Stadt Esslingen am Neckar
Schul- und Sportamt 25.06.2013
Sachbearbeiter/in:
Max Pickl
40/195/2013
V O R L A G E
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Sportausschuss
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03.07.2013
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Betreff:
Umsetzung
Sportentwicklungsplanung - Bezuschussung des Vereinsbauvorhabens Hockey-Club
Esslingen e.V. zur Erstellung eines Kunstrasenplatzes und einer Flutlichtanlage
Vereinsgelände Jägerhaus
I. Antrag
Der Hockey-Club Esslingen
e.V. erhält neben der Regelbezuschussung aus städtischen Sportfördermitteln einen
Sonderzuschuss in Höhe von € 20.000,00 aus Zuschüsse Umsetzung
Sportentwicklungsplanung für Baumaßnahmen zur Erstellung eines
Kunstrasenplatzes und einer Flutlichtanlage.
II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung
Finanzielle Auswirkungen:
HHJ
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Produktgruppe
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Bezeichnung
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KST/Auftrag/Projekt
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Bezeichnung
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2014
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4210
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Zuschüsse an übrige Bereiche
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L 40421001021
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Zuschüsse Sportentwickl.plan für Baumaßnahmen
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Sachkonto
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Bezeichnung
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Erläuterung
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Plan
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Betrag
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43180000
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-
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20.000,00
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Deckungsvorschlag:
Vorbehaltlich
des Beschlusses des Haushalts 2014
III. Ressourcenverbrauch
Wird dem Antrag der Verwaltung zugestimmt, folgen
keine weiteren Auf-wendungen oder Erträge. Kommende Haushaltsjahre werden nicht
durch zusätzlichen / neuen Ressourcenverbrauch belastet bzw. durch Einsparungen
entlastet.
IV. Begründung
Der Hockey-Club Esslingen e.V. möchte 2013 beginnen,
auf dem Clubgelände an der Römerstr. 35, den vorhandenen Naturrasenplatz in
einen Kunstrasenplatz umzuwan-deln, der konzeptionell die Sporteinrichtungen an
der Römerstraße sinnvoll ergänzt. Damit würde ein weiterer Schritt zur
Umsetzung der Sportentwicklungsplanung Esslingen getan, auf dem Weg zum
Sportpark Jägerhaus, in dem die Errichtung eines Kunstrasenplatzes gefordert wird.
Der
Kunstrasenplatz soll multifunktional sein und somit für den Hockeysport als
auch für Fußball geeignet sein. Die Konzeption sieht die feste Kooperation mit
einem oder mehreren örtlichen Fußballvereinen vor, die den Kunstrasenplatz
während der Hockey-Hallensaison im Winter nutzen.
Eine
Flutlichtanlage ermöglicht einen ganzjährigen und intensiven Spielbetrieb bis
in die Abendstunden. Der Platz würde somit für den Hockey-Club die Möglichkeit
bieten den Hockey-Sport sachgerecht und auch leistungsorientiert auszuüben, da
der seitherige Rasenplatz die sportliche Entwicklung des Vereins hemmte. Zum
anderen kommt durch die ganzjährige Nutzung des Kunstrasenplatzes durch
Esslinger Fußballvereine dies dem gesamten Fußballsport in der Stadt zu Gute.
Der
württembergische Landessportbund hat in einem Bauberatungstermin die geplante
Maßnahme als förderfähig anerkannt. Das zu errichtende Großspielfeld muss
jedoch netto mindestens 60 m breit und 90 m lang sein zuzüglich
Sicherheitsabstand. Die Gesamtkosten
werden sich auf ca. € 450.000,00 bis € 500.00,00 belaufen. Die höchst
zuschussfähigen Kosten für das Spielfeld betragen, gemäß der WLSB-Ausschreibung
€
225.000,00. Für die Flutlichtanlage betragen die höchst zuschussfähigen Kosten
€
25.000,00. Der WLSB fördert diese Beträge mit jeweils 30 % (gesamt €
75.000,00). Gemäss der städtischen SFRL beteiligt sich die Stadt Esslingen mit
einer 20-prozen-tigen Förderquote von gesamt € 50.000,00 aus der
Regelförderung.
Das
Grundstück des Hockey-Clubs liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sport-
und Volkspark Jägerhaus“. Von daher ist die Umwandlung des bestehenden
Rasen-Hockeyplatzes in einen Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage vom Grundsatz
her zulässig und genehmigungsfähig. Da die geplante Masthöhe ca. 16 m betragen
wird,
ist
ein baurechtliches Verfahren erforderlich.
Auf
Grund des oben genannten Sachverhalts, dass der Hockey-Club Esslingen e.V. 2013
beginnen möchte, auf dem Clubgelände an der Römerstr. 35, den vorhandenen
Naturrasenplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln, der konzeptionell die
Sport-einrichtungen an der Römerstraße sinnvoll ergänzt, würde ein weiterer
Schritt zur Umsetzung der Sportentwicklungsplanung Esslingen getan, auf dem Weg
zum Sportpark Jägerhaus, in dem die Errichtung eines Kunstrasenplatzes
gefordert wird, beantragt der Hockey-Club Esslingen e.V. als weitere Unterstützung
der Stadt Esslingen am Neckar einen Sonderzuschuss in Höhe von € 20.000,00 aus
Zuschüssen Umsetzung Sportentwicklungsplanung für Baumaßnahmen 2014.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Unterstützung die für andere vergleichbare
Vereins-bauvorhaben zur Umsetzung der Sportentwicklungsplanung Esslingen
gewährt wurden, z.B. für die Kunstrasenplätze des TSV Berkheim e.V. und der SG
Eintracht Sirnau e.V., mit € 20.000,00 im Jahr 2014 als Sonderförderung zu
gewähren.
Der
Verein wird in der SPA-Sitzung am 03.07.2013 das Projekt bezüglich Planung,
Umsetzung und Finanzierung vorstellen.
Amtsleiter Dezernent Amt 20