Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Kulturreferat                                                                                                             29.11.2011

Sachbearbeiter/in:

Helmut Rausch

 

                                                                                                                   41/454/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Kulturausschuss

07.12.2011

 

 

Betreff: Junge Süddeutsche Philharmonie Esslingen

 

 

I. Antrag

 

1.      Die Junge Süddeutsche Philharmonie Esslingen erhält zur Sicherung ihrer Einrichtung und zur Realisierung ihrer mittelfristigen Konzertplanung für die Jahre 2012, 2013 und 2014 einen städtischen Zuschuss von jeweils € 10.000,--

 2.  Ab dem Jahr 2015 wird dieser Pauschal-Zuschuss eingestellt.  

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2012

 

10.000,00

 

Mittel für 2012 werden in der Verwaltungsliste zum HH 2012 nachgemeldet, für 2013 und 2014 werden die entsprechenden Mittel zum jeweiligen Haushaltsplan angemeldet

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Siehe „Finanzielle Auswirkungen“

 

 

III. Folgekosten

 

Jeweils € 10.000,-- in den Jahren 2012, 2013 und 2014

 

IV. Begründung

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zum Haushalt 2012 und fortfolgende Haushalte wurde im Jahr 2011 der bisherige städtische Zuschuss (Pauschalförderung in Höhe von € 23.476,--) auf € 13.000,-- reduziert und beschlossen, dass ab dem Jahr 2012 keine städtische Pauschalförderung mehr geleistet wird.

Darauf hin hat sich die Junge Süddeutsche Philharmonie Esslingen an die Stadt Esslingen gewandt und vorgetragen, dass bei Wegfall dieser Förderung ab 2012 ein Weiterbestehen der Jungen Süddeutschen Philharmonie Esslingen nicht mehr möglich sein wird. Auch müssten bereits geplante Konzerte abgesagt werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, um Härten zu vermeiden, einen städtischen Zuschuss (Pauschalförderung) befristet auf drei Jahre und begrenzt auf € 10.000,-- pro Jahr – zu gewähren. Ab dem Jahr 2015 wird die städtische Pauschal-Förderung gänzlich eingestellt. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, dass die Junge Süddeutsche Philharmonie Esslingen in diesem Zeitraum verschiedene Modelle prüfen kann, um ohne städtischen Zuschuss (Pauschalförderung) bestehen zu können.

 

Die Junge Süddeutsche Philharmonie Esslingen hat vorbehaltlich des Beschlusses des Kulturausschusses zugesichert, dass sie mit dieser Regelung einverstanden wäre. Im Rahmen der Umstrukturierungen würde geprüft, wie die Finanzierung über das Jahr 2014 hinaus sichergestellt werden kann und auch der Anteil der Eigenfinanzierung erhöht werden könnte (Mitgliederbeitrag, Förderverein etc.). Die Junge Süddeutsche Philharmonie Esslingen intensiviert die Kontakte zu Esslinger Einrichtungen und prüft erneut mögliche Kooperationen.

Auch ab 2015 würde die Junge Süddeutsche Philharmonie Esslingen – ohne die bisherige direkte jährliche Pauschal - Förderung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine übliche Vereinsförderung nach den bestehenden allgemeinen Vereinsförderrichtlinien erhalten (pro aktives Mitglied € 10,-- und für Jugendliche unter 18 Jahren zusätzlich € 6,50 pro Jahr), weiterhin Mietkostenzuschüsse für die Anmietung von städtischen Hallen für ihre Konzerte – (Kriterien müssen erfüllt sein). Desweiteren  fließen an die Junge Süddeutsche Philharmonie Esslingen städtische Gelder im Rahmen der jährlich wieder kehrenden Reihe „Meisterkonzerte“, bei denen die Junge Süddeutsche Philharmonie ein Konzert bestreitet und dafür honoriert wird.

 

   

 

 

 

 

Amtsleiter                               Dezernent                              Amt 20

                                                                                                  -/-

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)