Stadt Esslingen am Neckar
Schul- und Sportamt 22.11.2011
Sachbearbeiter/in:
Horst Reutter
40/356/2011
V O R L A G E
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Ausschuss für Bildung, Erziehung und
Soziales
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05.10.2011
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Gemeinderat
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17.10.2011
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Betreff:
Werkrealschule
Schillerschule Berkheim / Aufhebung der Werkrealschulbezirke
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Aufhebung
der Werkrealschule Schillerschule Berkheim
-
Aufhebung
der Werkrealschulbezirke
-
Verpachtung
von 2 Pavillons an den TSV Berkheim
I. Antrag
1.
Die
Werkrealschule Schillerschule Berkheim wird zum Ende des Schuljahrs 2011/2012
aufgehoben. Die Grundschule der Schillerschule Berkheim bleibt als wohnortnahe
Grundschule erhalten.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Aufhebung der
Werkrealschule nach § 30 SchulG BW beim Land zu stellen.
3.
Die
Schulbezirke der Werkrealschulen werden zum Schuljahr 2012/13 aufgelöst.
4.
Die
beiden Pavillons im Anschluss an die Sporthalle werden an den TSV Berkheim
gegen Übernahme der notwendigen Sanierungsarbeiten übergeben. Näheres wird in
einem Erbbaupachtvertrag geregelt.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle Auswirkungen:
entfällt
Deckungsvorschlag:
entfällt
III. Folgekosten
Eine
Verminderung der jährlichen Kosten treten bei folgenden Produkten auf:
Betriebskostenzahlungen SGE jährlich.
Pädagogisches Personal und Schulsekretariat jährlich.
Es werden Einnahmen durch Verpachtung der 2 Pavillons an den
TSV Berkheim erzielt. Dies führt auf der anderen Seite zu einer Erhöhung der
Ausgaben bei der Sportförderung durch Zuschussgewährung für Erbaupachtzinsen an
den TSV Berkheim.
IV. Begründung
1. Aufhebung der Werkrealschule Schillerschule Berkheim
Situation an den Werkrealschulen
Die Verwaltung hat die Situation an
den Werkrealschulen in der Vorlage 40/356/2010 ausführlich dargestellt und mit
Zahlen erläutert. Dabei wurde auch auf die demografische Entwicklung
hingewiesen, die auch in Esslingen zu einem Schülerrückgang führt. Perspektivisch
wird folglich immer weniger Schulraum benötigt. In Esslingen wird ab 2017 mit
einem Rückgang der Erstklässlerzahlen um wenigstens jährlich 2% gerechnet,
welcher sich vier Jahre später auch auf die weiterführenden Schulen auswirken
wird. Ein höherer Rückgang ist freilich nicht auszuschließen: Bei den
beruflichen Schulen rechnet der Landkreis zum Beispiel bis 2020 sogar mit einem
Rückgang der Schülerzahlen um 25%.
An diesen Aussagen hat sich nichts geändert. Im Gegenteil: Trotz der von der Stadt
Esslingen beschlossenen und umgesetzten qualitativen Aufwertung, wie die landesweit
wohl einmalige räumliche Ausstattung, die hervorragende personelle Ausstattung
sowie die Einrichtung der Schulen als gebundene Ganztagsschulen, sind die
Schülerzahlen an den Werkrealschulen nicht nur aus demografischen Gründen
weiter leicht rückläufig. Und der Wegfall der Grundschulempfehlung zum nächsten
Schuljahr wird ein Übriges tun. Bereits in den letzten Jahren waren rund ein
Drittel der Eltern nicht mit der Werkrealschulempfehlung einverstanden. Dieses
Drittel wird sich im Schuljahr 2012/2013 kaum zu einem Werkrealschulbesuch
entscheiden. Zusätzlich wird sich voraussichtlich die Freie Evangelische Schule
(FES) ab dem Schuljahr 2012/2013 fest in Esslingen etablieren.
Im abgelaufenen Schuljahr
2010/11 wechselten nur 200 Schüler (Stand Juli 2011) der vierten Klasse auf die
Werkrealschule. Dies sind 6 Schüler weniger als im Vorjahr. Wie ebenfalls
bereits in der oben genannten Vorlage dargestellt, führt diese Tatsache dazu,
dass die Stadt Esslingen für die zu versorgenden Schüler auf Dauer zu viel Schulraum
vorhält: Denn auch in diesem Schuljahr wurden an den Werkrealschulen nur 10
Züge gebildet, obwohl Schulraum für 11 Werkrealschulzüge vorgehalten wird.
Für 200 Schüler wären bei einer durchschnittlichen Klassenfrequenz von 22,2 Schülern,
was angesichts des Klassenteilers des Landes von 30 noch immer eine sehr gute
Klassengröße darstellt, 9 Züge ausreichend gewesen. Dies bedeutet, dass die Stadt
Esslingen für 9 Werkrealschulzüge, Raumressourcen für 11 Züge – also deutlich
zuviel Schulraum – vorhält. Nach dem Klassenteiler wären rechnerisch sogar 8
Züge a 25 Schüler möglich. Daraus folgt, dass ein zweizügiger Werkrealschulstandort
geschlossen werden kann. Es stellt sich mithin die Frage welcher Standort geschlossen
werden soll. Die Verwaltung schlägt aus folgenden Gründen die Schließung des
Standorts Werkrealschule Schillerschule Berkheim vor:
·
nahezu ideale
Nachnutzung der frei werdenden Räume durch Einrichtung einer Kindertagesstätte
(siehe Vorlage 50/358/2011).
·
Erweiterung und
Verbesserung des Sportangebots/Sportprofils für den Stadtteil durch Nutzung von
2 Pavillons als Sport und Gymnastikräume durch den TSV Berkheim.
·
Die
Schillerschule Berkheim kann trotz 3-zügiger Grundschule seit vielen Jahren die
zweizügige Werkrealschule nicht aus eigenen Schülern speisen.
Aktuelle Zahl der Werkrealschüler in Berkheim im Schuljahr
2011/2012
An der Werkrealschule Schillerschule
Berkheim wurden für das Schuljahr 2011/12 32 Schüler (Vorjahr 35 Schüler) angemeldet, so
dass 2 Klassen a 16 Schüler gebildet werden. Insgesamt besuchen im laufenden
Schuljahr 2011/12 noch 163 Schüler (Vorjahr 176 Schüler) die Werkrealschule
Berkheim, wovon 14 Schüler der Vorbereitungsklasse sind. Die Schüler der WRS
Schillerschule Berkheim kommen überwiegend aus den 2 Stadtteilen Berkheim und
Zollberg (siehe Tabelle).
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Klasse 5
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Klasse 6
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Klasse 7
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Klasse 8
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Klasse 9
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Berkheim
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24
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21
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7
|
19
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17
|
88
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Zollberg
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8
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10
|
9
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14
|
13
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54
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Sirnau
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3
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3
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Oberesslingen
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1
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1
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Mettingen
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1
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1
|
Pliensauvorstadt
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1
|
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1
|
Nellingen
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1
|
1
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32
|
31
|
16
|
34
|
36
|
149
|
Vorbereitungskl.
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|
14
|
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163
|
Mit Schließung des Standorts Berkheim müssen diese Schüler (nach Abgang der 9.
Klasse also 123 Schüler) an anderen Werkrealschulen untergebracht werden. Der
dazu notwendige Schulraum ist in Esslingen an den 4 anderen Werkrealschulen
vorhanden.
Die Stadt Esslingen wird gemeinsam mit allen Schulleitern der Werkrealschulen ein
abgestimmtes Konzept entwickeln, wie eine Verteilung der Berkheimer Werkreal- schüler
auf die anderen WRS möglich ist. In einem ersten Gespräch mit den Werk- realschulleitern
und der Geschäftsführenden Schulleiterin wurden gemeinsam Kriterien erarbeitet,
die bei einer Verteilung der Schüler aus Sicht der Schulleiter wichtig sind.
Für die Verwaltung sind dabei insbesondere folgende Kriterien wichtig:
·
Eine 10. Klasse
wird in Berkheim nicht mehr gebildet. Die Schüler haben die freie Wahl die 10.
Klasse einer anderen WRS zu besuchen.
·
Die jetzigen
8-Klässler und möglicherweise auch die jetzige 7. Klasse (Klasse 7 ist
nur einzügig, 19 Schüler) sollten noch für 1 Jahr in Berkheim belassen werden
(Prüfungen). Damit wären nur die heutigen 5. und 6. Klassen für das nächste
Schuljahr auf andere Schulen zu verteilen.
Vor einer Entscheidung wie mit den 7-Klässlern verfahren wird, ist eine umfassende
Beratung und Absprache mit den Eltern erforderlich.
·
Wo möglich sollen
die Klassenverbände bestehen bleiben.
·
Mit Schulamt und
Kultusministerium wird über einen befristeten Ressourcenerhalt verhandelt, um
eine mögliche Klassenzusammenlegung nach E-Stat und damit eine geringere
Lehrerversorgung zu verhindern.
Grundschule
Die Grundschule der Schillerschule Berkheim
bleibt als wohnortnahe Grundschule erhalten. Sie wird nach den der Verwaltung
vorliegenden Geburtenzahlen auch in Zukunft 3-zügig geführt werden. Durch die
Einrichtung eines Ganztagszugs ab dem Schuljahr 2013/14 (siehe Vorlage
50/361/2011), die Bündelung von Bildung und Betreuung an einem gemeinsamen
Standort, die intensive Kooperation mit der Kindertageseinrichtung, sowie das
bereits vorhandene und mit dem Kooperationspartner TSV Berkheim weiter zu
entwickelnde Sportprofil der Grundschule, wird die Grundschule in ihrer
Bedeutung im Stadtteil gestärkt.
2. Aufhebung der Werkrealschule Berkheim nach § 30
SchulG
Der Schulträger kann über die
Einrichtung, Errichtung, Änderung und Aufhebung von öffentlichen Schulen nicht
alleine entscheiden. Ein Beschluss des Schulträgers über die Aufhebung einer
öffentlichen Schule bedarf der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde (§
30 Abs. 1 und 3 SchulG BW). Ein solcher Antrag ist formlos mit entsprechender
Begründung beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen. Zwar gibt es keinen
konkreten Termin, nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium sollte der
Antrag jedoch – aufgrund dessen, dass entsprechende Beteiligungsverfahren vor
der Entscheidung des Kultusministeriums eingeleitet und durchgeführt werden
müssen – bis spätestens Ende 2011 gestellt werden.
3. Auflösung der Schulbezirke
Werkrealschulen sind gemäß § 25 Abs.
1 des SchulG BW neue Fassung, ab dem Schuljahr 2010/11 Wahlschulen und haben
somit keine Schulbezirke mehr. Den Schulträgern bleibt aufgrund von § 25
Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz SchulG BW n.F. und Art. 7 Sätze 2 und 3 des am
07.08.2009 verkündeten Änderungsgesetzes zum SchulG BW jedoch die Möglichkeit,
übergangsweise bis längstens zum Ablauf des Schuljahrs 2015/16 Schulbezirke
einzurichten. Von dieser Option hat die Stadt Esslingen zunächst Gebrauch
gemacht und Schulbezirke für die 5 WRS-Standorte beschlossen. Grund dafür war,
die Schülerströme und damit die Klassenstärken an den Werkrealschulen so
steuern zu können, dass eine Klassenfrequenz von 25-26 Schülern nicht
überschritten wird.
Bei Auflösung der Werkrealschule Schillerschule Berkheim und auf Grund der
weiterhin rückläufigen Schülerzahlen sieht die Verwaltung für Schulbezirke
keine Notwendigkeit mehr. Die Werkrealschüler werden so den Schülern anderer
weiterführender Schulen gleichgestellt.
Mit Aufhebung der
Schulbezirke gilt die freie Wahl der Schule für alle Schüler der Werkrealschule
Berkheim – auch für die Schüler der bereits bestehenden Klassen. Somit steht es
den Schülern grundsätzlich frei, sich an der Werkrealschule ihrer Wahl anzumelden.
Dennoch sieht sich die Verwaltung in der Pflicht, ein Verteilungs- angebot
(siehe oben) zu machen.
4. Raumbedarf TSV Berkheim
Der TSV Berkheim hat in einem
Schreiben vom 13. Juni 2011 im Falle einer Schließung der Werkrealschule
Berkheim Interesse an den beiden ersten, der Schulstrasse zugewandten, Pavillons
bekundet, um diese für zusätzliche Sportangebote des Vereins zu nutzen. Die
Stadt Esslingen steht diesem Interesse des Vereins zum Ausbau der sportlichen
Angebote positiv gegenüber. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die
Konditionen in einem Erbbauvertrag mit dem TSV Berkheim zu regeln.
Amtsleiter Dezernent