Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Schul- und Sportamt                                                                                               22.11.2011

Sachbearbeiter/in:

Horst Reutter

 

                                                                                                                   40/356/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für Bildung, Erziehung und Soziales

05.10.2011

Gemeinderat

17.10.2011

 

 

Betreff: Werkrealschule Schillerschule Berkheim / Aufhebung der Werkrealschulbezirke

-                            Aufhebung der Werkrealschule Schillerschule Berkheim

-                            Aufhebung der Werkrealschulbezirke

-                            Verpachtung von 2 Pavillons an den TSV Berkheim

 

 

I. Antrag

 

1.      Die Werkrealschule Schillerschule Berkheim wird zum Ende des Schuljahrs 2011/2012 aufgehoben. Die Grundschule der Schillerschule Berkheim bleibt als wohnortnahe Grundschule erhalten.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Aufhebung der
Werkrealschule nach § 30 SchulG BW beim Land zu stellen.

3.      Die Schulbezirke der Werkrealschulen werden zum Schuljahr 2012/13 aufgelöst.

4.      Die beiden Pavillons im Anschluss an die Sporthalle werden an den TSV Berkheim gegen Übernahme der notwendigen Sanierungsarbeiten übergeben. Näheres wird in einem Erbbaupachtvertrag geregelt.

  

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

Deckungsvorschlag:

 

entfällt

 

 

 

III. Folgekosten

 

Eine Verminderung der jährlichen Kosten treten bei folgenden Produkten auf:

 

Betriebskostenzahlungen SGE jährlich.

Pädagogisches Personal und Schulsekretariat jährlich.

 

Es werden Einnahmen durch Verpachtung der 2 Pavillons an den TSV Berkheim erzielt. Dies führt auf der anderen Seite zu einer Erhöhung der Ausgaben bei der Sportförderung durch Zuschussgewährung für Erbaupachtzinsen an den TSV Berkheim.

 

 

IV. Begründung

 

1. Aufhebung der Werkrealschule Schillerschule Berkheim

Situation an den Werkrealschulen
Die Verwaltung hat die Situation an den Werkrealschulen in der Vorlage 40/356/2010 ausführlich dargestellt und mit Zahlen erläutert. Dabei wurde auch auf die demografische Entwicklung hingewiesen, die auch in Esslingen zu einem Schülerrückgang führt. Perspektivisch wird folglich immer weniger Schulraum benötigt. In Esslingen wird ab 2017 mit einem Rückgang der Erstklässlerzahlen um wenigstens jährlich 2% gerechnet, welcher sich vier Jahre später auch auf die weiterführenden Schulen auswirken wird. Ein höherer Rückgang ist freilich nicht auszuschließen: Bei den beruflichen Schulen rechnet der Landkreis zum Beispiel bis 2020 sogar mit einem Rückgang der Schülerzahlen um 25%.


An diesen Aussagen hat sich nichts geändert. Im Gegenteil: Trotz der von der Stadt Esslingen beschlossenen und umgesetzten qualitativen Aufwertung, wie die landesweit wohl einmalige räumliche Ausstattung, die hervorragende personelle Ausstattung sowie die Einrichtung der Schulen als gebundene Ganztagsschulen, sind die Schülerzahlen an den Werkrealschulen nicht nur aus demografischen Gründen weiter leicht rückläufig. Und der Wegfall der Grundschulempfehlung zum nächsten Schuljahr wird ein Übriges tun. Bereits in den letzten Jahren waren rund ein Drittel der Eltern nicht mit der Werkrealschulempfehlung einverstanden. Dieses Drittel wird sich im Schuljahr 2012/2013 kaum zu einem Werkrealschulbesuch entscheiden. Zusätzlich wird sich voraussichtlich die Freie Evangelische Schule (FES) ab dem Schuljahr 2012/2013 fest in Esslingen etablieren.

Im abgelaufenen Schuljahr 2010/11 wechselten nur 200 Schüler (Stand Juli 2011) der vierten Klasse auf die Werkrealschule. Dies sind 6 Schüler weniger als im Vorjahr. Wie ebenfalls bereits in der oben genannten Vorlage dargestellt, führt diese Tatsache dazu, dass die Stadt Esslingen für die zu versorgenden Schüler auf Dauer zu viel Schulraum vorhält: Denn auch in diesem Schuljahr wurden an den Werkrealschulen nur 10 Züge gebildet, obwohl Schulraum für 11 Werkrealschulzüge vorgehalten wird.

Für 200 Schüler wären bei einer durchschnittlichen Klassenfrequenz von 22,2 Schülern, was angesichts des Klassenteilers des Landes von 30 noch immer eine sehr gute Klassengröße darstellt, 9 Züge ausreichend gewesen. Dies bedeutet, dass die Stadt Esslingen für 9 Werkrealschulzüge, Raumressourcen für 11 Züge – also deutlich zuviel Schulraum – vorhält. Nach dem Klassenteiler wären rechnerisch sogar 8 Züge a 25 Schüler möglich. Daraus folgt, dass ein zweizügiger Werkrealschulstandort geschlossen werden kann. Es stellt sich mithin die Frage welcher Standort geschlossen werden soll. Die Verwaltung schlägt aus folgenden Gründen die Schließung des Standorts Werkrealschule Schillerschule Berkheim vor:

·        nahezu ideale Nachnutzung der frei werdenden Räume durch Einrichtung einer Kindertagesstätte (siehe Vorlage 50/358/2011).

 

·        Erweiterung und Verbesserung des Sportangebots/Sportprofils für den Stadtteil durch Nutzung von 2 Pavillons als Sport und Gymnastikräume durch den TSV Berkheim.

 

·        Die Schillerschule Berkheim kann trotz 3-zügiger Grundschule seit vielen Jahren die zweizügige Werkrealschule nicht aus eigenen Schülern speisen.

 

Aktuelle Zahl der Werkrealschüler in Berkheim im Schuljahr 2011/2012
An der Werkrealschule Schillerschule Berkheim wurden für das Schuljahr 2011/12  32 Schüler (Vorjahr 35 Schüler) angemeldet, so dass 2 Klassen a 16 Schüler gebildet werden. Insgesamt besuchen im laufenden Schuljahr 2011/12 noch 163 Schüler (Vorjahr 176 Schüler) die Werkrealschule Berkheim, wovon 14 Schüler der Vorbereitungsklasse sind. Die Schüler der WRS Schillerschule Berkheim kommen überwiegend aus den 2 Stadtteilen Berkheim und Zollberg (siehe Tabelle).

 

 

Klasse 5

Klasse 6

Klasse 7

Klasse 8

Klasse 9

 

Berkheim

24

21

7

19

17

88

Zollberg

8

10

9

14

13

54

Sirnau

 

 

 

 

3

3

Oberesslingen

 

 

 

 

1

1

Mettingen

 

 

 

 

1

1

Pliensauvorstadt

 

 

 

1

 

1

Nellingen

 

 

 

 

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

32

31

16

34

36

149

Vorbereitungskl.

 

 

 

 

 

14

 

 

 

 

 

 

163

 


Mit Schließung des Standorts Berkheim müssen diese Schüler (nach Abgang der 9. Klasse also 123 Schüler) an anderen Werkrealschulen untergebracht werden. Der dazu notwendige Schulraum ist in Esslingen an den 4 anderen Werkrealschulen vorhanden.

Die Stadt Esslingen wird gemeinsam mit allen Schulleitern der Werkrealschulen ein abgestimmtes Konzept entwickeln, wie eine Verteilung der Berkheimer Werkreal- schüler auf die anderen WRS möglich ist. In einem ersten Gespräch mit den Werk- realschulleitern und der Geschäftsführenden Schulleiterin wurden gemeinsam Kriterien erarbeitet, die bei einer Verteilung der Schüler aus Sicht der Schulleiter wichtig sind. Für die Verwaltung sind dabei insbesondere folgende Kriterien wichtig:

·        Eine 10. Klasse wird in Berkheim nicht mehr gebildet. Die Schüler haben die freie Wahl die 10. Klasse einer anderen WRS zu besuchen.

 

·        Die jetzigen 8-Klässler und möglicherweise auch die jetzige 7. Klasse (Klasse 7 ist nur einzügig, 19 Schüler) sollten noch für 1 Jahr in Berkheim belassen werden (Prüfungen). Damit wären nur die heutigen 5. und 6. Klassen für das nächste Schuljahr auf andere Schulen zu verteilen.
Vor einer Entscheidung wie mit den 7-Klässlern verfahren wird, ist eine umfassende Beratung und Absprache mit den Eltern erforderlich.

 

·        Wo möglich sollen die Klassenverbände bestehen bleiben.

 

·        Mit Schulamt und Kultusministerium wird über einen befristeten Ressourcenerhalt verhandelt, um eine mögliche Klassenzusammenlegung nach E-Stat und damit eine geringere Lehrerversorgung zu verhindern.


Grundschule
Die Grundschule der Schillerschule Berkheim bleibt als wohnortnahe Grundschule erhalten. Sie wird nach den der Verwaltung vorliegenden Geburtenzahlen auch in Zukunft 3-zügig geführt werden. Durch die Einrichtung eines Ganztagszugs ab dem Schuljahr 2013/14 (siehe Vorlage 50/361/2011), die Bündelung von Bildung und Betreuung an einem gemeinsamen Standort, die intensive Kooperation mit der Kindertageseinrichtung, sowie das bereits vorhandene und mit dem Kooperationspartner TSV Berkheim weiter zu entwickelnde Sportprofil der Grundschule, wird die Grundschule in ihrer Bedeutung im Stadtteil gestärkt.

2. Aufhebung der Werkrealschule Berkheim nach § 30 SchulG
Der Schulträger kann über die Einrichtung, Errichtung, Änderung und Aufhebung von öffentlichen Schulen nicht alleine entscheiden. Ein Beschluss des Schulträgers über die Aufhebung einer öffentlichen Schule bedarf der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde (§ 30 Abs. 1 und 3 SchulG BW). Ein solcher Antrag ist formlos mit entsprechender Begründung beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen. Zwar gibt es keinen konkreten Termin, nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium sollte der Antrag jedoch – aufgrund dessen, dass entsprechende Beteiligungsverfahren vor der Entscheidung des Kultusministeriums eingeleitet und durchgeführt werden müssen – bis spätestens Ende 2011 gestellt werden.

 

3. Auflösung der Schulbezirke
Werkrealschulen sind gemäß § 25 Abs. 1 des SchulG BW neue Fassung, ab dem Schuljahr 2010/11 Wahlschulen und haben somit keine Schulbezirke mehr. Den Schulträgern bleibt aufgrund von § 25 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz SchulG BW n.F. und Art. 7 Sätze 2 und 3 des am 07.08.2009 verkündeten Änderungsgesetzes zum SchulG BW jedoch die Möglichkeit, übergangsweise bis längstens zum Ablauf des Schuljahrs 2015/16 Schulbezirke einzurichten. Von dieser Option hat die Stadt Esslingen zunächst Gebrauch gemacht und Schulbezirke für die 5 WRS-Standorte beschlossen. Grund dafür war, die Schülerströme und damit die Klassenstärken an den Werkrealschulen so steuern zu können, dass eine Klassenfrequenz von 25-26 Schülern nicht überschritten wird.

Bei Auflösung der Werkrealschule Schillerschule Berkheim und auf Grund der weiterhin rückläufigen Schülerzahlen sieht die Verwaltung für Schulbezirke keine Notwendigkeit mehr. Die Werkrealschüler werden so den Schülern anderer weiterführender Schulen gleichgestellt.

 

Mit Aufhebung der Schulbezirke gilt die freie Wahl der Schule für alle Schüler der Werkrealschule Berkheim – auch für die Schüler der bereits bestehenden Klassen. Somit steht es den Schülern grundsätzlich frei, sich an der Werkrealschule ihrer Wahl anzumelden. Dennoch sieht sich die Verwaltung in der Pflicht, ein Verteilungs- angebot (siehe oben) zu machen.

4. Raumbedarf TSV Berkheim
Der TSV Berkheim hat in einem Schreiben vom 13. Juni 2011 im Falle einer Schließung der Werkrealschule Berkheim Interesse an den beiden ersten, der Schulstrasse zugewandten, Pavillons bekundet, um diese für zusätzliche Sportangebote des Vereins zu nutzen. Die Stadt Esslingen steht diesem Interesse des Vereins zum Ausbau der sportlichen Angebote positiv gegenüber. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die Konditionen in einem Erbbauvertrag mit dem TSV Berkheim zu regeln.

 

 

 

 

Amtsleiter                         Dezernent                             

                  

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)