Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt                                                              12.04.2011

Sachbearbeiter/in:

Renate Jesinger

 

                                                                                                                   61/100/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für Technik und Umwelt

28.03.2011

Gemeinderat

18.04.2011

 

 

Betreff: Bebauungsplan Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im Planbereich 38 "Wiflingshausen" und Satzung über örtliche Bauvorschriften (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB),
hier: Beschluss der Satzungen

 

 

Vorgang: ATU vom 27.10.2010, TOP - 1 -

 

 

I. Antrag

 

 

1.      Von den zum Bebauungsplan-Entwurf Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im Planbereich 38 "Wiflingshausen" nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 29.09.2010  und den örtlichen Bauvorschriften von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen

 

 

Nr. T 1       Deutsche Telekom AG, T-Com

                   Postfach 50 20 20, 70369 Stuttgart

 

Nr. T 2       EnBW Regional AG, RZ Alb-Neckar

                   Hahnweidstraße 44, 73230 Kirchheim/Teck

 

Nr. T 3       Landratsamt Esslingen, Sachgebiet 413

                   Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar

 

Nr. T 4       Polizeidirektion Esslingen, Führungs- und Einsatzstab

                   Agnespromenade 4, 73728 Esslingen am Neckar

 

Nr. T 5       Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9

                   Landesamt für Geologie u. Rohstoffe B-W

                   Albertstraße 5, 79104 Freiburg i. Br. 

 

sowie der in der Begründung der Vorlage 61/100/2011 abgegebenen schriftlichen Stellungnahme, den Anlagen T 1 bis T 5 zu dieser Vorlage und den mündlichen Ausführungen des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes zu den Stellungnahmen wird wörtlich Kenntnis genommen.

 

2.      Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen bleiben, soweit ihnen nicht Rechnung getragen werden konnte, unberücksichtigt.

 

3.      Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung, wird der Bebauungsplan Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im Planbereich 38 "Wiflingshausen" bestehend aus dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 29.09.2010, den "Planungsrechtlichen Festsetzungen" des Textteiles vom 29.09.2010 und der Begründung in der Fassung des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 29.09.2010 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Plan, in dem seine Grenzen eingezeichnet sind.

4.      Aufgrund von § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung wird die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im Planbereich 38 "Wiflingshausen" mit dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom
29.09.2010.
   

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

Deckungsvorschlag:

 

entfällt

 

 

III. Folgekosten

 

entfällt

 

IV. Begründung

 

 

Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Wiflingshauser Straße, der die Flurstücke Nr. 4304/1 und 4261/8 als private Grünfläche, Gartenland festsetzt, die eine Größe von ca. 586 m² aufweisen. Aus heutiger Sicht erscheint es aber nicht erforderlich, an dieser Stelle eine so große unbebaubare Gartenfläche vorzuhalten. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten erscheint es vielmehr verträglich und sinnvoll, zumindest den südlichen Grundstücksteil einer baulichen Nutzung zuzuführen. Eine Bebauung mit einem Wohnhaus, das sich in seiner Dimension an der Umgebungsbebauung orientiert, würde eine wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks ermöglichen. Mit der Beibehaltung von privater Grünfläche im nördlichen Grundstücksteil, mit Pflanzbindung für die 3 dort vorhandenen Nussbäume und mit Festsetzungen zur Begrünung der Freiflächen auf dem Baugrundstück kann dem Belang der Grünplanung ausreichend Rechnung getragen werden, zumal die umgebende Siedlungsstruktur bereits durch eine hohe Durchgrünung des Bestandes geprägt ist.

 

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird deshalb der südliche Grundstücksteil mit einer Fläche von ca. 500 m² in einen Bauplatz für ein Einzelhaus umgewandelt.

 

 

1. Verfahrensdaten

 

Aufstellungsbeschluss: ATU vom 16.06.2010

 

Vorentwurf vom 21.05.2010

Öffentlichkeitsbeteiligung: vom 12.07.2010 bis 13.08.2010

Öffentliche Darlegung: 22.07.2010

 

Bebauungsplan-Entwurf vom 29.09.2010

ATU-Beschluss: 27.10.2010

Auslage: 15.11.2010 bis 17.12.2010

Öffentliche Bekanntmachung: 04.11.2010

 

 

Als Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden zum Bebauungsplan-Entwurf vom 29.09.2010 folgende Behörden und Stellen beteiligt:

 

Bürgerausschuss St. Bernhardt

Deutsche Telekom AG

Deutsche Post Real Estate Germany GmbH

EnBW Regional AG

Stadtwerke Esslingen a.N.

Landratsamt Esslingen Sachgebiet 413

Polizeidirektion Esslingen

BUND Kreisverband Esslingen

Naturschutzbund Deutschland e. V. Ortsgruppe Esslingen

Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie

Architektenkammer Baden-Württemberg

Regierungspräsidium Stuttgart

Verband Region Stuttgart

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.11.2010 gemäß § 4 BauGB am Verfahren beteiligt.

 

 

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan keine Einwendungen erhoben werden:

 

Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG

Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 21

Verband Region Stuttgart

 

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange haben zum Bebauungsplan keine Stellungnahme abgegeben:

 

Bürgerausschuss St. Bernhardt

Deutsche Post Real Estate Germany GmbH

BUND Bezirksgruppe Esslingen

Naturschutzbund Deutschland e. V. Ortsgruppe Esslingen

Architektenkammer Baden-Württemberg Kammergruppe Esslingen I

 

 

Behandlung der Stellungnahmen

Die Behandlung der zum Bebauungsplan-Entwurf vorgebrachten Stellungnahmen liegt der Vorlage als Anlagen T 1 bis T 5 bei. Von privater Seite gingen keine Stellungnahmen ein.

In einer weiteren Anlage sind die Stellungnahmen in vollem Wortlaut wiedergegeben.

Die Nummerierung der Anlagen entspricht der Durchnummerierung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Antrag der Vorlage.

 

 

2. Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB

 

Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB kann dann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn er für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) dient. Dies ist hier der Fall, da der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für (die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum schafft.

 

 

 

 

Darüber hinaus ist die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB davon abhängig, dass bestimmte Flächengrößen nicht überschritten werden (Grundfläche max. 20000 m²), dass keine FFH-Gebiete oder europäische Vogelschutzgebiete gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB tangiert sind und dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVP-G nicht erforderlich ist. Auch diese Voraussetzung ist hier erfüllt.

Deshalb wurde der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt, d.h. Umweltprüfung, Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung sind nicht erforderlich.

    

 

 

 

 

 

Amtsleiter                               Dezernent                             

 

 

Anlagen:                                

Plan

Behandlung der Stellungnahmen

Stellungnahmen in vollem Wortlaut   

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)