Stadt Esslingen am Neckar
Haupt- und Personalamt 12.10.2011
Sachbearbeiter/in:
Werner Friesch
10/327/2011
V O R L A G E
Verwaltungsausschuss
26.09.2011
Gemeinderat
17.10.2011
Betreff: Nachrücken von Herrn Hermann Falch in den Gemeinderat der Stadt Esslingen a.N.
I. Antrag
1. Es wird festgestellt, dass bei Frau Brigitte Nann ein wichtiger Grund für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderats nach § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung vorliegt.
2. Es wird festgestellt, dass bei Herrn Hermann Falch ein Hinderungsgrund nach § 29 der Gemeindeordnung für den Eintritt in den Gemeinderat nicht vorliegt.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle Auswirkungen:
entfällt
III. Folgekosten
IV. Begründung
StR Friedrich Rapp hat mitgeteilt, dass er aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. Ein wichtiger Grund nach den Bestimmungen des § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung liegt vor.
Nächste Nachrückerin auf dem Wahlvorschlag der Freien Wähler ist Frau Brigitte Nann. Frau Nann hat mit Schreiben vom 19.08.2011 mitgeteilt, sie wolle die Wahl aus persönlichen Gründen nicht annehmen. Nach & 16 Abs.1 der Gemeindeordnung kann eine ehrenamtliche Tätigkeit abgelehnt werden, wenn der Bürger mehr als 62 Jahre alt ist. Dies trifft im vorliegenden Fall zu.
Weiterer Nachrücker auf dem Wahlvorschlag der Freien Wähler ist Herr Hermann Falch. Mit Schreiben vom 01.09.2011 hat Herr Falch erklärt, er nehme die Wahl an und bestätigt, dass Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nicht vorliegen. Auch der Verwaltung sind Hinderungsgründe nicht bekannt.
Amtsleiter Dezernent