Stadt Esslingen am Neckar
Amt für Sozialwesen 19.07.2011
Sachbearbeiter/in:
Bruno Raab-Monz; Bernd Berroth;
Steffen Wörner; Kerstin Schmidt-Brücken
50/223/2011
V O R L A G E
|
|
|
|
Ausschuss für Bildung, Erziehung und
Soziales
|
29.06.2011
|
Verwaltungsausschuss
|
11.07.2011
|
Gemeinderat
|
25.07.2011
|
Betreff:
Projekt
Optimierungspotenziale im Betrieb von Kindertageseinrichtungen und zukünftige
Personalausstattung in Esslinger Kindertageseinrichtungen infolge der Änderung
des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG)
I. Antrag
1. Die
Optimierungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes werden beginnend zum 01.09.2011
umgesetzt.
2. Die zukünftige
Personalbemessung auf der Grundlage des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG),
der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) und des Berechnungsmodells des
Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) wird entsprechend der Vorlage
festgelegt.
3. Die in der
Stellenplanvorlage 10/385/2010 (Ziffer 12 + 14 der Anlage 1) unter Gremienvorbehalt
gestellten zusätzlichen 15,15 Stellen werden freigegeben.
4. Die Ausweisung
einer Stelle für den Bereich der pädagogischen Fachberatung/Leitung Kitas
erfolgt unter Vorbehalt bis das Ergebnis der Personalbedarfsbemessung vorliegt.
Diese wird Ende 2011 vorliegen.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
Unter der Produktgruppe 3650 (Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen), Kostenstelle 502110000
(Kindertageseinrichtungen) sind für 2011 keine zusätzlichen Mittel bereitzustellen,
da diese vorbehaltlich der Verabschiedung dieser Vorlage bereits für das
laufende Haushaltsjahr veranschlagt wurden.
Für die Umsetzung, der im Folgenden beschriebenen Maßnahmen sind
Haushaltsmittel zur Schaffung von 23,73
Stellen im Zuge der Hauhaltsplanung 2012 und des Stellenplans 2012 festzusetzen/bereitzustellen.
III. Folgekosten
Bei
durchschnittlich 43.000 Euro pro Vollzeitkraft (VZK) entstehen jährlich
folgende Personalkosten:
• Städtische
Kindertageseinrichtungen bei zusätzlich 38,88 VZK: 1.671.840,- Euro
• Freie Träger
bei zusätzlich 34,67 VZK: 1.490.810,- Euro
Durch das Finanzausgleichsgesetz sind für die Umsetzung des
Orientierungsplanes Baden-Württemberg (Stand März 2011) Mehreinnahmen in Höhe
von jährlich ca. 1.162.000,- Euro zu erwarten. Diese Summe umfasst die
Mehreinnahmen für städtische und freie Träger.
IV. Begründung
1.
Auftrag
Ausgelöst durch Anträge der Fraktionen sowie der
systematischen Suche nach weiterem Konsolidierungs- und Optimierungspotenzial beschloss
die DB am 02.12.2009, die Bereiche Tageseinrichtungen für Kinder,
Grundschulbetreuung und Freizeitpädagogik hinsichtlich des Personaleinsatzes zu
analysieren.
In einem ersten Schritt wurden die Standards
Grundschulbetreuung (GSB) und Freizeitpädagogik (FZP) sowie die Bewertung der
Stellen von GSB, FZP und Jugendsozialarbeit an Schulen neu festgelegt. Die Standards
und die Bewertung der Stellen wurden vom Ausschuss für Bildung, Erziehung, und
Soziales am 09.06.2010 und vom Verwaltungsausschuss am 05.07.2010 (Vorlage
10/069/2010) beschlossen.
Im 2. Schritt wurde der Bereich
Kindertageseinrichtungen auf Konsolidierungs- und Optimierungspotenziale hin
untersucht.
Die systematische Steuerung und transparente
Darstellung gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltungsspitze war und ist
eine wesentliche Zielsetzung des Projektes. Das Projekt Optimierungspotenziale
wurde von den landespolitischen Entwicklungen überlagert und musste dahingehend
angepasst werden, konkrete Ausführungen hierzu unter Punkt 3.
2.
Frequenzanalyse
Mit Unterstützung des Beratungsunternehmens Kienbaum
(Executive Search – Human Resource & Management Consulting (KMC)) wurde
eine flächendeckende Frequenzanalyse an allen städtischen Kindertageseinrichtungen
(TE) durchgeführt (Erhebungszeitraum 18.10. bis 29.10.2010). KMC hat nach der
Datenerhebung in den Einrichtungen eine Vollständigkeits- und
Plausibilitätsprüfung der Rohdaten (29 TE, 10 Tage mit halbstündlicher
Erfassung der Anwesenheit von Kindern und Beschäftigten mit ca. 25.000
Einzeldatensätzen) vorgenommen und diese aufbereitet.
Die Auswertung der Daten ergab folgendes Ergebnis
mit den daraus resultierenden Maßnahmen:
·
Einführung von Randzeiten im Bereich VÖ: 1 Stunde
·
Anpassung der Randzeiten im Bereich GT: Erhöhung um 0,5 Stunden auf 2,5
Stunden
·
Reduzierung der Frühbetreuung im Hort und Erhöhung der Randzeiten auf 3
Stunden.
·
Durchführung regelmäßiger Frequenzanalysen (alle 2 Jahre)
·
Umwandlung von Kontaktzeit am Kind in Verfügungszeit durch entsprechende
Vorgaben in einer neu erstellten Dienstordnung und einem für alle Einrichtungen
umzusetzenden Dienstplan.
Durch die Anpassung der Randzeiten ergibt sich als
Optimierungsergebnis bei der Stadt eine
Stellenersparnis von 7,59 VZK.
3.
Veränderte
Rahmenbedingungen durch das Land - Erhöhung
des Mindestpersonalschlüssels
- Das Land Baden-Württemberg und die Kommunalen Landesverbände haben
sich in einer politischen Übereinkunft vom 24.11.2009 geeinigt, den
Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen stufenweise bis 2012 zu
erhöhen. Zur Umsetzung dieser Übereinkunft wurde das Kindertagesbetreuungsgesetz
(KiTaG) geändert.
- In einer Rechtsverordnung (KiTaVO) wurde die verpflichtende
Festlegung und Erhöhung der personellen Mindestausstattung von
Kindertageseinrichtungen getroffen. Die KiTaVO über den Mindestpersonalschlüssel
und die Personalfortbildung ist allerdings erst am 10.12.2010 in Kraft
getreten. Zur Umsetzung der KiTaVO hat das Landesjugendamt des
Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) Ausführungshinweise mit
Berechnungsmodell herausgegeben. Diese veränderten Rahmenbedingungen
konnten im Projekt erst ab 2011 konkret berücksichtigt werden. Die
zukünftige Personalbemessung für alle Kindertageseinrichtungen in
Esslingen erfolgt entsprechend diesem Berechnungsmodell.
- Folgende Kriterien/Parameter sind für die Personalbemessung relevant
(vgl. KiTaVO in der Anlage):
1.
Betriebsform,
2.
Öffnungszeit,
3.
Rand- und Hauptbetreuungszeit,
4.
Urlaubs- und Schließtage.
- Anteile für Krankheitsvertretung, Fortbildung und Verfügungszeit
sind enthalten.
- Die erwartete Leitungsfreistellung wurde in der KiTaVO nicht umgesetzt.
Der Mindestpersonalschlüssel beinhaltet lediglich die gesetzlich
vorgesehene Einrichtungsleitung im Sinne des § 47 SGB VIII, d.h. es
besteht lediglich die formalrechtliche Verpflichtung für den Träger, eine
Fachkraft mit der Funktion einer Leitung zu bestimmen.
Es besteht keine
Verpflichtung, die Leitung ganz oder teilweise freizustellen.
Bei freiwillig vereinbarter
Leitungsfreistellung muss der Träger den Mindestpersonalschlüssel der Gruppen
entsprechend ausgleichen (Vgl. 4.6.).
4.
Umsetzung
der KiTaVO in Esslingen
Wie schon in Punkt. 3 ausgeführt gibt es mehrere für
die Personalbemessung maßgebliche Kriterien bzw. beeinflussbare Parameter,
welche sich unmittelbar auf die Stellenanteile pro Gruppe auswirken. Die für Esslingen
relevanten Kriterien und bisherigen Standards wurden im Projekt überprüft,
teilweise modifiziert sowie neu konzipiert.
Neben der Berechnung der Auswirkungen auf die
städtischen Einrichtungen wurden nun auch die freien Träger in die Berechnungen
für die Soll-Szenarien der einzelnen Module mit einbezogen, um der Verwaltungsspitze
und den Gremien die personellen und finanziellen Auswirkungen umfassend
aufzeigen zu können.
4.1 Schließ- und Urlaubstage
Für alle Esslinger Kindertageseinrichtungen gelten
aktuell pro Jahr folgende Schließtage:
·
RG/VÖ: 25 Schließtage (davon 3-5 beweglich);
·
GT: 20-22 Schließtage.
Diese Schließtage teilen sich in 15 Tage in den
Sommerferien, 5-7 Tage in den Weihnachtsferien und zusätzliche bewegliche
Schließtage auf.
Der KVJS geht in seinem Berechnungsmodell von
mindestens 26 Schließtagen pro Jahr aus. Eine geringere Anzahl von Schließtagen
indiziert einen Personalmehrbedarf.
Das
Esslinger Modell sieht vor, die bisherige Eltern- und familienfreundlichere
Regelung in Esslingen beizubehalten.
Der KVJS geht in seinem Berechnungsmodell von
mindestens 26 Urlaubstagen pro Jahr und Mitarbeiter/in aus. Im öffentlichen
Dienst gilt folgende Regelung:
·
bis zum vollendeten 30. Lebensjahr (LJ): 26 Tage
·
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr (LJ): 29 Tage
·
nach vollendetem 40. Lebensjahr (LJ):
30 Tage
Das
Esslinger Modell sieht in Anbetracht der Altersstruktur der Mitarbeiter/Innen
eine Festlegung auf 29 Urlaubstage pro Jahr vor.
4.2 Krankheits- und Fortbildungsvertretung
Im Projekt wurde eine Ist-Prozessanalyse zur
Krankheitsvertretung vorgenommen und daraus in Abstimmung mit der
Personalabteilung ein neues Krankheitsvertretungsmodell (3-Säulen-Modell), vgl.
Grafik,entwickelt.
Der Mindestpersonalschlüssel nach KiTaVO beinhaltet
die Ausfallzeiten für Krankheit und Fortbildung.
Laut Kommunaler Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) muss pauschal von Ausfallzeiten (Krankheit,
Fortbildung und Urlaub) in Höhe von 18,37% der Arbeitszeit ausgegangen werden.
Dem entsprechend ist davon auszugehen, dass knapp 1/5 der Erzieher/innen
aufgrund von Ausfallzeiten nicht zur Verfügung steht. In seiner bisherigen
Musterberechnung ging der KVJS davon aus, dass der Anteil für Krankheit und
Fortbildung 8,01% beträgt. Dieser Anteil war bisher in der Personalberechnung zu
berücksichtigen und in geeigneter Weise
auszugleichen.
Das neu entwickelte 3-Säulen-Modell basiert in Anlehnung an diesen Erfahrungswert von 8%
davon ausgegehend, dass 5% dieses Vertretungsbedarfs durch die erste Säule (Vertretung
innerhalb der jeweiligen Tageseinrichtung oder Vertretungszirkel, gebildet
durch mehrere Tageseinrichtungen)
abgedeckt werden.
/110606-35906-SB-99998:35906/$File/image003.gif)
Diese soll den Vertretungsbedarf innerhalb der
ersten 5 Krankheitstage abdecken.
Ab dem 6. Krankheitstag greift die zweite Säule
in Form eines neu einzurichtenden Vertretungspools mit fest angestellten
Springkräften (Teilzeitkräfte). Dafür wurde der Gesamtstellenumfang der
Einrichtungen um 2% verringert.
Als weitere Absicherung im Ausnahme- bzw. Notfall
greift die dritte Säule mit externen Stundenkräften. Hierfür werden
Sachmittel zur Finanzierung dieser Stundenkräfte eingesetzt, welche den
Gesamtstellumfang nochmals um 1% verringern.
Mit diesem Konstrukt soll die Vertretungssituation
nachhaltig verbessert werden, der bisherige Verwaltungsaufwand, verursacht
durch den Einsatz von überwiegend externen Stundenkräften, reduziert und nicht
zuletzt auch eine höhere Zufriedenheit
bei den Erzieher/innen und den Eltern erreicht werden.
4.3
Personalbedarf nach neuer Rechtsgrundlage
Aus der folgenden Tabelle sind die Personalzuwächse
(in VZK) und Optimierungsergebnisse pro Gruppe und Betreuungsform ersichtlich:
Betreuungsform
|
Ist 2011
|
Soll 2012
alte Randzeit
|
Soll 2012
neue Randzeit
|
Optimierung
|
Differenz
|
RG
|
1,5
|
1,881
|
1,881
|
-
|
+ 0,381
|
VÖ
|
2,0
|
2,208
|
2,000
|
0,208
|
-
|
GT AM
|
2,7
|
3,384
|
3,296
|
0,088
|
+ 0,596
|
GT KK
|
2,7
|
3,030
|
2,949
|
0,081
|
+ 0,249
|
GT 3-6
|
2,7
|
3,384
|
3,296
|
0,088
|
+ 0,596
|
Es kann festgestellt werden, dass insbesondere die
Regel- und die Ganztagesgruppen von der Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels
profitieren. Bei den GT-Gruppen ergibt sich vor allem aufgrund der in Esslingen
gültigen familienfreundlichen Öffnungszeiten (i.d.R. 10,5 Stunden) eine
Personalaufstockung pro Gruppe in Höhe von 0,6 VZK.
Legt man den Gesamtstellenbedarf zum 01.09.2012
(ohne Hort) unter Berücksichtigung der KiTaVO zugrunde, dann ergibt sich
folgende Situation:
Mindestpersonalschlüssel
|
Ist 2011
|
Soll 2012
|
Differenz
|
Städt. TE
|
135,09 VZK
|
166,20 VZK
|
+ 31,11 VZK
|
freie Träger
|
152,65 VZK
|
185,00 VZK
|
+ 32,35 VZK
|
4.4
Verfügungszeit
Die Arbeitszeit der
MitarbeiterInnen in den Tageseinrichtungen umfasst zwei Komponenten:
- Kontaktzeit, für die pädagogische Arbeit mit den Kindern
während der Öffnungszeit;
- Verfügungszeit, für alle sonstigen Tätigkeiten, die keine
pädagogische Arbeit mit Kindern im klassischen Sinne darstellen.
Zu
den Tätigkeiten in der Verfügungszeit gehören:
o Pädagogische Vor- und Nachbereitung
o Organisation und Verwaltung
o Zusammenarbeit im Team
o Zusammenarbeit mit Eltern/Familien
o Zusammenarbeit mit dem Träger
o Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Kooperation
und Vernetzung)
o Öffentlichkeitsarbeit
o Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
o Anleitung von Auszubildenden
Der
Mindestpersonalschlüssel der KiTaVO beinhaltet pauschal Verfügungszeiten von
10 Stunden pro Woche und Gruppe.
In Esslingen wird aktuell
folgende Differenzierung vorgenommen:
·
bei RG/VÖ-Gruppen: 9 Stunden pro Woche und VZK (23,07% der Arbeitszeit einer
Vollzeitarbeitskraft);
·
bei GT-Gruppen: 10 Stunden pro Woche und Gruppe.
Der bisher bereits angewandte höhere Standard im Vergleich zur KiTaVO soll
im RG/ VÖ-Bereich beibehalten werden.
Folgende Regelungen gelten für die Gewährung und
Umsetzung der Verfügungszeit:
·
bei
Teilzeitkräften wird die Verfügungszeit anteilig festgelegt, bis einschließlich
30% einer VZK wird keine gesonderte Verfügungszeit ausgewiesen.
·
die
Verfügungszeit ist regelmäßig in der Einrichtung zu erbringen.
·
die
Einrichtungsleitung trägt im Rahmen der Dienstplangestaltung dafür Verantwortung,
dass die Verfügungszeiten im Jahresdurchschnitt eingehalten werden. Zur
Gewährleistung eines flexiblen Personaleinsatzes, der an die Anwesenheitszeiten
der Kinder angepasst ist und der den Arbeitseinsatz der pädagogischen
Fachkräfte möglichst effektiv gestaltet, können die Verfügungszeiten täglich,
wöchentlich und monatlich variieren.
Die
Beibehaltung des bisherigen Esslinger Standards wirkt sich folgendermaßen aus:
Verfügungszeit
|
Ist 2011
|
Soll 2012
|
Zunahme
|
Städt. TE
|
5,51 VZK
|
6,01 VZK
|
+ 0,5 VZK
|
Freie Träger
|
6,55 VZK
|
7,87 VZK
|
+ 1,32 VZK
|
4.5
Besondere soziale und pädagogische Anforderungen
Der Expertenrat „Herkunft und Bildungserfolg“,
eingesetzt von der früheren Landesregierung, sollte der Frage nachgehen, wie
ein Bildungssystem gestaltet sein muss, damit allen Kindern und Jugendlichen
erfolgreiche Bildungsbiografien ermöglicht werden. Um den Zusammenhang zwischen
sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu entkoppeln wurden im April 2011
Empfehlungen für bildungspolitische Weichenstellungen (sog. Baumert-Gutachten)
ausgesprochen. Folgende Handlungsempfehlungen sind in diesem Zusammenhang von
Interesse:
§
Kinder unter 3 Jahren: Der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote soll „gezielt in Wohngebieten mit Risikoindikatoren“
gefördert und finanziell zusätzlich unterstützt werden.
§
Kinder von 3 bis 6 Jahren: „Eine
kompensatorische Förderung setzt voraus, dass Kinder täglich und über längere
Zeit im Kindergarten anwesend sind. Die Erweiterung ganztägiger Angebote sollte
mit der gezielten Förderung von Kindergärten auf der Basis von Sozialindizes
der Wohnquartiere verbunden sein.“
Die neue Landesregierung möchte entsprechend
Koalitionsvertrag in einem ersten Schritt insbesondere Einrichtungen, die vor
besonderen sozialen und pädagogischen Herausforderungen stehen, von zukünftig
besseren Rahmenbedingungen profitieren lassen und außerdem mehr Personal für
die Sprachförderung zur Verfügung stellen.
Für Einrichtungen mit besonderen sozialen und
pädagogischen Anforderungen wurde schon bisher ein Zuschlag in Höhe von 0,5 VZK
pro Gruppe gewährt, wenn der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund über
50% lag. Dieser wurde allerdings zuletzt nicht mehr regelmäßig fortgeschrieben.
Zudem erschien der Projektgruppe dieses Kriterium zu eng gefasst. Benötigt
wurde eine Grundlage, die zwar auch die Sprach- und Integrationsproblematik
weiterhin berücksichtigt, aber auch andere Kriterien beinhaltet, die Einfluss
auf die frühkindliche Entwicklung nehmen. Neben der bisher verwandten
Statistik, die jährlich für das Statistische Landesamt fortzuschreiben ist,
konnte auf den seit 2009 bestehenden Sozialdatenatlas der Stadt Esslingen
zurückgegriffen werden.
Aus dem Sozialdatenatlas wurden folgende Indikatoren
zusätzlich für die künftige Berechnungsgrundlage berücksichtigt:
- Alleinerziehende
- Nicht-EU-Ausländer
- Arbeitslose
- Übergangszahlen zur Hauptschule
- Anzahl von Einwohnern, die Leistungen nach SGB II erhalten;
- Anzahl der Kinder mit Sozialgeldbezug (SGB II Bezug bei Kindern
unter 15 Jahren)
- Migrationshintergrund.
Die künftige Berechnungsgrundlage ist eine
Kombination aus den vorgenannten Daten. Das neue Modell ist damit
differenzierter und zielgerichteter ausgestaltet.
Die personellen Auswirkungen dieses Zuschlags nach
derzeitigem Ist-Stand, die Fortschreibung nach altem Modell und das modifizierte
neue Modell sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Soziale und
pädagogische Anforderungen
|
Ist 2011
|
Soll 2012
Fortschreibung
altes Modell
|
Soll 2012
neues Modell
|
Veränderung
Soll 2012 vs. Ist 2011
|
Städt. TE
|
8,0 VZK
|
14,5 VZK
|
11,2 VZK
|
+3,2 VZK
|
Freie Träger
|
12,5 VZK
|
11,0 VZK
|
9,3 VZK
|
- 3,2 VZK
|
Demnach ergibt sich auf die Gesamtstadt bezogen eine
Stellenverschiebung von den freien Trägern zu städtischen Einrichtungen, jedoch
keine Stellenausweitung.
4.6
Leitungsfreistellung
Der KVJS hat in seiner Musterberechnung
vor Inkrafttreten der neuen KiTaVO folgende Empfehlung ausgesprochen: „Für die Freistellung der Gesamtleitung von
mehrgruppigen Einrichtungen werden von den Trägern zwischen 0,12 und 0,15
Stellen pro Gruppe oder z.B. 0,5 Stellen ab 6 Fachkräften in der Einrichtung
angesetzt.“
Wie schon unter 3. dargestellt, ist nach
der KiTaVO auch bei mehrgruppigen Einrichtungen eine Leitungsfreistellung nicht
verpflichtend. Dieses Vorhaben wurde, entgegen dem ursprünglichen
Verordnungsentwurf, wieder verworfen.
Aus Sicht der
Verwaltung werden an Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen sehr viele
höhere Anforderungen in quantitativer aber auch qualitativer Hinsicht als noch
vor wenigen Jahren gestellt. Bildungspolitische Themen wie Ausbau U3, Sprachförderung,
Orientierungsplan, Qualitätsmanagement haben Aufgaben und Anforderungen grundlegend
verändert und machen deutlich, dass eine Leitungsfreistellung zukünftig notwendig
ist.
Die Leitung
gewinnt mit den wachsenden Anforderungen an das Leistungsangebot der
Kindertageseinrichtungen zunehmend an Bedeutung, da sie mehr und mehr komplexere Gestaltungs- und Entwicklungsaufgaben
zu erfüllen hat. Die Leitung bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen den
Leitungs- und Fachaufgaben und den Erwartungen der Eltern. Gleichzeitig ist
sie mit neuen Management- wie auch
Fachaufgaben konfrontiert.
Die Komplexität
insbesondere bei Planung, Strukturierung und Organisation von alltagspädagogischen
und konzeptionellen Prozessen, bei betrieblichen Abläufen unter Einbeziehung
der Mitarbeiter/innen und der Eltern nimmt zu.
Der Aufbau
eines Qualitätsmanagementsystems wird aktuell in den Einrichtungen
durchgeführt. Durchführungs-, Controlling- und Evaluationskompetenzen werden vorausgesetzt.
Der Aufbau von Teamstrukturen und Teamentwicklung, die Führung und Förderung
von bis zu 20 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (MA-Gespräche, Zielvereinbarungen)
sind selbstverständliche Leitungsaufgaben. Die Aufgaben der Einrichtungsleitungen
werden im Entwurf der neuen Dienstordnung differenziert dargestellt.
Sie gliedern
sich in folgende Aufgabenbereiche:
·
Personalführung/-entwicklung,
·
Betriebsführung und Organisation,
·
Fachliche Weiterentwicklung der
Einrichtung,
·
Kooperation und Vernetzung,
·
Zusammenarbeit mit Familien, dem
Träger incl. Verwaltungsaufgaben, Gesamtverantwortung für den
hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Aktuell ist es immer
schwieriger, Leitungsstellen qualifiziert zu besetzen.
Aufgrund der gestiegenen
Anforderungen sind immer weniger Erzieher/innen bereit, diese Aufgaben zu übernehmen.
Darüber hinaus befindet
sich die Stadt Esslingen in einem Wettbewerb mit anderen Städten und Gemeinden.
Bei einem interkommunalen
Vergleich 2010 konnte festgestellt werden, dass zahlreiche Städte wie z.B. Filderstadt,
Sindelfingen, Reutlingen, Heilbronn, Tübingen, Fellbach, Pforzheim, Stuttgart,
Ostfildern unterschiedlichste Freistellungsmodelle auf freiwilliger Basis
umsetzen.
Der AK Kindergartenträger
hat ein Freistellungsmodell entwickelt, welches ursprünglich eine Freistellung
für alle Einrichtungen, dann ab 2 Gruppen und aktuell ab 3 Gruppen beinhaltet.
Für die Leitungstätigkeit
bei Einrichtungen ab 3 Gruppen ist eine Freistellung von 0,1 VZK pro Gruppe und
zusätzlich 0,1 VZK pro GT-Gruppe in Ganztageseinrichtungen vorgesehen.
Bisher waren
gesamtstädtisch 3,7 Stellen für Leitungsaufgaben in städtischen Einrichtungen
vorgesehen, künftig kommen 3,5 VZK für
Leitungsaufgaben hinzu. Dies bedeutet aber auch mittelfristig eine Umverteilung
der bisherigen Leitungsanteile von Einrichtungen, denen nach der neuen
Berechnungsgrundlage weniger Anteile für Leitungsaufgaben zugeordnet werden.
Die Auswirkungen dieses Modells für die Gesamtstadt sind in folgender Tabelle
dargestellt:
Leitungsfreistellung
|
Ist 2011
|
Soll 2012
neues Modell
|
Veränderung
|
Städt. TE (ohne Hort)
|
3,7 VZK
|
7,2 VZK
|
+3,5 VZK
|
Freie Träger
|
1,0 VZK
|
5,2 VZK
|
+4,2 VZK
|
4.7 Zusammenfassung des zukünftigen Stellenbedarfs
Stellenbedarf
|
Stadt
Ist 2011
|
Stadt
Soll 2012
|
Freie Träger
Ist 2011
|
Freie Träger
Soll 2012
|
Mindestpersonalschlüssel
|
135,09
|
166,02
|
152,65
|
185,00
|
Verfügungszeit
|
5,51
|
6,01
|
6,55
|
7,87
|
Leitungsfreistellung
|
3,70
|
7,20
|
1,00
|
5,20
|
Besondere soziale u. pädagogische
. Anforderungen
|
8,00
|
11,20
|
12,50
|
9,30
|
Hort
|
12,02
|
12,59
|
-
|
-
|
Summe
|
164,32
|
203,20
|
172,70
|
207,37
|
Mehrbedarf
|
38,88
|
34,67
|
5.
Personalbemessung Fachberatung/ Leitung des Bereichs
Kindertages-einrichtungen
Der ursprüngliche
Sozialpädagogische Dienst wurde 1986 mit einer Personalausstattung von 2 VZK
eingerichtet. Die Stelleninhaberinnen
haben in diesen 25 Jahren einen qualitativ und quantitativ dynamisch wachsenden
Bereich mit hohem Engagement und auf der Grundlage neuester fachlicher
Erkenntnisse aufgebaut.
Aus der nachfolgenden
Tabelle ist die Entwicklung des Bereichs seit 1986 bis heute ersichtlich.
|
Städtische Einrichtungen
|
Platzzahl
|
Anzahl Mitarbeiter/innen
|
Freie Träger
|
1986
|
17
|
800
|
70
|
4
|
2011
|
30
|
1621
|
260
|
18
|
Damit verbunden ist ein
intensiver Prozess von der Beratung der Träger bis zur Erstellung von Vorlagen
als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat. Der Aufgabenzuwachs bezieht
sich auf alle Tätigkeitsbereiche und er nimmt weiterhin kontinuierlich zu.
Die Verwaltung schlägt
deshalb vor, vorläufig eine zusätzliche Stelle im Rahmen des Gesamtpaketes auszuweisen.
Ein zu erwartender
Mehrbedarf soll unter Federführung des Haupt- und Personalamtes, Abt.
Organisation untersucht und beziffert werden. Ein konkretes Ergebnis ist
nach
der Durchführung einer
Aufgaben- und Prozessanalyse zu erwarten.
6. Weiteres
Vorgehen
Die Verwaltung wird unter Federführung des Haupt-
und Personalamtes zur Umsetzung der damit verbundenen Aufgaben das Projekt
fortsetzen bzw. ein Folgeprojekt aufsetzen. Die Inhalte des Folgeprojekts
wurden in der DB am 30.03.11 behandelt. Ein entsprechender Projektauftrag wird
parallel zu dieser Vorlage in die DB eingebracht.
Schwerpunkte des Folgeprojekts sind:
·
Fertigstellung einer Dienstordnung
·
Entwicklung eines Rahmendienstplanes zur effektiven
Personaleinsatzplanung und technische Umsetzung
·
Weiterentwicklung und Pflege von Steuerungsinstrumentarien (grundlegende
Datenermittlung, Stellenplanung, Krankheitsvertretung, regelmäßige
Frequenzanalyse, etc.)
·
Realisierung der identifizierten Optimierungspotenziale
·
Aufgaben- und Prozessanalyse und Personalbedarfsermittlung Fachberatung/Leitung
des Bereichs Kindertageseinrichtungen.
Parallel dazu wird zusammen mit dem AK
Kindergartenträger ein Stufenplan entwickelt, um eine Umsetzung der
Stellenanpassung auch unter Berücksichtigung begrenzter Haushaltsmittel und des
Fachkräftemangels in Teilschritten zu planen. Nachdem sich die kommunalen
Landesverbände und die Kirchenleitungen darauf verständigt haben, die Umsetzung
auch bis 2013 strecken zu können, wird für Esslingen die vollständige Umsetzung
bis September 2013 angestrebt. Über die Mittel-/Stellenausstattung für
2012/2013 wird im Zuge der Haushaltsberatungen im Herbst 2011 zu entscheiden
sein.
7. Bildungspolitische Ziele der neuen
Landesregierung
Im Koalitionsvertrag sind folgende, für den
frühkindlichen Bereich relevanten, Aussagen enthalten:
·
Der Orientierungsplan soll gesetzlich verankert und damit verbindlich
eingeführt, sowie für den Kleinkindbereich weiterentwickelt werden.
·
Gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden und freien Trägern sollen
die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen, insbesondere hinsichtlich der
Fachkraft-Kind-Relation sowie der Neukonzipierung der Tätigkeit von
Einrichtungsleitungen schrittweise verbessert werden.
·
In einem ersten Schritt sollen insbesondere Einrichtungen, die vor
besonderen sozialen und pädagogischen Herausforderungen stehen, von diesen
besseren Rahmenbedingungen profitieren.
·
Die Kindertageseinrichtungen sollen zu Kinder- und Familienzentren
ausgebaut werden.
·
Die Anzahl der ganztägigen Plätze in den Kindertageseinrichtungen soll
erhöht werden und die Öffnungszeiten sich am Bedarf der Eltern orientieren.
·
Eine alltagsintegrierte Sprachförderung soll neu konzipiert werden, und
Sprachstandsdiagnosen durch qualifizierte Erzieher/innen zukünftig durchgeführt
werden. Dafür ist mehr Personal vorgesehen.
Die Landesregierung verspricht darüber hinaus eine
deutlichere Unterstützung der Kommunen beim Ausbau der Angebote für Kinder
unter drei Jahren. Sie strebt „Verhandlungen über eine Neujustierung der Finanzierungsvereinbarung
zwischen Bund, Ländern und Kommunen an, um eine Drittelbeteiligung des Bundes
an den tatsächlich anfallenden Kosten zu erreichen.“
Es bleibt abzuwarten inwiefern diese
Absichtserklärung konkret umgesetzt wird. Dennoch kann davon ausgegangen
werden, dass der frühkindlichen Bildung eine hohe bildungs- und sozialpolitische Bedeutung zugemessen
wird und insofern berechtigte Hoffnungen bestehen, dass die aktuellen
Rahmenbedingungen nicht unterschritten, sondern eher noch weiter verbessert
werden. Gleichzeitig verbindet sich damit die Hoffnung einer finanziellen
Entlastung der Kommunen.
Amtsleiter
50 Amtsleiter
10 Amtsleiter
20
Dezernent
IV Dezernent
I
Anlagen:
KiTaVO