Stadt Esslingen am Neckar
Kulturreferat 29.11.2011
Sachbearbeiter/in:
Helmut Rausch
41/454/2011
V O R L A G E
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Kulturausschuss
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07.12.2011
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Betreff:
Junge
Süddeutsche Philharmonie Esslingen
I. Antrag
1.
Die Junge
Süddeutsche Philharmonie Esslingen erhält zur Sicherung ihrer Einrichtung und
zur Realisierung ihrer mittelfristigen Konzertplanung für die Jahre 2012, 2013
und 2014 einen städtischen Zuschuss von jeweils € 10.000,--
2. Ab
dem Jahr 2015 wird dieser Pauschal-Zuschuss eingestellt.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle Auswirkungen:
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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10.000,00
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Mittel für 2012 werden in der Verwaltungsliste zum HH 2012
nachgemeldet, für 2013 und 2014 werden die entsprechenden Mittel zum
jeweiligen Haushaltsplan angemeldet
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Deckungsvorschlag:
Siehe „Finanzielle
Auswirkungen“
III. Folgekosten
Jeweils € 10.000,-- in den Jahren 2012, 2013 und 2014
IV. Begründung
Im
Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zum Haushalt 2012 und fortfolgende
Haushalte wurde im Jahr 2011 der bisherige städtische Zuschuss
(Pauschalförderung in Höhe von € 23.476,--) auf € 13.000,-- reduziert und
beschlossen, dass ab dem Jahr 2012 keine städtische Pauschalförderung mehr
geleistet wird.
Darauf hin hat sich die
Junge Süddeutsche Philharmonie Esslingen an die Stadt Esslingen gewandt und
vorgetragen, dass bei Wegfall dieser Förderung ab 2012 ein Weiterbestehen der
Jungen Süddeutschen Philharmonie Esslingen nicht mehr möglich sein wird. Auch
müssten bereits geplante Konzerte abgesagt werden. Die Verwaltung schlägt
deshalb vor, um Härten zu vermeiden, einen städtischen Zuschuss (Pauschalförderung)
befristet auf drei Jahre und begrenzt auf € 10.000,-- pro Jahr – zu gewähren.
Ab dem Jahr 2015 wird die städtische Pauschal-Förderung gänzlich eingestellt.
Damit wäre die Möglichkeit gegeben, dass die Junge Süddeutsche Philharmonie
Esslingen in diesem Zeitraum verschiedene Modelle prüfen kann, um ohne
städtischen Zuschuss (Pauschalförderung) bestehen zu können.
Die Junge Süddeutsche
Philharmonie Esslingen hat vorbehaltlich des Beschlusses des Kulturausschusses
zugesichert, dass sie mit dieser Regelung einverstanden wäre. Im Rahmen der
Umstrukturierungen würde geprüft, wie die Finanzierung über das Jahr 2014
hinaus sichergestellt werden kann und auch der Anteil der Eigenfinanzierung
erhöht werden könnte (Mitgliederbeitrag, Förderverein etc.). Die Junge
Süddeutsche Philharmonie Esslingen intensiviert die Kontakte zu Esslinger
Einrichtungen und prüft erneut mögliche Kooperationen.
Auch ab 2015 würde die Junge
Süddeutsche Philharmonie Esslingen – ohne die bisherige direkte jährliche
Pauschal - Förderung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine
übliche Vereinsförderung nach den bestehenden allgemeinen
Vereinsförderrichtlinien erhalten (pro aktives Mitglied € 10,-- und für
Jugendliche unter 18 Jahren zusätzlich € 6,50 pro Jahr), weiterhin
Mietkostenzuschüsse für die Anmietung von städtischen Hallen für ihre Konzerte
– (Kriterien müssen erfüllt sein). Desweiteren
fließen an die Junge Süddeutsche Philharmonie Esslingen städtische
Gelder im Rahmen der jährlich wieder kehrenden Reihe „Meisterkonzerte“, bei denen
die Junge Süddeutsche Philharmonie ein Konzert bestreitet und dafür honoriert
wird.
Amtsleiter Dezernent Amt 20
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