Stadt Esslingen am Neckar
Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt 05.03.2013
Sachbearbeiter/in:
Nicole Köppener-Lampe
61/044/2013
V O R L A G E
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Ausschuss für Technik und Umwelt
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11.03.2013
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Betreff:
Bebauungsplan
Wäldenbronner Straße/Krebenwiesenweg in den Planbereichen 12
"Hohenkreuz" und 13 "Kirchäcker" und Satzung über örtliche
Bauvorschriften,
hier: Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf sowie Anwendung des beschleunigten
Verfahrens gemäß § 13a BauGB
I. Antrag
- Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Wäldenbronner Straße/Krebenwiesenweg in den
Planbereichen 12 "Hohenkreuz" und 13 "Kirchäcker" gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird beschlossen. Maßgebend für den räumlichen
Geltungsbereich ist der Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom
14.02.2013.
- Die
Aufstellung einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung
wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften
erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wäldenbronner
Straße/Krebenwiesenweg in den Planbereichen 12
"Hohenkreuz" und 13 "Kirchäcker" mit
Plan vom 14.02.2013.
- Das
Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt,
da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient (d. h. ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB).
- Der
Bebauungsplan-Vorentwurf Wäldenbronner Straße/Krebenwiesenweg in den
Planbereichen 12 "Hohenkreuz" und 13 "Kirchäcker" nach
dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 14.02.2013 mit
seiner Begründung gleichen Datums sowie die Satzung über örtliche
Bauvorschriften (Vorentwurf) nach § 74 Landesbauordnung vom 14.02.2013 werden
zur Kenntnis genommen.
- Die
beiden Gestaltungsvarianten A und B zur Umgestaltung der Wäldenbronner
Straße, erarbeitet vom Büro ISA Internationales Stadtbauatelier, werden
zur Kenntnis genommen.
- Auf der
Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften
sowie der Gestaltungsvarianten A und B zur Umgestaltung der Wäldenbronner
Straße des Büro ISA Internationales Stadtbauatelier wird die Beteiligung
der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
durchgeführt.
- Der
Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung
Finanzielle Auswirkungen:
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HHJ
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Produktgruppe
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Bezeichnung
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KST/Auftrag/Projekt
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Bezeichnung
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2013
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5110-261
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Städtebauliche
Planung
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L 61511004139
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Wäldenbronner Straße Umgestaltung
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Sachkonto
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Bezeichnung
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Erläuterung
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Plan
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Betrag
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Durchführung einer Planungswerkstatt und Ausarbeitung
eines Entwurfes zur Umgestaltung der Wäldenbronner Straße
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35.000,--
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
III. Ressourcenverbrauch
Wird dem
Antrag der Verwaltung zugestimmt, entstehen aus der Investition
Mehraufwendungen
Einsparungen
Mehrerträge
im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von Euro in Form von .
Ab dem Haushaltsjahr folgen regelmäßig entsprechende Mehraufwendungen
/ Einsparungen / Mehrerträge / in Höhe von
Euro jährlich. Der regelmäßige Aufwand aus
Abschreibungen beträgt Euro jährlich.
Erläuterungen:
Amt 61 hat im Haushaltsjahr 2013 die Haushaltsmittel
zur Durchführung der Planungswerkstatt eingestellt.
Folgekosten
in den künftigen Haushaltsjahren entstehen erst, wenn die Planung
umgesetzt/realisiert wird; die hierfür anfallenden Kosten und Folgekosten
entstehen dann beim jeweiligen Fachamt.
IV. Begründung
1 Abgrenzung und Beschreibung
des Plangebietes
Das Plangebiet mit einer Größe von ca.
1,0 ha befindet sich im nordöstlichen Bereich des Stadtteils Hohenkreuz sowie im
nordwestlichen Bereich des Stadtteils
St. Bernhardt.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes umfasst folgende Bereiche:
·
einen Teilbereich der Wäldenbronner Straße (Flurstücksnummer
8767),
vom
nordöstlichen Kreuzungsbereich Barbarossastraße / Kirchackerstraße / Krebenwiesenweg
bis hin zum südwestlichen Kreuzungsbereich Kernenweg / Palmstraße
·
eine Teilfläche der Grünanlage als Bestandteil der
Verkehrsanlage mit der Flurstücksnummer 8764 sowie ihrer Versorgungsanlage
(Gas)
·
die an die Wäldenbronner Straße angrenzenden bebauten
Grundstücke mit den Flurstücksnummern 17882, 17879, 17878/1, 17877, 17876,
8765/19, 8765/17, 8765/1, 5656, 5654, 5653, 5657/2, 5652, 5651, 5648, 5655/5,
5647
·
das Grundstück mit der Flurstücksnummer 5656/3
·
eine Teilfläche des bebauten Grundstücks mit der
Flurstücksnummer 17881
·
eine Teilfläche der Verkehrsfläche mit der Flurstücksnummer
5655
(Verlängerung Brucknerweg)
·
Teilflächen der umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen
Barbarossastraße und Krebenwiesenweg
·
eine Teilfläche der Kirchackerstraße mit der
Flurstücksnummer 5545
Das bereits
bebaute Plangebiet ist geprägt von 2-3-geschossigen Wohn- und Geschäftsgebäuden
mit vorrangig Walm- und Satteldächern sowie einem 4-geschoss-igen Wohn- und
Geschäftshaus mit Flachdach (Wäldenbronner Straße 28). In den Erdgeschosszonen
der Gebäude befinden sich vielfältige gewerbliche Nutzungen: Apotheke,
Arztpraxis, Steuerberatung, Physiotherapie, Blumenladen, Metzger, Bankfiliale
(Kreissparkasse) sowie eine Bäckerei.
Der ruhende Verkehr
findet weitgehend im öffentlichen Raum statt.
Durch den
öffentlichen Personennahverkehr ist das Plangebiet sehr gut verkehrlich
angebunden.
Ebenso
befinden sich in der Nähe zum Plangebiet zahlreiche Gemeinbedarfseinrichtungen.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) des
Nachbarschaftsverbandes Stuttgart aus dem Jahr 1984
weist den Großteil des Plangebietes als „Wohnbaufläche“ aus. Der nordwestliche
Teil des Geltungsbereiches ist als Grünfläche mit angrenzender Hauptverkehrsstraße
ausgewiesen.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelten bisher
mehrere
Bebauungspläne:
- Staffelbauplan
der Umgebung der Burg, Kaserne, Schloss Hohenkreuz und der Gewande Helmensberg,
Leimenäcker u. Seewiesen (30.11.1934)
- Bebauungsplan
Kirchäcker Teil I (30.09.1966)
- Wäldenbronner-/Barbarossastraße
(10.12.1987)
- Bebauungsplan Wäldenbronner
Straße/Brucknerweg (05.08.2004)
Danach sind die Grundstücke im nördlichen Bereich der Wäldenbronner
Straße als „Mehrstockiges Wohngebiet“ sowie die Teilfläche im Kreuzungsbereich
Barbarossastraße / Krebenwiesenweg / Wäldenbronner Straße (Flurstücksnummer
8764) als Grünanlage (Bestandteil der Verkehrsanlage) mit ihrer
Versorgungsanlage (Gas) festgesetzt. Im
südlichen Bereich der Wäldenbronner Straße werden gemäß der rechtsverbindlichen
Bebauungspläne aus den Jahren 1966 und 2004 allgemeine Wohngebiete festgesetzt.
Die öffentlichen Flächen sind als Verkehrsflächen festgesetzt.
2 Erforderlichkeit der
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Sicherung der Wäldenbronner Straße als Stadtteilversorgungszentrum
Die
Wäldenbronner Straße wird heute von ca. 5.000 bis 6.000 Fahrzeugen/Tag befahren
und entspricht nicht dem Charakter einer Einkaufsstraße, sondern aufgrund der
derzeitigen Gestaltung des Straßenraums sowie hoher Fahrgeschwindigkeiten
vielmehr dem Charakter einer Durchfahrtsstraße.
Aufgrund der
hohen Verkehrsbelastung geht von der Wäldenbronner Straße eine Trennwirkung
aus, wodurch das Wohn- und Geschäftsumfeld erheblich beeinträchtigt wird.
Zusätzlich besteht ein hohes Aufkommen an Parksuchverkehr. Die öffentliche
Parkierung findet größtenteils ungeordnet entlang des Straßenraums in Form von
Längsparkern statt und ist mit ihrer Anzahl an Parkplätzen begrenzt. Eine öffentliche
Tiefgarage existiert bislang nicht. Für
die Bewohner ist der derzeitige Zustand wenig identitätsstiftend.
Parallel
zu diesen funktionalen und gestalterischen Mängeln hat in den vergangenen
Jahren im Einzelhandelsbereich ein Strukturwandel eingesetzt, der dazu geführt
hat, dass sich der Lebensmitteleinzelhandel zunehmend aus den Stadtteilen
zurückgezogen hat und die großen Discounter an peripheren, verkehrsgünstig gelegenen
Standorten mit großem Parkplatzangebot neue Märkte eröffnen. Momentan ist die Grundversorgung im Plangebiet durch
die vorhandenen Läden, Einrichtungen und dem Lebensmittelmarkt (EDEKA) an der
Wäldenbronner Straße mit seiner geringen Verkaufsfläche gewährleistet. Doch
aufgrund der oben beschriebenen Defizite ist es fraglich, ob diese Versorgung
tatsächlich langfristig gesichert ist.
Entlang der Wäldenbronner Straße befinden sich derzeit zwei
private Hochbauvorhaben in der Phase der Projektentwicklung, die sich positiv
auf die Stadtteilentwicklung auswirken. Bei einem Projekt handelt es sich um den
Neubau eines Lebensmittelmarktes auf den ehemaligen Grundstücken der
Baugenossenschaft Esslingen eG entlang der Wäldenbronner Straße. Das andere
Bauvorhaben umfasst den Um- bzw. Neubau zweier Wohn- und Geschäftshäuser auf
der gegenüberliegenden Straßenseite.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Wäldenbronner Straße
als Stadtteilversorgungszentrum zu sichern und fortzuentwickeln. Um für die
Bewohner attraktiv zu sein, braucht der Stadtteil eine angemessene Ausstattung
mit privater Infrastruktur. Aufgrund der Lage und den beiden geplanten privaten
Hochbauvorhaben bietet sich die Chance, das Plangebiet städtebaulich, verkehrlich
sowie gestalterisch neu zu ordnen, die Hochbauvorhaben in die Gesamtkonzeption
einzubinden und somit die Identität des Stadtteils zu erhöhen.
Von hoher
Bedeutung ist dabei die gestalterische Aufwertung der Wäldenbronner Straße in
ihrer Funktion als Einkaufsstraße.
In der Stadt
Esslingen am Neckar stehen Baulandflächen nur in begrenztem Maße zur Verfügung.
Die Gemeinden sind gemäß § 1a Abs. 2 BauGB dazu aufgefordert, mit Grund und
Boden sparsam und schonend umzugehen und zur Verringerung der zusätzlichen
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung sowie andere Maßnahmen zur
Innenentwicklung zu nutzen.
Durch eine Neuordnung können heutige Mängel behoben und
damit die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung geschaffen
werden.
Mit dem Bebauungsplan „Wäldenbronner
Straße/Krebenwiesenweg“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung
geschaffen.
3 Städtebauliche
Planung
Seitheriger Planungsverlauf
Das Planungsbüro ISA Internationales
Stadtbauatelier aus Stuttgart wurde im Jahr 2012 beauftragt, im Rahmen eines
kooperativen Planungsprozesses ein Neuordnungskonzept zur Umgestaltung der
Wäldenbronner Straße zu erstellen. Hierzu wurde eine Projektgruppe mit
Vertretern städtischer Ämter sowie weiteren an der Planung beteiligten Akteuren
gebildet. Bislang fanden 2 Planungswerkstätten statt.
Planungsziele
Für die städtebauliche Neuordnung
und Umgestaltung der Wäldenbronner Straße werden folgende Planungsziele
formuliert:
·
nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des Stadtteilversorgungszentrums
entlang der Wäldenbronner Straße
·
Errichtung eines Lebensmittelmarktes und damit verbunden die langfristige
Sicherung der Nahversorgung in dem Stadtteil
·
Schaffung einer lebendigen Einkaufsstraße mit Aufenthaltsqualitäten
·
Erhalt einer angenehmen Wohnsituation
·
Erhalt eines ausreichenden Angebotes an oberirdischen Parkplätzen entlang
des Straßenraums der Wäldenbronner Straße
·
Erhöhung der Identität des Stadtteils
Parallel hierzu
wurde der im November 2012 vom Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt erstellte
Bericht „Nahversorgungsbereiche – Empirische Erhebung des
Einzelhandelsbestandes sowie Abgrenzung von Nahversorgungsbereichen in den
Stadtteilen von Esslingen am Neckar“ (Verfasser: Jacobi) am 04.02.2013 im Ausschuss
für Technik und Umwelt (ATU) zur Kenntnis genommen.
Für das
Plangebiet leitet sich der Abgrenzungsvorschlag für den zentralen Nahversorgungsbereich,
der beidseitig entlang der Wäldenbronner Straße dargestellt ist, aus dem
Bestand ab. Zusätzlich dazu sind als zukünftige, potenzielle Erweiterungsflächen
die ehemaligen Grundstücke der Baugenossenschaft Esslingen eG dargestellt
(Wäldenbronner Straße 33-47), die im unmittelbaren räumlichen Kontext zum
ausgewiesenen Versorgungsbereich stehen sowie diesen durch die Neubebauung
eines Lebensmittelmarktes mit Wohn- und ggf. Ärztehaus sinnvoll ergänzen.
Planerische Konzeption
Privates Hochbauvorhaben:
Lebensmittelmarkt mit Wohn- und
ggf. Ärztehaus
Auf den ehemaligen Grundstücken
der Baugenossenschaft Esslingen eG entlang der Wäldenbronner Straße 33-47 ist
die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Wohn- und ggf. Ärztehaus vorgesehen.
Mit dem Bauvorhaben wird ein hervorragender Beitrag zur Belebung der
Stadtteilmitte, zur Erhaltung und Entwicklung einer qualitätsvollen
Stadtgestalt, zur Erhöhung der Attraktivität und Sicherheit des öffentlichen
Raums sowie insbesondere zum dauerhaften Erhalt der wohnungsnahen Versorgung
der Bevölkerung geleistet. Der geplante Lebensmittelmarkt sichert künftig die
Nah- und Grundversorgung für die Bewohner im Stadtteil mit einer angemessenen
Verkaufsfläche von ca. 1.000 qm. Der Investor des Bauvorhabens ist die Siedlungsbau
Neckar-Fils aus Nürtingen. Geplant ist
ein durchgängiges 1-ge-schossiges Marktgebäude mit zwei darüber liegenden
Gebäudeteilen, die jeweils über 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss verfügen. Der
geplante Neubau fügt sich mit seiner Höhenentwicklung sowie mit den für die
beiden Gebäudeteile vorgesehenen Satteldächern in die Umgebungsbebauung ein.
Die Nutzungen in den Obergeschossen sind noch nicht abschließend definiert
(z.B. Wohnen / ggf. Arztpraxen).
Der 1-geschossige Neubau des Lebensmittelmarktes wird mit
einem begrünten Flachdach ausgeführt. Eine Integration des Neubaus in die
Bestandsbebauung ist mittels Gebäudestellung und -ausrichtung gewährleistet.
Die Anlieferung des Lebensmittelmarktes erfolgt innerhalb
des Gebäudes.
Aus verkehrstechnischer Sicht bietet der Straßenraum
hierfür ausreichend Platz.
Die Parkierung für die Neubebauung
erfolgt in zwei Tiefgaragen, die sich unter der Neubebauung befinden. Die erste
Tiefgarage mit insgesamt ca. 36 Stellplätzen ist für Kunden des Lebensmittelmarktes
vorgesehen. Die Zufahrt der Tiefgarage erfolgt von der Wäldenbronner Straße
aus, westlich der Bäckerei Conzelmann.
Um Parksuchverkehr entlang der
Wäldenbronner Straße weitestgehend auszuschließen, wird die Zufahrt zur
Tiefgarage eindeutig ausgeschildert.
Die zweite Tiefgarage mit ca. 40
Stellplätzen, die sich unterhalb der ersten Tiefgarage befindet, ist für die
Nutzungen in den Obergeschossen (Wohnen, ggf. Arztpraxen) vorgesehen. Die
Zufahrt erfolgt separat über den Krebenwiesenweg. Entlang der Wäldenbronner
Straße sind getrennte Eingangsbereiche zum Lebensmittelmarkt und zu den
Nutzungen der Obergeschosse vorgesehen.
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch
den Lebensmittelmarkt von voraussichtlich ca. 300 Fahrzeugen/Tag kann aus
verkehrstechnischer Sicht problemlos von der Wäldenbronner Straße aufgenommen
werden. Aufgrund der klaren zukünftigen Strukturierung der Parkplätze im
Gegensatz zu dem heutigen Zustand wird die Verkehrsabwicklung auf der
Wäldenbronner Straße zu keinen Rückstaubildungen führen.
Privates Hochbauvorhaben:
Wohn- und Geschäftshaus
Das zweite private Hochbauprojekt
befindet sich im südöstlichen Bereich des Plangebietes, entlang der
Wäldenbronner Straße 24 und 28, auf der gegenüberliegenden Straßenseite des
geplanten Lebensmittelmarktes.
Das Bauvorhaben umfasst die
Sanierung und Modernisierung des Gebäudes Wäldenbronner Straße 28 mit der
ehemaligen Schleckerfiliale im Erdgeschoss sowie den Abbruch des Gebäudes
Wäldenbronner Straße 24 und einen Neubau an dieser Stelle in Form eines Wohn-
und Geschäftshauses. In den Erdgeschosszonen der beiden Gebäude sind
gewerbliche Nutzungen, in den Obergeschossen Wohnnutzungen geplant. Die
Parkierung erfolgt unterirdisch in einer Tiefgarage. Die Bauherren sowie der
Architekt wurden in den kooperativen Planungsprozess mit eingebunden und sind
bereit, die Straßenraumgestaltung in Übergang auf ihren privaten Grundstücken
planerisch umzusetzen.
Varianten zur
Umgestaltung der Wäldenbronner Straße
Für die Neugestaltung der
Wäldenbronner Straße liegen derzeit zwei Planungsvarianten vor. Im weiteren
Verfahren soll die Entscheidung für eine Variante getroffen und diese dann
weiter ausgearbeitet werden. Die beiden Varianten werden im mündlichen Vortrag
erläutert.
Variante A:
Schaffung eines Verkehrsberuhigten
Geschäftsbereiches
Durch die Schaffung eines
Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h
wird die Wäldenbronner Straße als Durchgangsstraße entschleunigt. Darüber
hinaus findet eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum statt,
die durch die vorgesehene Gliederung des Straßenraums mittels Platzabfolge
sowie durch den Einsatz von gestalterischen Elementen (Möblierung) erfolgt.
Vorgesehen ist eine Neueinteilung
der Wäldenbronner Straße mit Geh- und Fahrflächen sowie darüber hinaus mit
einem gefassten sowie übergreifenden zentralen Platzbereich als eingefärbte
halbstarre Decke vor den geplanten privaten Bauvorhaben, der auf die neuen
Nutzungen (Lebensmittelmarkt, Wohnen, gewerbliche Nutzungen, ggf. Arztpraxen)
und die in diesem Zusammenhang zu erwartende Fußgängerfrequentierung reagiert.
Durch die vorgesehene Begrünung
des Straßenraums mittels Baumreihen sowie die geplante Sitzmöblierung erhält
die Wäldenbronner Straße ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität und
Stadtteilidentität.
Der geplante Querschnitt mit
einer Fahrspurbreite von 6,0 m sowie die daran anschließenden Gehbereiche mit
Abmessungen zwischen 1,60 m bis 3,90 m ermöglichen einen problemlosen
Begegnungsverkehr von PKW, LKW und Bussen, da im Bedarfsfall auf die
Gehbereiche ausgewichen werden kann. Derzeit wird ebenerdig im Straßenraum
geparkt mit kurzen Wegen zum Einzelhandel. Die Variante A sieht ebenfalls eine
ebenerdige Parkierung im öffentlichen Raum in Kombination mit Baumstandorten vor. Die Anzahl an ebenerdigen
Parkplätzen wird sich nicht verringern, da neue Parkplätze an anderer Stelle,
entlang des Straßenraums der Wäldenbronner Straße sowie in einem Teilbereich
der Barbarossastraße in unmittelbarer Nähe zum Kreisverkehr, wieder hergestellt
werden. Hinzu kommt ein zusätzliches Parkierungsangebot für Kunden des Lebensmittelmarktes
in der dafür vorgesehenen Tiefgarage.
Variante B:
Aufwertung des Straßenraums mit
Verweilzonen und Baumreihen in den Randbereichen
Die Variante B geht von einer
Neuaufteilung der Wäldenbronner Straße mit ausreichend bemessenen Gehwegen, die
als Hochborde ausgebildet werden, sowie einer reduzierten Fahrbahnbreite von
6,50 m aus. Die Variante konzentriert sich insbesondere auf eine Aufwertung des
Straßenraums in den Randbereichen, d. h. außerhalb der Fahrbahn. Die
Fahrbahnbreite von 6,50 m ermöglicht im Zusammenhang mit den anschließenden
Hochborden einen reibungslosen Begegnungsverkehr von PKW, LKW und Bussen. Um
auch bei dieser Variante eine Erhöhung der Straßenraumgestaltung sowie der
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu erzielen, sind Baumreihen sowie
vereinzelte Sitzmöglichkeiten in den Randbereichen vorgesehen. Die ebenerdige
Parkierung entlang des Straßenraums erfolgt in Form von Längsparkern in
Kombination mit Baumstandorten. Zusätzlich werden in einem Teilbereich der
Barbarossastraße, in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Kreisverkehr,
Senkrechtparkplätze untergebracht. Die öffentliche Parkplatzanzahl bleibt im
Vergleich zur heutigen Parkplatzanzahl unverändert. Hinzu kommen Kundenparkplätze
für den Lebensmittelmarkt in der dafür geplanten Tiefgarage.
Die Straßenraumgestaltungen
beider Varianten umfassen sowohl den öffentlichen Straßenraum als auch
Teilbereiche der privaten Grundstücke, d. h. die Gestaltung geht bis an die
Gebäudehauskanten heran. Um ein einheitliches Gesamtbild im öffentlichen Raum
zu erzielen sind Gestaltungsvorgaben auf den privaten Flächen in Übergang an
die Straßenraumgestaltung einzuhalten. Die Planungsbeteiligten der beiden
privaten Hochbauprojekte wurden bereits in den beiden Planungswerkstätten
darüber informiert.
Die beiden Planungsalternativen werden nun zunächst dem
Bürgerausschuss, den Einzelhändlern sowie anschließend der Öffentlichkeit in
einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt.
4 Anwendung
des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Am 01.01.2007 trat das Gesetz zur Erleichterung von
Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte in Kraft, mit dem die
Vorschriften des Baugesetzbuches geändert und ergänzt wurden. Gemäß § 13a Abs.
1 Baugesetzbuch kann nun ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von
Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung
(Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden. Hierfür gelten die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach §
13 Baugesetzbuch. Darüber hinaus ist die Durchführung des beschleunigten
Verfahrens gemäß § 13a BauGB davon abhängig, dass bestimmte Flächengrößen nicht
überschritten werden (Grundfläche max. 20000 m²), dass keine FFH-Gebiete oder
europäische Vogelschutzgebiete gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB tangiert sind und
dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVP-G nicht erforderlich ist. Wenn
die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann auf die Durchführung einer
Umweltprüfung, die Erstellung eines Umweltberichts und auf das Monitoring
verzichtet werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Wäldenbronner Straße/Krebenwiesenweg
in den Planbereichen 12 "Hohenkreuz" und 13
"Kirchäcker" sind die
o. g. Voraussetzungen erfüllt, d. h. Umweltprüfung, Umweltbericht und
Monitoring sind nicht erforderlich.
Entsprechend § 13a Abs. 2
Nr. 2 BauGB wird die Darstellung im Flächennutzungsplan nach Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst
(Darstellung von gemischter Baufläche (M) anstelle von Wohnbaufläche (W); ein
formales Änderungsverfahren ist nicht erforderlich.
Amtsleiter Dezernent
Anlagen: Plan