Beglaubigter Auszug

 Auszug

aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung

des Ausschusses für Technik und Umwelt der Stadt Esslingen

am 29.04.2013

 

 

 

TOP 7.: Bebauungsplan Alleenstraße/Körschstraße im Planbereich 47 "Zell" und Satzung über örtliche Bauvorschriften,

hier: Vorentwurfsbeschluss sowie beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB

 

  

Beschluß:

                                               

1.      Der Bebauungsplan-Vorentwurf Alleenstraße/Körschstraße im Planbereich 47 "Zell" nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 02.04.2013 mit seiner Begründung gleichen Datums sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften (Vorentwurf) nach § 74 Landesbauordnung vom 02.04.2013 werden zur Kenntnis genommen.
Der räumliche Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Alleenstraße/Körschstraße im Planbereich 47 "Zell" mit Plan vom 02.04.2013

2.      Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt, d. h. ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

3.      Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften wird die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt.

4.      Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

                  

 

Beratungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

Esslingen, den 06.05.2013

 

 

STADT ESSLINGEN

Haupt- und Personalamt

 


Anlagen:

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