Stadt Esslingen am Neckar
Amt für Sozialwesen 19.07.2011
Sachbearbeiter/in:
Nikolaus Illik-Brücher
50/258/2011
V O R L A G E
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Ausschuss für Bildung, Erziehung und
Soziales
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20.07.2011
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Gemeinderat
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25.07.2011
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Betreff:
Vergünstigungen
aus dem Esslinger Gutscheinheft
I. Antrag
Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung zum 01.09.2011 die
Einführung des „Stadtpass Esslingen“ mit den in der Begründung
beschriebenen Leistungen.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
Bei Produktgruppe 31.80.02 stehen
ausreichend Mittel zur Verfügung.
III. Folgekosten
Durch
die Einführung des „Stadtpass Esslingen“ entstehen einmalige Folgekosten für
die Einführung einer neuen Software und für die Anschaffung der Plastikkarten
in Höhe von ca. € 15.000. Diese sind durch die Einsparungen in Höhe von knapp €
100.000 jährlich gedeckt.
IV. Begründung
Bundestag und Bundesrat haben am 25.02.2011 das Bildungs- und
Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche rückwirkend zum 01.01.2011
beschlossen. Die Trägerschaft und die Verantwortung für die Ausgestaltung und
die Leistungserbringung wurden den Stadt- und Landkreisen übertragen. Für das
Gebiet der Stadt Esslingen ist somit das Landratsamt Esslingen der zuständige
Leistungsträger. Über das Antrags- und Abrechnungsverfahren hat der Landkreis
am 06.06.2011 erstmal im Detail informiert. Der Landkreistag und der Städtetag
Baden Württemberg haben am 17.06.2011 die ersten Anwendungshinweise zur
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes herausgegeben.
Darüber hinaus
sind eine generelle Revision des Esslinger Gutscheinheftes und die Einführung
eines neuen Systems der Vergünstigungen aus Gründen der
Verwaltungsvereinfachung und der effizienten Leistungserbringung erforderlich.
Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket
Ab 01.01.2011
sind Kinder- und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,
Sozialhilfe, Zuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu bekommen. Dazu gehören:
-
Kostenübernahme
für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerin nen und Schüler
und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
-
Ausstattung
mit persönlichem Schulbedarf
-
Übernahme
ungedeckter Schülerbeförderungskosten unter bestimmten Voraussetzungen
-
Ergänzende
angemessene Lernförderung
-
Zuschuss
zum Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen (Zuschuss zum Mittagessen
in Horten ist bis Ende 2013 befristet)
-
Teilhabe
am sozialen und kulturellen Leben
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des
Schulbedarfs und der Kosten der Schülerbeförderung, als Sachleistungen erbracht
(Gutschein). Die Leistungserbringer (z. B. Schulmensen) rechnen direkt mit den
jeweiligen Leistungsträger ab.
Die Zuständigkeiten für die Bearbeitung
der Anträge sind geteilt: Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen ihren Antrag
beim Jobcenter stellen, die anderen Leistungsberechtigten bei der
Wohngeldstelle des Landratsamtes. Das
Amt für Sozialwesen unterstützt die Bürger aktiv durch Beratung und Hilfe bei
der Antragstellung.
Leistungen
des aktuell noch gültigen Esslinger Gutscheinheftes
Die Gewährung der Vergünstigungen aus dem Gutscheinheft ist am Einkommen
der Haushalte orientiert und will insbesondere den Kindern aus Familien mit
geringen finanziellen Ressourcen die Inanspruchnahme von Angeboten in den
Bereichen Freizeit, Bildung und Kultur ermöglichen.
Haushalte, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Zuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld beziehen, werden von beiden Leistungskreisen
berücksichtigt. Darüber hinaus profitieren vom Esslinger Gutscheinheft auch
Haushalte unter einer bestimmten Einkommensgrenze.
Der schematische Leistungsvergleich zeigt
die identischen, bzw. vergleichbaren Leistungen und begründet auch die
Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Esslinger Gutscheinheftes.
Ermäßigungen
und Zuschüsse
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Bildungs-
und Teilhabepaket
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Esslinger
Gutscheinheft
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Ausflüge eintägig
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x
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Bäder
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x
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Essenzuschüsse
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x
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x
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Esslinger Vereine
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x
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x
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Freizeiten, Ferienprogramm
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x
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x
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Grundschulbetreuung
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x
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Kindergartenbeiträge
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x
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Nachhilfe
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x
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Schülerfahrkarten
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x
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x
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Schulbedarf
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x
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x
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Schullandheim mehrtägig
|
x
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x
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Weiterbildungspauschale
|
x
|
x
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Der
neue Stadtpass Esslingen
Durch die Einführung des Bildungs- und
Teilhabepaketes sollen Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,
Sozialhilfe, Zuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld erhalten (Bildungs- und
Teilhabepaket), im neuen Stadtpass nur ergänzende Leistungen bekommen. Die Höhe
der erweiterten Einkommensgrenze bleibt unverändert.
Leistungen
Die Vergünstigungen des neuen „Stadtpass
Esslingen“ haben einen eindeutigen Fokus auf der Förderung von Kindern und
Jugendlichen. Familien mit geringem Einkommen werden wie bisher berücksichtigt.
Die Abgrenzung zum berechtigten Personenkreis und dem Leistungsumfang des
Bildungs- und Teilhabepaketes wird beachtet, indem Kinder und Jugendliche, die
grundsätzlich den Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes
haben, nur ergänzende Leistungen nach dem Stadtpass Esslingen erhalten.
1. Die Kinder und Jugendlichen, die keinen Anspruch auf Leistungen des Bildungs-
und Teilhabepaketes haben und das berücksichtigte
Haushaltseinkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze liegt, erhalten:
-
auf
Antrag einen Zuschuss in Höhe von € 120.- jährlich für Mitgliedsbeiträge und
Kursgebühren bei Esslinger Vereinen,
Musikunterricht in der Städtischen Musikschule
und für Weiterbildung. Der Zuschuss
kann frei eingesetzt und gewichtet werden.
-
einen
Zuschuss für das Gemeinschaftsessen
in den Kindertagesstätten, Horten und Schulen (Eigenanteil € 1.-)
-
einen
Zuschuss bei mehrtägigen Schullandheim-Aufenthalten
in Höhe von € 10.- täglich
-
ermäßigte
Eintritte in die Esslinger Bäder in
Höhe von € 30.- jährlich. Diese können für Einzelkarten oder auch für
Zeitkarten verwendet werden
-
einen
Zuschuss für Freizeiten und Kinderferienprogramme
in Höhe von € 4.- täglich.
-
auf
Antrag ermäßigte Entgelte für Kindergärten (soweit diese von der wirtschaftlichen
Jugendhilfe als vorrangigem Leistungsträger nicht übernommen werden) und für Grundschulbetreuung.
-
Der
Zuschuss bei Einschulung und beim Übergang in die weiterführende Schule
bleibt erhalten und wird in der Höhe der Leistung im Bildungs- und Teilhabepaket
angepasst. Dort sind für die berechtigten Kinder und Jugendlichen Zuschüsse in
Höhe von € 100.- jährlich vorgesehen.
2. Die Kinder und Jugendlichen, die dem
Grunde nach einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes
haben, erhalten ergänzend:
-
ermäßigten
Eintritt in die Esslinger Bäder in
Höhe von € 30,- jährlich. Diese können für Einzelkarten oder auch für
Zeitkarten verwendet werden
-
einen
Zuschuss für Freizeiten und Kinderferienprogramme in Höhe von € 4,-
täglich.
-
auf
Antrag ermäßigte Entgelte für Kindergärten (soweit diese von der wirtschaftlichen
Jugendhilfe als vorrangigem Leistungsträger nicht übernommen werden) und für Grundschulbetreuung.
3. Der bisherige Zuschuss für die
Schülermonatskarte entfällt und wird den Regelungen des Landkreises und des
Bildungs- und Teilhabepaketes angepasst. Laut der Kreissatzung für die
Ermäßigung der Schülerbeförderungskosten bekommen diejenigen Schüler eine
ermäßigte Schülerfahrkarte, die einen längeren Schulweg als 3 km haben, oder
wenn andere wichtige Gründe (gefährlicher Schulweg etc.) für die Nutzung des öffentlichen
Nahverkehrs sprechen.
4. Erwachsene erhalten in Zukunft keine
Vergünstigungen. Im bisherigen Gutscheinheft haben Erwachsene lediglich einen
eingeschränkten Anspruch auf Vergünstigungen gehabt (Bäder, Musikschule,
Weiterbildung, Vereine). Indem die Kinder jetzt stärker gefördert werden, sind
die Familien entsprechend finanziell entlastet.
5. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat
beauftragt, gemeinsam mit den Kultureinrichtungen, eine Praxis zu entwickeln,
die eine stärkere Nutzung des Kulturangebots von Menschen mit geringem
Einkommen zu ermöglichen. Die bestehenden Vergünstigungen für Teilhabe am
kulturellen Leben sind freiwillige Leistungen verschiedener Kultureinrichtungen
und können aus der Sicht der Verwaltung weiter gewährt werden.
Übersicht über die zukünftigen Leistungen
Leistungsträger
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Jobcenter
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Landratsamt
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Stadt Esslingen
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Art des Familieneinkommen
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ALG II
|
Sozialgeld, Wohngeld,
KiZ
|
ALG II, Sozialgeld, Wohngeld, KiZ
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erweiterte Einkommensgrenze
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Leistung
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Bildungs- und Teilhabepaket
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Bildungs- und Teilhabepaket
|
Stadtpass
zusätzlich
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Stadtpass
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Bäder
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X
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X
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Essenzuschüsse
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X
|
X
|
|
X
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Freizeiten,
Kinderferienprogramm
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X
|
X
|
X
|
X
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Grundschulbetreuung
|
|
|
X
|
X
|
Kindergartenbeiträge
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X1
|
X1
|
X1
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X
|
Schulbedarf
|
X
|
X
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Zuschuss
Einschulung, Übergang
|
|
|
|
X
|
Schullandheim
mehrtägig
|
X
|
X
|
|
X
|
Städt.
Musikschule
|
X
|
X
|
|
X
|
Weiterbildungspauschale
|
X
|
X
|
|
X
|
Zuschuss
Esslinger Vereine
|
X
|
X
|
|
X
|
Finanzielle Auswirkung
Durch die
Einführung des Bildungs- und
Teilhabepaketes und des neuen Stadtpasses Esslingen wird eine Entlastung des
Haushaltes in Höhe von ca. € 100.000 erwartet. Der
geschätzte Jahresaufwand des neuen Stadtpasses Esslingen soll bei ca. € 166.00
liegen.
Die anteilmäßigen
Einsparungen im Jahr 2011 werden durch den Einsatz einer neuen Software
(rund € 10.000) und die Umstellung auf Plastikkärtchen (ca. € 5.000) geringer
ausfallen.
Der neue Stadtpass Esslingen
berücksichtigt sowohl die neuen gesetzlichen Änderungen als auch lokale
Erfordernisse bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen
Familien. Der Fokus wird noch stärker auf die
Förderung von Kindern und Jugendlichen im Betreuungsbereich und im
sozialen Miteinander gelegt. Familien werden finanziell weiter entlastet und
sind flexibler bei der Auswahl des außerschulischen Engagements ihrer
Kinder.
Amtsleiter Dezernent Amt 20
Anlagen:
Eilentscheidung OB
Übersicht über Leistungen des Bildungs-
und Teilhabepaketes