Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Amt für Sozialwesen                                                                                              19.07.2011

Sachbearbeiter/in:

Nikolaus Illik-Brücher

 

                                                                                                                   50/258/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

Ausschuss für Bildung, Erziehung und Soziales

20.07.2011

Gemeinderat

25.07.2011

 

 

Betreff: Vergünstigungen aus dem Esslinger Gutscheinheft

 

 

I. Antrag

 

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung zum 01.09.2011 die Einführung des „Stadtpass Esslingen“ mit den in der Begründung beschriebenen Leistungen.

 

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Bei Produktgruppe 31.80.02 stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

 

III. Folgekosten

 

Durch die Einführung des „Stadtpass Esslingen“ entstehen einmalige Folgekosten für die Einführung einer neuen Software und für die Anschaffung der Plastikkarten in Höhe von ca. € 15.000. Diese sind durch die Einsparungen in Höhe von knapp € 100.000 jährlich gedeckt.

 

 

IV. Begründung

 

Bundestag und Bundesrat haben am 25.02.2011 das Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche rückwirkend zum 01.01.2011 beschlossen. Die Trägerschaft und die Verantwortung für die Ausgestaltung und die Leistungserbringung wurden den Stadt- und Landkreisen übertragen. Für das Gebiet der Stadt Esslingen ist somit das Landratsamt Esslingen der zuständige Leistungsträger. Über das Antrags- und Abrechnungsverfahren hat der Landkreis am 06.06.2011 erstmal im Detail informiert. Der Landkreistag und der Städtetag Baden Württemberg haben am 17.06.2011 die ersten Anwendungshinweise zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes herausgegeben.

 

Einige Vergünstigungen des Esslinger Gutscheinheftes sind mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes identisch und können als freiwillige und nachrangige Leistungen für den berechtigten Personenkreis nicht mehr gewährt werden. Eine entsprechend kurzfristige Entscheidung des Gemeinderates konnte aus terminlichen Gründen nicht herbeigeführt werden, weshalb Herr Oberbürgermeister Dr. Zieger eine Eilentscheidung zur Anpassung der Freiwilligkeitsleistungen des Esslinger Gutscheinheftes an die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets am 08.06.2011 verfügt hat.

 

Darüber hinaus sind eine generelle Revision des Esslinger Gutscheinheftes und die Einführung eines neuen Systems der Vergünstigungen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der effizienten Leistungserbringung erforderlich.

 

 

 

Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket

 

Ab 01.01.2011 sind Kinder- und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Zuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu bekommen. Dazu gehören:

-     Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerin nen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen

-     Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

-     Übernahme ungedeckter Schülerbeförderungskosten unter bestimmten Voraussetzungen

-     Ergänzende angemessene Lernförderung

-     Zuschuss zum Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen (Zuschuss zum Mittagessen in Horten ist bis Ende 2013 befristet)

-     Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Kosten der Schülerbeförderung, als Sachleistungen erbracht (Gutschein). Die Leistungserbringer (z. B. Schulmensen) rechnen direkt mit den jeweiligen Leistungsträger ab.

 

Die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Anträge sind geteilt: Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen ihren Antrag beim Jobcenter stellen, die anderen Leistungsberechtigten bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes.  Das Amt für Sozialwesen unterstützt die Bürger aktiv durch Beratung und Hilfe bei der Antragstellung.

 

 

 

 

 

 

 

Leistungen des aktuell noch gültigen Esslinger Gutscheinheftes

 

Die Gewährung der Vergünstigungen aus dem Gutscheinheft ist am Einkommen der Haushalte orientiert und will insbesondere den Kindern aus Familien mit geringen finanziellen Ressourcen die Inanspruchnahme von Angeboten in den Bereichen Freizeit, Bildung und Kultur ermöglichen.

Haushalte, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Zuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld beziehen, werden von beiden Leistungskreisen berücksichtigt. Darüber hinaus profitieren vom Esslinger Gutscheinheft auch Haushalte unter einer bestimmten Einkommensgrenze.

Der schematische Leistungsvergleich zeigt die identischen, bzw. vergleichbaren Leistungen und begründet auch die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Esslinger Gutscheinheftes.

 

Ermäßigungen und Zuschüsse

Bildungs- und Teilhabepaket

 

Esslinger Gutscheinheft

Ausflüge eintägig

x

 

Bäder

 

x

Essenzuschüsse

x

x

Esslinger Vereine

x

x

Freizeiten, Ferienprogramm

x

x

Grundschulbetreuung

 

x

Kindergartenbeiträge

 

x

Nachhilfe

x

 

Schülerfahrkarten

x

x

Schulbedarf

x

x

Schullandheim mehrtägig

x

x

Weiterbildungspauschale

x

x

 

 

 

Der neue Stadtpass Esslingen

 

Durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Zuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld erhalten (Bildungs- und Teilhabepaket), im neuen Stadtpass nur ergänzende Leistungen bekommen. Die Höhe der erweiterten Einkommensgrenze bleibt unverändert.

 

Leistungen

 

Die Vergünstigungen des neuen „Stadtpass Esslingen“ haben einen eindeutigen Fokus auf der Förderung von Kindern und Jugendlichen. Familien mit geringem Einkommen werden wie bisher berücksichtigt. Die Abgrenzung zum berechtigten Personenkreis und dem Leistungsumfang des Bildungs- und Teilhabepaketes wird beachtet, indem Kinder und Jugendliche, die grundsätzlich den Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben, nur ergänzende Leistungen nach dem Stadtpass Esslingen erhalten.

 

1.     Die Kinder und Jugendlichen, die keinen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben und  das berücksichtigte Haushaltseinkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze liegt, erhalten:

-         auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von € 120.- jährlich für Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren bei Esslinger Vereinen, Musikunterricht in der Städtischen Musikschule und für Weiterbildung. Der Zuschuss kann frei eingesetzt und gewichtet werden.

-         einen Zuschuss für das Gemeinschaftsessen in den Kindertagesstätten, Horten und Schulen (Eigenanteil € 1.-)

-         einen Zuschuss bei mehrtägigen Schullandheim-Aufenthalten in Höhe von      € 10.- täglich

-         ermäßigte Eintritte in die Esslinger Bäder in Höhe von € 30.- jährlich. Diese können für Einzelkarten oder auch für Zeitkarten verwendet werden

-         einen Zuschuss für Freizeiten und Kinderferienprogramme in Höhe von € 4.-  täglich.

-         auf Antrag ermäßigte Entgelte für Kindergärten (soweit diese von der wirtschaftlichen Jugendhilfe als vorrangigem Leistungsträger nicht übernommen werden) und für Grundschulbetreuung.

-         Der Zuschuss bei Einschulung und beim Übergang in die weiterführende Schule bleibt erhalten und wird in der Höhe der Leistung im Bildungs- und Teilhabepaket angepasst. Dort sind für die berechtigten Kinder und Jugendlichen Zuschüsse in Höhe von € 100.- jährlich vorgesehen.

2.     Die Kinder und Jugendlichen, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben, erhalten ergänzend:

-         ermäßigten Eintritt in die Esslinger Bäder in Höhe von € 30,- jährlich. Diese können für Einzelkarten oder auch für Zeitkarten verwendet werden

-         einen Zuschuss für Freizeiten und Kinderferienprogramme in Höhe von € 4,- täglich.

-         auf Antrag ermäßigte Entgelte für Kindergärten (soweit diese von der wirtschaftlichen Jugendhilfe als vorrangigem Leistungsträger nicht übernommen werden) und für Grundschulbetreuung.

3.     Der bisherige Zuschuss für die Schülermonatskarte entfällt und wird den Regelungen des Landkreises und des Bildungs- und Teilhabepaketes angepasst. Laut der Kreissatzung für die Ermäßigung der Schülerbeförderungskosten bekommen diejenigen Schüler eine ermäßigte Schülerfahrkarte, die einen längeren Schulweg als 3 km haben, oder wenn andere wichtige Gründe (gefährlicher Schulweg etc.) für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs sprechen.

4.     Erwachsene erhalten in Zukunft keine Vergünstigungen. Im bisherigen Gutscheinheft haben Erwachsene lediglich einen eingeschränkten Anspruch auf Vergünstigungen gehabt (Bäder, Musikschule, Weiterbildung, Vereine). Indem die Kinder jetzt stärker gefördert werden, sind die Familien entsprechend finanziell entlastet.

5.     Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, gemeinsam mit den Kultureinrichtungen, eine Praxis zu entwickeln, die eine stärkere Nutzung des Kulturangebots von Menschen mit geringem Einkommen zu ermöglichen. Die bestehenden Vergünstigungen für Teilhabe am kulturellen Leben sind freiwillige Leistungen verschiedener Kultureinrichtungen und können aus der Sicht der Verwaltung weiter gewährt werden.

 

 

Übersicht über die zukünftigen Leistungen

 

Leistungsträger

Jobcenter

Landratsamt

Stadt Esslingen

Art des Familieneinkommen

ALG II

Sozialgeld, Wohngeld,

KiZ

ALG II, Sozialgeld, Wohngeld, KiZ

erweiterte Einkommensgrenze

 

Leistung

Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket

Stadtpass

zusätzlich

 

Stadtpass

 

Bäder

 

 

X

X

Essenzuschüsse

X

X

 

X

Freizeiten, Kinderferienprogramm

X

X

X

X

Grundschulbetreuung

 

 

X

X

Kindergartenbeiträge

X1

X1

X1

X[1]

Schulbedarf

X

X

 

 

Zuschuss Einschulung, Übergang

 

 

 

X

Schullandheim mehrtägig

X

X

 

X

Städt. Musikschule

X

X

 

X

Weiterbildungspauschale

X

X

 

X

Zuschuss Esslinger Vereine

X

X

 

X

 

 

 

Finanzielle Auswirkung

 

Durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes und des neuen Stadtpasses Esslingen wird eine Entlastung des Haushaltes in Höhe von ca. € 100.000 erwartet. Der geschätzte Jahresaufwand des neuen Stadtpasses Esslingen soll bei ca. € 166.00 liegen.

Die anteilmäßigen  Einsparungen im Jahr 2011 werden durch den Einsatz einer neuen Software (rund € 10.000) und die Umstellung auf Plastikkärtchen (ca. € 5.000) geringer ausfallen.

 

 

Der neue Stadtpass Esslingen berücksichtigt sowohl die neuen gesetzlichen Änderungen als auch lokale Erfordernisse bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien. Der Fokus wird noch stärker auf die  Förderung von Kindern und Jugendlichen im Betreuungsbereich und im sozialen Miteinander gelegt. Familien werden finanziell weiter entlastet und sind flexibler bei der Auswahl des außerschulischen Engagements ihrer Kinder.  

   

 

 

 

 

 

Amtsleiter                               Dezernent                              Amt 20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Eilentscheidung OB

Übersicht über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes

  

 

 



[1] Soweit die Wirtschaftliche Jugendhilfe als vorrangiger Leistungsträger die Beiträge nicht übernimmt


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
50 258 2011 Anlage 1 OB Eilentscheidung.pdf - 50 258 2011 Anlage 1 OB Eilentscheidung.pdf 50 258 Anlage 2 Übersicht Leistungen Bildungs- und Teilhabepaket.pdf - 50 258 Anlage 2 Übersicht Leistungen Bildungs- und Teilhabepaket.pdf