Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt                                                              31.05.2011

 

Sachbearbeiter/in:

Renate Jesinger

 

                                                                                                                   61/185/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für Technik und Umwelt

30.05.2011

Gemeinderat

06.06.2011

 

 

Betreff: Bebauungsplan Uhlbacher Straße/Flst. 11664/5 im Planbereich 36 "Rüdern" und Satzung über örtliche Bauvorschriften (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB),
hier: Beschluss der Satzungen

 

 

Vorgang: ATU vom 13.12.2010, TOP - 8 -

 

I. Antrag

 

1.      Von den zum Bebauungsplan-Entwurf Uhlbacher Straße/Flst. 11664/5 im Planbereich 36 "Rüdern" nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 22.11.2010 und den örtlichen Bauvorschriften von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen

 

 

Nr. T 1         Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG

                     Fleischmannstraße 50, 73728 Esslingen am Neckar

 

Nr. T 2         Landratsamt Esslingen, Sachgebiet 413

                     Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar

 

Nr. T 3         Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9

                     Landesamt für Geologie u. Rohstoffe B-W

                     Albertstraße 5, 79104 Freiburg i. Br.

 

Nr. T 4         Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 21

                     Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart

 

sowie von privater Seite vorgebrachten Stellungnahmen

 

 

Nr. B 1       Margaret Volz

                   Im Öfele 6, 72202 Nagold

 

Nr. B 2       Architekturbüro Dipl.-Ing. Erhard Grünzinger

                   Schwarzklingenweg 1/1, 73733 Esslingen

 

Nr. B 3       Ulrich und Gertrud Diehl

                   Uhlbacher Straße 40, 73733 Esslingen

                   Daniel und Stefanie Diehl

                   Uhlbacher Straße 46/1, 73733 Esslingen

 

Nr. B 4       Manfred und Renate Keck

                   Uhlbacher Straße 44, 73733 Esslingen

 

sowie der in der Begründung der Vorlage 61/185/2011 abgegebenen schriftlichen Stellungnahme, den Anlagen T 1 bis T 4 und Anlagen B 1 bis B 4 zu dieser Vorlage und den mündlichen Ausführungen des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes zu den Stellungnahmen wird wörtlich Kenntnis genommen.

 

2.      Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen bleiben, soweit ihnen nicht Rechnung getragen werden konnte, unberücksichtigt.

 

3.      Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung, wird der Bebauungsplan Uhlbacher Straße/Flst. 11664/5 im Planbereich 36 "Rüdern" bestehend aus dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 22.11.2010, den "Planungsrechtlichen Festsetzungen" des Textteiles vom 22.11.2010 und der Begründung in der Fassung des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 22.11.2010 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Plan, in dem seine Grenzen eingezeichnet sind.

4.      Aufgrund von § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung wird die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Uhlbacher Straße/Flst. 11664/5 im Planbereich 36 "Rüdern" mit dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom
22.11.2010.
   

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

Deckungsvorschlag:

 

entfällt

 

 

III. Folgekosten

 

entfällt

 

IV. Begründung

 

 

Im Plangebiet soll die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage ermöglicht werden. Die Realisierung dieses Gebäudes ist auf der Grundlage des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht möglich, so dass Voraussetzung für die Genehmigung und Errichtung dieses Vorhabens die Änderung des seither geltenden Planungsrechts durch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ist. Für das in westliche Richtung angrenzende Flurstück Nr. 11672/3 wurde im Jahr 2005/2006 ebenfalls ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel der Schaffung einer Bebauungsmöglichkeit für ein Einfamilienhaus durchgeführt. Dieses Grundstück ist inzwischen bebaut. Auch in östliche Richtung ist ab Hausnummer 34 eine Bebauung in 2. Reihe vorhanden. Aus städtebaulicher Sicht ist es zu vertreten, hier ein weiteres Wohngebäude zuzulassen.

 

Die Erforderlichkeit des Bebauungsplans ist insofern auch städtebaulich zu begründen, da in Esslingen Baulandflächen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen und die Gemeinden gem. § 1a Abs. 2 BauGB aufgefordert sind, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen sowie zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeit der Nachverdichtung sowie anderer Maßnahmen zur Innenentwicklung nutzen sollen. In diesem Sinne ist es vertretbar, auf der hier in Betracht gezogenen Fläche eine maßvolle Bebauung zu ermöglichen.

 

1. Verfahrensdaten

 

Aufstellungsbeschluss: ATU vom 12.07.2010

 

Vorentwurf vom 15.06.2010

Öffentlichkeitsbeteiligung: vom 16.08.2010 bis 24.09.2010

Öffentliche Darlegung: 16.09.2010

 

Bebauungsplan-Entwurf vom 22.11.2010

ATU-Beschluss: 13.12.2010

Auslage: 31.01.2011 bis 04.03.2011

Öffentliche Bekanntmachung: 20.01.2011

 

 

Als Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden zum Bebauungsplan-Entwurf vom 22.11.2010 folgende Behörden und Stellen beteiligt:

 

Bürgerausschuss RSKN

E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG

Deutsche Telekom AG, T-Com Techn.Infrastruktur Ndl. SW PTI 22 Stgt.

Deutsche Post Real Estate Germany GmbH Regionalbereich Frankfurt

EnBW Regional AG RZ Alb-Neckar

Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG

Landratsamt Esslingen Sachgebiet 413

Polizeidirektion Esslingen, Führungs- und Einsatzstab - Sachaufgabe Verkehr

Württembergischer Gärtnereiverband

BUND Bezirksgruppe Esslingen

Naturschutzbund Deutschland e. V., Ortsgruppe Esslingen

Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9 Landesamt für Geologie u. Rohstoffe B-W

Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Esslingen I

Industrie- u. Handelskammer Region Stgt., Bezirkskammer Esslingen - Nürtingen

Handwerkskammer Region Stuttgart

Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)

Regierungspräsidium Stuttgart Referat 21

Verband Region Stuttgart

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.01.2011 gemäß § 4 BauGB am Verfahren beteiligt.

 

 

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan keine Einwendungen erhoben werden:

 

Deutsche Telekom AG, T-Com Techn.Infrastruktur Ndl. SW PTI 22 Stgt.

Deutsche Post Real Estate Germany GmbH Regionalbereich Frankfurt

EnBW Regional AG, RZ Alb-Neckar

Polizeidirektion Esslingen, Führungs- und Einsatzstab - Sachaufgabe Verkehr

Württembergischer Gärtnereiverband

Handwerkskammer Region Stuttgart

Verband Region Stuttgart

 

 

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange haben zum Bebauungsplan keine Stellungnahme abgegeben:

 

E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG

BUND Bezirksgruppe Esslingen

Naturschutzbund Deutschland e. V., Ortsgruppe Esslingen

Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Esslingen I

Industrie- u. Handelskammer Region Stgt., Bezirkskammer Esslingen - Nürtingen

Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)

 

 

 

Behandlung der Stellungnahmen

 

Die Behandlung der zum Bebauungsplan-Entwurf vorgebrachten Stellungnahmen liegt der Vorlage als Anlagen T 1 bis T 4 sowie B 1 bis B 4 bei.

In einer weiteren Anlage sind die Stellungnahmen in vollem Wortlaut wiedergegeben.

Die Nummerierung der Anlagen entspricht der Durchnummerierung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Privaten im Antrag der Vorlage.

 

 

2. Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB

 

Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB kann dann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn er für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) dient. Dies ist hier der Fall, da der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum schafft.

Darüber hinaus ist die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB davon abhängig, dass bestimmte Flächengrößen nicht überschritten werden (Grundfläche max. 20000 m²), dass keine FFH-Gebiete oder europäische Vogelschutzgebiete gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB tangiert sind und dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVP-G nicht erforderlich ist. Auch diese Voraussetzung ist hier erfüllt.

Deshalb wurde der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt, d.h. Umweltprüfung, Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung sind nicht erforderlich.

 

    

 

 

 

 

 

Amtsleiter                               Dezernent                             

 

 

Anlagen:                                

Plan

Behandlung der Stellungnahmen

Stellungnahmen in vollem Wortlaut

   

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)