Auszug
aus dem
Beschlussprotokoll über die Sitzung
des Ausschusses für Technik und Umwelt der Stadt Esslingen
am 29.04.2013
TOP 7.: Bebauungsplan Alleenstraße/Körschstraße im
Planbereich 47 "Zell" und Satzung über örtliche Bauvorschriften,
hier: Vorentwurfsbeschluss
sowie beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB
Beschluß:
1.
Der
Bebauungsplan-Vorentwurf Alleenstraße/Körschstraße im Planbereich 47 "Zell" nach dem Plan des
Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 02.04.2013 mit seiner Begründung gleichen Datums sowie die
Satzung über örtliche Bauvorschriften (Vorentwurf) nach § 74 Landesbauordnung
vom 02.04.2013 werden zur Kenntnis genommen.
Der räumliche Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften erstreckt sich auf
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Alleenstraße/Körschstraße im Planbereich
47
"Zell" mit Plan vom 02.04.2013
2.
Das Verfahren
wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) durchgeführt, d. h. ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB.
3.
Auf der
Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften wird
die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch durchgeführt.
4.
Der
Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Beratungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Esslingen, den 06.05.2013
STADT ESSLINGEN
Haupt- und Personalamt