Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Ordnungs- und Standesamt                                                                                  19.07.2011

Sachbearbeiter/in:

Eckhard Sihler; Gabriele Vogel

 

                                                                                                                   32/218/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsausschuss

27.06.2011

Gemeinderat

25.07.2011

 

 

 

 

Betreff: Erhöhung der Wochenmarktgebühren – Änderung des Gebührenverzeichnisses der Gebührensatzung für die Märkte der Stadt Esslingen am Neckar

 

 

I. Antrag

 

Das Gebührenverzeichnis der Gebührensatzung für die Märkte der Stadt Esslingen am Neckar vom 26. September 1983 in der Fassung vom 19. Dezember 1988 wird gemäß Anlage 1 von Drucksache 32/218/2011 geändert.

 

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kostendeckungsgrad für das Produkt Durchführung von Wochenmärkten erhöht sich von 67,13 % auf 99,94 %.

Gebühreneinnahmen steigen von 63.392 € auf 94.362 €.

Die Mehreinnahmen werden ab 01.01.2012 wirksam.

 

 

III. Folgekosten

 

keine


 

IV. Begründung

 

IV.1 Ausgangssituation

 

Das Marktwesen in der Stadt Esslingen am Neckar ist durch die Satzung über die Regelung des Marktverkehrs öffentlich - rechtlich geregelt. Seit 1983 ist auch die Erhebung von Marktgebühren öffentlich - rechtlicher Natur.

 

Nach § 13 des Kommunalabgabengesetzes können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Nach § 14 des Kommunalabgabengesetzes dürfen die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden.

Zu den ansatzfähigen Kosten zählen die Verwaltungskosten einschließlich der anteiligen Gemeinkosten, Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen.

 

Mit Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts ist nunmehr eine Vollkostenrechnung möglich, d.h. die anteiligen Gemeinkosten des produktzugehörigen Amtes und die anteiligen Gemeinkosten/Verrechnungen/Serviceleistungen der Verwaltung sowie die kalkulatorischen Kosten können produktbezogen dargestellt werden und sind, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Produkt Wochenmarkt stehen, in die Gebührenkalkulation einzubeziehen. 

 

Die Neukalkulation der Wochenmarktgebühren ist daher sowohl im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erforderlich, als auch deshalb, da nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich die Gebühren kostendeckend zu kalkulieren sind, der Marktgebührenhaushalt aber derzeit eine deutliche Kostenunterdeckung aufweist.

 

 

 

 

IV.2 Gebührenkalkulation Wochenmarkt

 

IV.2.1 Ermittlung der Kosten

 

Grundlage für die nachfolgende Gebührenkalkulation sind Kosten für das Produkt Durchführung von Märkten entsprechend dem Rechnungsergebnis 2010 sowie Plandaten für 2011 nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht.

Anmerkung: Die im Haushaltplan 2011 dargestellten Plandaten für die Produktgruppe Markt enthalten auch Planwerte für das Produkt Durchführung von Jahrmärkten und Veranstaltungen. Die nachfolgende Kostendarstellung enthält ausschließlich Aufwendungen für die Wochenmärkte.


 

Betriebsaufwendungen (ansatzfähige Kosten):

 

1. Personalkosten (einschl. amtsinterne Steuerungskosten)                                   53.150 €                       

 

2. Sachkosten:                                                                                                            22.915 €

 

        - Miete Parkplatz Marktbeschicker                                 4.556 €

        - Beleuchtung / Strom                                                       2.900 €

        - Leistungen des Baubetriebes /Reinigung etc.          10.500 €

        - Sonstige Sachkosten                                                     4.959 €

           (anteilige Mietverrechnung, sonstige anteilige

           Sach- u. Betriebsaufwendungen z.B. Versicherung)

 

       

 3. Aufwendungen für interne Leistungen                                                                    16.747 €

       (Steuerungsumlage, Serviceleistungen)                                                                 

  

 4. Planmäßige Abschreibungen                                                                                      643 €   

 

 5. Kalkulatorische Kosten                                                                                                963 €                          

   Gesamtkosten:                                                                                                       94.418 €                                                                                                                                   

  Einnahmen Marktgebühren (Rechnungsergebnis 2010):                                     63.392 €                                                   

  Fehlbetrag:                                                                                                                   31.032 €                                                           

  Kostendeckungsgrad:                                                                                    67,13 %

 

 

IV.2.2  Gebührenhöhe

 

Erläuterungen zur Gebührenbemessung:

 

o       Es erfolgte eine Vereinfachung der Gebührenbemessung, auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

o       Grundlage für die Bemessung der Marktgebühr sind die Quadratmeter der genutzten  Marktfläche.

o       Für einen Eckplatz wird ein Zuschlag pro Ecke in Höhe von 1qm des Verkaufsplatzes erhoben. Bei Nutzung durch Verkaufsfahrzeuge erfolgt kein Zuschlag, da kein mehrfacher Zugang über die Marktstandecken zur Verkaufsfläche möglich ist.

o       Gebühren für Eckplätze werden nunmehr bei allen Wochenmärkten erhoben.

Bislang gilt dies nur für den Marktplatz.

o       Bei Märkten mit nur einmaligem Verkauf/Woche wird der halbe Gebührensatz berechnet.

o       Für Tageszuweisungen erfolgt keine gesonderte Gebührenkalkulation, da sie in der Gesamtsumme unbedeutend sind. Es erfolgt eine prozentuale Anpassung entsprechend der Erhöhung der Marktgebühren.

o       Die kalkulierten Gebühren sind Netto-Gebühren. Zusätzlich ist die gesetzliche Mehrwertsteuer auf 25% der Marktgebühr zu erheben. Im Gebührenverzeichnis werden entsprechend  der Gebührensatzung  die Gebühren als Bruttogebühren einschließlich der Umsatzsteuer- ausgewiesen.

 

Um einen Kostendeckungsgrad von 100% der für 2011 prognostizierten Betriebsaufwendungen zu erreichen, sind folgende gerundete Gebührensätze notwendig.

 

 

Wochenmärkte mit zweimaliger Belegung (Marktplatz und Zollberg):

jährlich/qm    

 

neue Gebühr/netto

neue Gebühr/brutto

bisherige Gebühr /brutto

Verkaufsplätze

45,50

47,65

36,10

Verkaufsfahrzeuge

91,00

95,30

72,10

Eckplatzzuschlag/pro

Ecke

45,50

47,65

36,10

 

 

Wochenmärkte mit einmaliger Belegung ( Oberesslingen und Hegensberg) :

jährlich/qm

 

neue Gebühr/netto

neue Gebühr/brutto

bisherige Gebühr /brutto

Verkaufsplätze

22,75

23,80

18,05

Verkaufsfahrzeuge

45,50

47,65

36,10

Eckplatzzuschlag/pro

Ecke

22,75

23,80

ohne Gebühr

 

 

Bei Zugrundelegung dieser Gebührensätze können folgende Einnahmen erzielt werden.

 

Marktplatz

Verkaufsplätze                     1.391,00 qm x 45,50 €                    63.290,50 €

Verkaufsfahrzeuge                  218,00 qm x 91,00 €                    19.838,00 €

Eckplätze                                              75 x 45,50 €                       3.412,50 €

                                  

Zollberg

Verkaufsplätze                        13,75 qm x 45,50 €                            625,63 €

Verkaufsfahrzeuge                 16,25 qm x 91,00 €                         1.478,75 €

Eckplätze                                                2 x 45,50 €                             91,00 €

 

Oberesslingen

Verkaufsplätze                          35,70 qm x 22,75 €                          812,18 €

Verkaufsfahrzeuge                   24,00 qm x 45,50 €                       1.092,00 €

Eckplätze                                               6 x 22,75 €                           136,50 €

 

Hegensberg

Verkaufsplätze                            59,00 qm x 22,75 €                     1.342,25 €

Verkaufsfahrzeug                      46,30 qm x 45,50 €                      2.106,65 €

Eckplätze                                                 6 x 22,75 €                         136,50 €

 

Gebühreneinnahmen  gesamt/netto:                                       94.362,46 €

Kostendeckungsgrad                                                                       99,94 %

 

 

Die Mehreinnahmen werden ab 01.01.2012 wirksam, da es sich nach § 4 Abs. 2 der Gebührensatzung für Märkte um eine Jahresgebühr handelt mit Fälligkeit zum 01.06. eines jeden Jahres. Für die derzeitigen Dauerbeschicker ist die Jahresgebühr für 2011 bereits abgegolten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsleiter                               Dezernent                              Amt 20

 

 

 

 

Anlagen:     1 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anlage 1 zur Gebührensatzung für Esslinger Wochenmärkte.doc - Anlage 1 zur Gebührensatzung für Esslinger Wochenmärkte.doc Anlage 1 zur Gebührensatzung für Esslinger Wochenmärkte.doc - Anlage 1 zur Gebührensatzung für Esslinger Wochenmärkte.doc