte festgestellt werden, dass zahlreiche Städte wie z.B. Filderstadt, Sindelfingen, Reutlingen, Heilbronn, Tübingen, Fellbach, Pforzheim, Stuttgart, Ostfildern unterschiedlichste Freistellungsmodelle auf freiwilliger Basis umsetzen.

Der AK Kindergartenträger hat ein Freistellungsmodell entwickelt, welches ursprünglich eine Freistellung für alle Einrichtungen, dann ab 2 Gruppen und aktuell ab 3 Gruppen beinhaltet.

Für die Leitungstätigkeit bei Einrichtungen ab 3 Gruppen ist eine Freistellung von 0,1 VZK pro Gruppe und zusätzlich 0,1 VZK pro GT-Gruppe in Ganztageseinrichtungen vorgesehen.

 

Bisher waren gesamtstädtisch 3,7 Stellen für Leitungsaufgaben in städtischen Einrichtungen vorgesehen, künftig kommen 3,5  VZK für Leitungsaufgaben hinzu. Dies bedeutet aber auch mittelfristig eine Umverteilung der bisherigen Leitungsanteile von Einrichtungen, denen nach der neuen Berechnungsgrundlage weniger Anteile für Leitungsaufgaben zugeordnet werden. Die Auswirkungen dieses Modells für die Gesamtstadt sind in folgender Tabelle dargestellt:

 

 

Leitungsfreistellung

Ist 2011

Soll 2012

neues Modell

Veränderung

Städt. TE (ohne Hort)

3,7 VZK

7,2 VZK

+3,5 VZK

Freie Träger

1,0 VZK

5,2 VZK

+4,2 VZK

 

 

4.7 Zusammenfassung des zukünftigen Stellenbedarfs

 

Stellenbedarf

Stadt

Ist 2011

Stadt

Soll 2012

Freie Träger

Ist 2011

Freie Träger

Soll 2012

Mindestpersonalschlüssel

135,09

166,02

152,65

185,00

Verfügungszeit

5,51

6,01

6,55

7,87

Leitungsfreistellung

3,70

7,20

1,00

5,20

Besondere soziale u. pädagogische . Anforderungen

 

8,00

 

11,20

 

12,50

 

9,30

Hort

12,02

12,59

-

-

Summe

164,32

203,20

172,70

207,37

Mehrbedarf

38,88

34,67

 

 

 

5.      Personalbemessung Fachberatung/ Leitung des Bereichs Kindertages-einrichtungen

 

Der ursprüngliche Sozialpädagogische Dienst wurde 1986 mit einer Personalausstattung von 2 VZK eingerichtet. Die Stelleninhaberinnen  haben in diesen 25 Jahren einen qualitativ und quantitativ dynamisch wachsenden Bereich mit hohem Engagement und auf der Grundlage neuester fachlicher Erkenntnisse aufgebaut.

 

Aus der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung des Bereichs seit 1986 bis heute ersichtlich.

 

 

Städtische Einrichtungen

Platzzahl

Anzahl Mitarbeiter/innen

Freie Träger

1986

17

800

70

4

2011

30

1621

260

18

 

Damit verbunden ist ein intensiver Prozess von der Beratung der Träger bis zur Erstellung von Vorlagen als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat. Der Aufgabenzuwachs bezieht sich auf alle Tätigkeitsbereiche und er nimmt weiterhin kontinuierlich zu.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, vorläufig eine zusätzliche Stelle im Rahmen des Gesamtpaketes auszuweisen.

Ein zu erwartender Mehrbedarf soll unter Federführung des Haupt- und Personalamtes, Abt. Organisation untersucht und beziffert werden. Ein konkretes Ergebnis ist nach 

der Durchführung einer Aufgaben- und Prozessanalyse zu erwarten.

 

 

6.  Weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung wird unter Federführung des Haupt- und Personalamtes zur Umsetzung der damit verbundenen Aufgaben das Projekt fortsetzen bzw. ein Folgeprojekt aufsetzen. Die Inhalte des Folgeprojekts wurden in der DB am 30.03.11 behandelt. Ein entsprechender Projektauftrag wird parallel zu dieser Vorlage in die DB eingebracht.

 

Schwerpunkte des Folgeprojekts sind:

 

·        Fertigstellung einer Dienstordnung

·        Entwicklung eines Rahmendienstplanes zur effektiven Personaleinsatzplanung und technische Umsetzung

·        Weiterentwicklung und Pflege von Steuerungsinstrumentarien (grundlegende Datenermittlung, Stellenplanung, Krankheitsvertretung, regelmäßige Frequenzanalyse, etc.)

·        Realisierung der identifizierten Optimierungspotenziale

·        Aufgaben- und Prozessanalyse und Personalbedarfsermittlung Fachberatung/Leitung des Bereichs Kindertageseinrichtungen.

 

Parallel dazu wird zusammen mit dem AK Kindergartenträger ein Stufenplan entwickelt, um eine Umsetzung der Stellenanpassung auch unter Berücksichtigung begrenzter Haushaltsmittel und des Fachkräftemangels in Teilschritten zu planen. Nachdem sich die kommunalen Landesverbände und die Kirchenleitungen darauf verständigt haben, die Umsetzung auch bis 2013 strecken zu können, wird für Esslingen die vollständige Umsetzung bis September 2013 angestrebt. Über die Mittel-/Stellenausstattung für 2012/2013 wird im Zuge der Haushaltsberatungen im Herbst 2011 zu entscheiden sein.

 

 

7.  Bildungspolitische Ziele der neuen Landesregierung

 

Im Koalitionsvertrag sind folgende, für den frühkindlichen Bereich relevanten, Aussagen enthalten:

 

·        Der Orientierungsplan soll gesetzlich verankert und damit verbindlich eingeführt, sowie für den Kleinkindbereich weiterentwickelt werden.

·        Gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden und freien Trägern sollen die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen, insbesondere hinsichtlich der Fachkraft-Kind-Relation sowie der Neukonzipierung der Tätigkeit von Einrichtungsleitungen schrittweise verbessert werden.

·        In einem ersten Schritt sollen insbesondere Einrichtungen, die vor besonderen sozialen und pädagogischen Herausforderungen stehen, von diesen besseren Rahmenbedingungen profitieren.

·        Die Kindertageseinrichtungen sollen zu Kinder- und Familienzentren ausgebaut werden.

·        Die Anzahl der ganztägigen Plätze in den Kindertageseinrichtungen soll erhöht werden und die Öffnungszeiten sich am Bedarf der Eltern orientieren.

·        Eine alltagsintegrierte Sprachförderung soll neu konzipiert werden, und Sprachstandsdiagnosen durch qualifizierte Erzieher/innen zukünftig durchgeführt werden. Dafür ist mehr Personal vorgesehen.

 

Die Landesregierung verspricht darüber hinaus eine deutlichere Unterstützung der Kommunen beim Ausbau der Angebote für Kinder unter drei Jahren. Sie strebt „Verhandlungen über eine Neujustierung der Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kommunen an, um eine Drittelbeteiligung des Bundes an den tatsächlich anfallenden Kosten zu erreichen.“

 

Es bleibt abzuwarten inwiefern diese Absichtserklärung konkret umgesetzt wird. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass der frühkindlichen Bildung eine hohe  bildungs- und sozialpolitische Bedeutung zugemessen wird und insofern berechtigte Hoffnungen bestehen, dass die aktuellen Rahmenbedingungen nicht unterschritten, sondern eher noch weiter verbessert werden. Gleichzeitig verbindet sich damit die Hoffnung einer finanziellen Entlastung der Kommunen.

 

 

 

 

 

Amtsleiter 50                             Amtsleiter 10                                  Amtsleiter 20

 

 

 

 

 

Dezernent IV                              Dezernent I

 

 

Anlagen:

KiTaVO

   

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
KiTaVO_Veroeffentlichungsfassung_.pdf - KiTaVO_Veroeffentlichungsfassung_.pdf