Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Haupt- und Personalamt                                                                                        12.10.2011

Sachbearbeiter/in:

Werner Friesch

 

                                                                                                                   10/327/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

Verwaltungsausschuss

26.09.2011

Gemeinderat

17.10.2011

 

 

 

 

Betreff: Nachrücken von Herrn Hermann Falch in den Gemeinderat der Stadt Esslingen a.N.

 

 

I. Antrag

 

1.    Es wird festgestellt, dass bei Frau Brigitte Nann ein wichtiger Grund für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderats nach § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung vorliegt.

 

2.    Es wird festgestellt, dass bei Herrn Hermann Falch ein Hinderungsgrund nach § 29 der Gemeindeordnung für den Eintritt in den Gemeinderat nicht vorliegt.  

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

III. Folgekosten

 

entfällt

 

IV. Begründung

 

StR Friedrich Rapp hat mitgeteilt, dass er aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. Ein wichtiger Grund nach den Bestimmungen des § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung liegt vor.

 

Nächste Nachrückerin auf dem Wahlvorschlag der Freien Wähler ist Frau Brigitte Nann. Frau Nann hat mit Schreiben vom 19.08.2011 mitgeteilt, sie wolle die Wahl aus persönlichen Gründen nicht annehmen. Nach & 16 Abs.1 der Gemeindeordnung kann eine ehrenamtliche Tätigkeit abgelehnt werden, wenn der Bürger mehr als 62 Jahre alt ist. Dies trifft im vorliegenden Fall zu.

 

Weiterer Nachrücker auf dem Wahlvorschlag der Freien Wähler ist Herr Hermann Falch. Mit Schreiben vom 01.09.2011 hat Herr Falch erklärt, er nehme die Wahl an und bestätigt, dass Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nicht vorliegen. Auch der Verwaltung sind Hinderungsgründe nicht bekannt.  

 

 

 

 

 

Amtsleiter                                                                               Dezernent   

   

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)