Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt                                                              05.03.2013

 

Sachbearbeiter/in:

Nicole Köppener-Lampe

 

                                                                                                                   61/044/2013

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für Technik und Umwelt

11.03.2013

 

 

Betreff: Bebauungsplan Wäldenbronner Straße/Krebenwiesenweg in den Planbereichen 12 "Hohenkreuz" und 13 "Kirchäcker" und Satzung über örtliche Bauvorschriften,
hier: Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf sowie Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB

 

 

I. Antrag

 

   

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Wäldenbronner Straße/Krebenwiesenweg in den Planbereichen 12 "Hohenkreuz" und 13 "Kirchäcker" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird beschlossen. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 14.02.2013.

 

  1. Die Aufstellung einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wäldenbronner Straße/Krebenwiesenweg in den Planbereichen 12 "Hohenkreuz" und 13 "Kirchäcker" mit Plan vom 14.02.2013.

  2. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient (d. h. ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB).

 

  1. Der Bebauungsplan-Vorentwurf Wäldenbronner Straße/Krebenwiesenweg in den Planbereichen 12 "Hohenkreuz" und 13 "Kirchäcker" nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 14.02.2013 mit seiner Begründung gleichen Datums sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften (Vorentwurf) nach § 74 Landesbauordnung vom 14.02.2013 werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die beiden Gestaltungsvarianten A und B zur Umgestaltung der Wäldenbronner Straße, erarbeitet vom Büro ISA Internationales Stadtbauatelier, werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Auf der Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften sowie der Gestaltungsvarianten A und B zur Umgestaltung der Wäldenbronner Straße des Büro ISA Internationales Stadtbauatelier wird die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt.

  2. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

                 

 

II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

HHJ

Produktgruppe

Bezeichnung

KST/Auftrag/Projekt

Bezeichnung

 

 

 

 

 

2013

5110-261

Städtebauliche

Planung

L 61511004139

Wäldenbronner Straße Umgestaltung

 

 

Sachkonto

Bezeichnung

Erläuterung

Plan

Betrag

 

 

 

 

 

 

 

Durchführung einer Planungswerkstatt und Ausarbeitung eines Entwurfes zur Umgestaltung der Wäldenbronner Straße

-

35.000,--

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 

  

 

 

 

III. Ressourcenverbrauch

 

 

 

 Wird dem Antrag der Verwaltung zugestimmt, entstehen aus der Investition

                      Mehraufwendungen

                      Einsparungen

                      Mehrerträge

       im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von  Euro in Form von   .

       Ab dem Haushaltsjahr  folgen regelmäßig entsprechende Mehraufwendungen / Einsparungen / Mehrerträge / in Höhe von   Euro jährlich. Der regelmäßige Aufwand aus Abschreibungen beträgt  Euro jährlich.

 

Erläuterungen:

Amt 61 hat im Haushaltsjahr 2013 die Haushaltsmittel zur Durchführung der Planungswerkstatt eingestellt.

Folgekosten in den künftigen Haushaltsjahren entstehen erst, wenn die Planung umgesetzt/realisiert wird; die hierfür anfallenden Kosten und Folgekosten entstehen dann beim jeweiligen Fachamt.    

 

 

IV. Begründung

 

    

 

1       Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes

 

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,0 ha befindet sich im nordöstlichen Bereich des Stadtteils Hohenkreuz sowie im nordwestlichen Bereich des Stadtteils

St. Bernhardt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes umfasst folgende Bereiche:

 

·                einen Teilbereich der Wäldenbronner Straße (Flurstücksnummer 8767),

vom nordöstlichen Kreuzungsbereich Barbarossastraße / Kirchackerstraße / Krebenwiesenweg bis hin zum südwestlichen Kreuzungsbereich Kernenweg / Palmstraße

·                eine Teilfläche der Grünanlage als Bestandteil der Verkehrsanlage mit der Flurstücksnummer 8764 sowie ihrer Versorgungsanlage (Gas)

 

·                die an die Wäldenbronner Straße angrenzenden bebauten Grundstücke mit den Flurstücksnummern 17882, 17879, 17878/1, 17877, 17876, 8765/19, 8765/17, 8765/1, 5656, 5654, 5653, 5657/2, 5652, 5651, 5648, 5655/5, 5647

           

·                das Grundstück mit der Flurstücksnummer 5656/3

 

·                eine Teilfläche des bebauten Grundstücks mit der Flurstücksnummer 17881

 

·                eine Teilfläche der Verkehrsfläche mit der Flurstücksnummer 5655

      (Verlängerung Brucknerweg)

 

·                Teilflächen der umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen Barbarossastraße und Krebenwiesenweg

 

·                eine Teilfläche der Kirchackerstraße mit der Flurstücksnummer 5545

 

Das bereits bebaute Plangebiet ist geprägt von 2-3-geschossigen Wohn- und Geschäftsgebäuden mit vorrangig Walm- und Satteldächern sowie einem 4-geschoss-igen Wohn- und Geschäftshaus mit Flachdach (Wäldenbronner Straße 28). In den Erdgeschosszonen der Gebäude befinden sich vielfältige gewerbliche Nutzungen: Apotheke, Arztpraxis, Steuerberatung, Physiotherapie, Blumenladen, Metzger, Bankfiliale (Kreissparkasse) sowie eine Bäckerei.

 

Der ruhende Verkehr findet weitgehend im öffentlichen Raum statt.

Durch den öffentlichen Personennahverkehr ist das Plangebiet sehr gut verkehrlich angebunden.

Ebenso befinden sich in der Nähe zum Plangebiet zahlreiche Gemeinbedarfseinrichtungen.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart aus dem Jahr 1984 weist den Großteil des Plangebietes als „Wohnbaufläche“ aus. Der nordwestliche Teil des Geltungsbereiches ist als Grünfläche mit angrenzender Hauptverkehrsstraße ausgewiesen.


Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelten bisher mehrere
Bebauungspläne:

 

-  Staffelbauplan der Umgebung der Burg, Kaserne, Schloss Hohenkreuz und der Gewande Helmensberg, Leimenäcker u. Seewiesen (30.11.1934)

-  Bebauungsplan Kirchäcker Teil I (30.09.1966)

-  Wäldenbronner-/Barbarossastraße (10.12.1987)
- Bebauungsplan Wäldenbronner Straße/Brucknerweg (05.08.2004)

Danach sind die Grundstücke im nördlichen Bereich der Wäldenbronner Straße als „Mehrstockiges Wohngebiet“ sowie die Teilfläche im Kreuzungsbereich Barbarossastraße / Krebenwiesenweg / Wäldenbronner Straße (Flurstücksnummer 8764) als Grünanlage (Bestandteil der Verkehrsanlage) mit ihrer Versorgungsanlage (Gas) festgesetzt. Im südlichen Bereich der Wäldenbronner Straße werden gemäß der rechtsverbindlichen Bebauungspläne aus den Jahren 1966 und 2004 allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Die öffentlichen Flächen sind als Verkehrsflächen festgesetzt.

 

 

2       Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes

 

Sicherung der Wäldenbronner Straße als Stadtteilversorgungszentrum

 

Die Wäldenbronner Straße wird heute von ca. 5.000 bis 6.000 Fahrzeugen/Tag befahren und entspricht nicht dem Charakter einer Einkaufsstraße, sondern aufgrund der derzeitigen Gestaltung des Straßenraums sowie hoher Fahrgeschwindigkeiten vielmehr dem Charakter einer Durchfahrtsstraße.

Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung geht von der Wäldenbronner Straße eine Trennwirkung aus, wodurch das Wohn- und Geschäftsumfeld erheblich beeinträchtigt wird. Zusätzlich besteht ein hohes Aufkommen an Parksuchverkehr. Die öffentliche Parkierung findet größtenteils ungeordnet entlang des Straßenraums in Form von Längsparkern statt und ist mit ihrer Anzahl an Parkplätzen begrenzt. Eine öffentliche Tiefgarage existiert bislang nicht. Für die Bewohner ist der derzeitige Zustand wenig identitätsstiftend.


Parallel zu diesen funktionalen und gestalterischen Mängeln hat in den vergangenen Jahren im Einzelhandelsbereich ein Strukturwandel eingesetzt, der dazu geführt hat, dass sich der Lebensmitteleinzelhandel zunehmend aus den Stadtteilen zurückgezogen hat und die großen Discounter an peripheren, verkehrsgünstig gelegenen Standorten mit großem Parkplatzangebot neue Märkte eröffnen. Momentan ist die Grundversorgung im Plangebiet durch die vorhandenen Läden, Einrichtungen und dem Lebensmittelmarkt (EDEKA) an der Wäldenbronner Straße mit seiner geringen Verkaufsfläche gewährleistet. Doch aufgrund der oben beschriebenen Defizite ist es fraglich, ob diese Versorgung tatsächlich langfristig gesichert ist.

 

Entlang der Wäldenbronner Straße befinden sich derzeit zwei private Hochbauvorhaben in der Phase der Projektentwicklung, die sich positiv auf die Stadtteilentwicklung auswirken. Bei einem Projekt handelt es sich um den Neubau eines Lebensmittelmarktes auf den ehemaligen Grundstücken der Baugenossenschaft Esslingen eG entlang der Wäldenbronner Straße. Das andere Bauvorhaben umfasst den Um- bzw. Neubau zweier Wohn- und Geschäftshäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Wäldenbronner Straße als Stadtteilversorgungszentrum zu sichern und fortzuentwickeln. Um für die Bewohner attraktiv zu sein, braucht der Stadtteil eine angemessene Ausstattung mit privater Infrastruktur. Aufgrund der Lage und den beiden geplanten privaten Hochbauvorhaben bietet sich die Chance, das Plangebiet städtebaulich, verkehrlich sowie gestalterisch neu zu ordnen, die Hochbauvorhaben in die Gesamtkonzeption einzubinden und somit die Identität des Stadtteils zu erhöhen.

Von hoher Bedeutung ist dabei die gestalterische Aufwertung der Wäldenbronner Straße in ihrer Funktion als Einkaufsstraße.

 

In der Stadt Esslingen am Neckar stehen Baulandflächen nur in begrenztem Maße zur Verfügung. Die Gemeinden sind gemäß § 1a Abs. 2 BauGB dazu aufgefordert, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung sowie andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen.

Durch eine Neuordnung können heutige Mängel behoben und damit die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung geschaffen werden.

 

Mit dem Bebauungsplan „Wäldenbronner Straße/Krebenwiesenweg“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen.

 

 

 

 

3       Städtebauliche Planung

 

Seitheriger Planungsverlauf

 

Das Planungsbüro ISA Internationales Stadtbauatelier aus Stuttgart wurde im Jahr 2012 beauftragt, im Rahmen eines kooperativen Planungsprozesses ein Neuordnungskonzept zur Umgestaltung der Wäldenbronner Straße zu erstellen. Hierzu wurde eine Projektgruppe mit Vertretern städtischer Ämter sowie weiteren an der Planung beteiligten Akteuren gebildet. Bislang fanden 2 Planungswerkstätten statt.

 

Planungsziele

 

Für die städtebauliche Neuordnung und Umgestaltung der Wäldenbronner Straße werden folgende Planungsziele formuliert:

 

·          nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des Stadtteilversorgungszentrums entlang der Wäldenbronner Straße

 

·          Errichtung eines Lebensmittelmarktes und damit verbunden die langfristige Sicherung der Nahversorgung in dem Stadtteil

 

·          Schaffung einer lebendigen Einkaufsstraße mit Aufenthaltsqualitäten

 

·          Erhalt einer angenehmen Wohnsituation

 

·          Erhalt eines ausreichenden Angebotes an oberirdischen Parkplätzen entlang des Straßenraums der Wäldenbronner Straße

 

·          Erhöhung der Identität des Stadtteils

 

Parallel hierzu wurde der im November 2012 vom Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt erstellte Bericht „Nahversorgungsbereiche – Empirische Erhebung des Einzelhandelsbestandes sowie Abgrenzung von Nahversorgungsbereichen in den Stadtteilen von Esslingen am Neckar“ (Verfasser: Jacobi) am 04.02.2013 im Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) zur Kenntnis genommen.

 

Für das Plangebiet leitet sich der Abgrenzungsvorschlag für den zentralen Nahversorgungsbereich, der beidseitig entlang der Wäldenbronner Straße dargestellt ist, aus dem Bestand ab. Zusätzlich dazu sind als zukünftige, potenzielle Erweiterungsflächen die ehemaligen Grundstücke der Baugenossenschaft Esslingen eG dargestellt (Wäldenbronner Straße 33-47), die im unmittelbaren räumlichen Kontext zum ausgewiesenen Versorgungsbereich stehen sowie diesen durch die Neubebauung eines Lebensmittelmarktes mit Wohn- und ggf. Ärztehaus sinnvoll ergänzen.

 

 

Planerische Konzeption

 

Privates Hochbauvorhaben:

Lebensmittelmarkt mit Wohn- und ggf. Ärztehaus

 

Auf den ehemaligen Grundstücken der Baugenossenschaft Esslingen eG entlang der Wäldenbronner Straße 33-47 ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Wohn- und ggf. Ärztehaus vorgesehen. Mit dem Bauvorhaben wird ein hervorragender Beitrag zur Belebung der Stadtteilmitte, zur Erhaltung und Entwicklung einer qualitätsvollen Stadtgestalt, zur Erhöhung der Attraktivität und Sicherheit des öffentlichen Raums sowie insbesondere zum dauerhaften Erhalt der wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung geleistet. Der geplante Lebensmittelmarkt sichert künftig die Nah- und Grundversorgung für die Bewohner im Stadtteil mit einer angemessenen Verkaufsfläche von ca. 1.000 qm. Der Investor des Bauvorhabens ist die Siedlungsbau Neckar-Fils aus Nürtingen. Geplant ist ein durchgängiges 1-ge-schossiges Marktgebäude mit zwei darüber liegenden Gebäudeteilen, die jeweils über 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss verfügen. Der geplante Neubau fügt sich mit seiner Höhenentwicklung sowie mit den für die beiden Gebäudeteile vorgesehenen Satteldächern in die Umgebungsbebauung ein. Die Nutzungen in den Obergeschossen sind noch nicht abschließend definiert (z.B. Wohnen / ggf. Arztpraxen).

 

Der 1-geschossige Neubau des Lebensmittelmarktes wird mit einem begrünten Flachdach ausgeführt. Eine Integration des Neubaus in die Bestandsbebauung ist mittels Gebäudestellung und -ausrichtung gewährleistet.

 

Die Anlieferung des Lebensmittelmarktes erfolgt innerhalb des Gebäudes.

Aus verkehrstechnischer Sicht bietet der Straßenraum hierfür ausreichend Platz.

Die Parkierung für die Neubebauung erfolgt in zwei Tiefgaragen, die sich unter der Neubebauung befinden. Die erste Tiefgarage mit insgesamt ca. 36 Stellplätzen ist für Kunden des Lebensmittelmarktes vorgesehen. Die Zufahrt der Tiefgarage erfolgt von der Wäldenbronner Straße aus, westlich der Bäckerei Conzelmann.

Um Parksuchverkehr entlang der Wäldenbronner Straße weitestgehend auszuschließen, wird die Zufahrt zur Tiefgarage eindeutig ausgeschildert.

 

Die zweite Tiefgarage mit ca. 40 Stellplätzen, die sich unterhalb der ersten Tiefgarage befindet, ist für die Nutzungen in den Obergeschossen (Wohnen, ggf. Arztpraxen) vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt separat über den Krebenwiesenweg. Entlang der Wäldenbronner Straße sind getrennte Eingangsbereiche zum Lebensmittelmarkt und zu den Nutzungen der Obergeschosse vorgesehen.

 

Das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch den Lebensmittelmarkt von voraussichtlich ca. 300 Fahrzeugen/Tag kann aus verkehrstechnischer Sicht problemlos von der Wäldenbronner Straße aufgenommen werden. Aufgrund der klaren zukünftigen Strukturierung der Parkplätze im Gegensatz zu dem heutigen Zustand wird die Verkehrsabwicklung auf der Wäldenbronner Straße zu keinen Rückstaubildungen führen.

 

 

Privates Hochbauvorhaben:

Wohn- und Geschäftshaus

 

Das zweite private Hochbauprojekt befindet sich im südöstlichen Bereich des Plangebietes, entlang der Wäldenbronner Straße 24 und 28, auf der gegenüberliegenden Straßenseite des geplanten Lebensmittelmarktes.

Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und Modernisierung des Gebäudes Wäldenbronner Straße 28 mit der ehemaligen Schleckerfiliale im Erdgeschoss sowie den Abbruch des Gebäudes Wäldenbronner Straße 24 und einen Neubau an dieser Stelle in Form eines Wohn- und Geschäftshauses. In den Erdgeschosszonen der beiden Gebäude sind gewerbliche Nutzungen, in den Obergeschossen Wohnnutzungen geplant. Die Parkierung erfolgt unterirdisch in einer Tiefgarage. Die Bauherren sowie der Architekt wurden in den kooperativen Planungsprozess mit eingebunden und sind bereit, die Straßenraumgestaltung in Übergang auf ihren privaten Grundstücken planerisch umzusetzen.

 


Varianten zur Umgestaltung der Wäldenbronner Straße

 

Für die Neugestaltung der Wäldenbronner Straße liegen derzeit zwei Planungsvarianten vor. Im weiteren Verfahren soll die Entscheidung für eine Variante getroffen und diese dann weiter ausgearbeitet werden. Die beiden Varianten werden im mündlichen Vortrag erläutert.

Variante A:

Schaffung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches

 

Durch die Schaffung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h wird die Wäldenbronner Straße als Durchgangsstraße entschleunigt. Darüber hinaus findet eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum statt, die durch die vorgesehene Gliederung des Straßenraums mittels Platzabfolge sowie durch den Einsatz von gestalterischen Elementen (Möblierung) erfolgt.

 

Vorgesehen ist eine Neueinteilung der Wäldenbronner Straße mit Geh- und Fahrflächen sowie darüber hinaus mit einem gefassten sowie übergreifenden zentralen Platzbereich als eingefärbte halbstarre Decke vor den geplanten privaten Bauvorhaben, der auf die neuen Nutzungen (Lebensmittelmarkt, Wohnen, gewerbliche Nutzungen, ggf. Arztpraxen) und die in diesem Zusammenhang zu erwartende Fußgängerfrequentierung reagiert.

 

Durch die vorgesehene Begrünung des Straßenraums mittels Baumreihen sowie die geplante Sitzmöblierung erhält die Wäldenbronner Straße ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität und Stadtteilidentität.

 

Der geplante Querschnitt mit einer Fahrspurbreite von 6,0 m sowie die daran anschließenden Gehbereiche mit Abmessungen zwischen 1,60 m bis 3,90 m ermöglichen einen problemlosen Begegnungsverkehr von PKW, LKW und Bussen, da im Bedarfsfall auf die Gehbereiche ausgewichen werden kann. Derzeit wird ebenerdig im Straßenraum geparkt mit kurzen Wegen zum Einzelhandel. Die Variante A sieht ebenfalls eine ebenerdige Parkierung im öffentlichen Raum in Kombination mit Baumstandorten vor. Die Anzahl an ebenerdigen Parkplätzen wird sich nicht verringern, da neue Parkplätze an anderer Stelle, entlang des Straßenraums der Wäldenbronner Straße sowie in einem Teilbereich der Barbarossastraße in unmittelbarer Nähe zum Kreisverkehr, wieder hergestellt werden. Hinzu kommt ein zusätzliches Parkierungsangebot für Kunden des Lebensmittelmarktes in der dafür vorgesehenen Tiefgarage.

 

Variante B:

Aufwertung des Straßenraums mit Verweilzonen und Baumreihen in den Randbereichen

 

Die Variante B geht von einer Neuaufteilung der Wäldenbronner Straße mit ausreichend bemessenen Gehwegen, die als Hochborde ausgebildet werden, sowie einer reduzierten Fahrbahnbreite von 6,50 m aus. Die Variante konzentriert sich insbesondere auf eine Aufwertung des Straßenraums in den Randbereichen, d. h. außerhalb der Fahrbahn. Die Fahrbahnbreite von 6,50 m ermöglicht im Zusammenhang mit den anschließenden Hochborden einen reibungslosen Begegnungsverkehr von PKW, LKW und Bussen. Um auch bei dieser Variante eine Erhöhung der Straßenraumgestaltung sowie der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu erzielen, sind Baumreihen sowie vereinzelte Sitzmöglichkeiten in den Randbereichen vorgesehen. Die ebenerdige Parkierung entlang des Straßenraums erfolgt in Form von Längsparkern in Kombination mit Baumstandorten. Zusätzlich werden in einem Teilbereich der Barbarossastraße, in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Kreisverkehr, Senkrechtparkplätze untergebracht. Die öffentliche Parkplatzanzahl bleibt im Vergleich zur heutigen Parkplatzanzahl unverändert. Hinzu kommen Kundenparkplätze für den Lebensmittelmarkt in der dafür geplanten Tiefgarage.

 

Die Straßenraumgestaltungen beider Varianten umfassen sowohl den öffentlichen Straßenraum als auch Teilbereiche der privaten Grundstücke, d. h. die Gestaltung geht bis an die Gebäudehauskanten heran. Um ein einheitliches Gesamtbild im öffentlichen Raum zu erzielen sind Gestaltungsvorgaben auf den privaten Flächen in Übergang an die Straßenraumgestaltung einzuhalten. Die Planungsbeteiligten der beiden privaten Hochbauprojekte wurden bereits in den beiden Planungswerkstätten darüber informiert.

 

Die beiden Planungsalternativen werden nun zunächst dem Bürgerausschuss, den Einzelhändlern sowie anschließend der Öffentlichkeit in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt.

 


 

4       Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB

 

Am 01.01.2007 trat das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte in Kraft, mit dem die Vorschriften des Baugesetzbuches geändert und ergänzt wurden. Gemäß § 13a Abs. 1 Baugesetzbuch kann nun ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch. Darüber hinaus ist die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB davon abhängig, dass bestimmte Flächengrößen nicht überschritten werden (Grundfläche max. 20000 m²), dass keine FFH-Gebiete oder europäische Vogelschutzgebiete gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB tangiert sind und dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVP-G nicht erforderlich ist. Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann auf die Durchführung einer Umweltprüfung, die Erstellung eines Umweltberichts und auf das Monitoring verzichtet werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Wäldenbronner Straße/Krebenwiesenweg in den Planbereichen 12 "Hohenkreuz" und 13 "Kirchäcker" sind die o. g. Voraussetzungen erfüllt, d. h. Umweltprüfung, Umweltbericht und Monitoring sind nicht erforderlich.

Entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird die Darstellung im Flächennutzungsplan nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst (Darstellung von gemischter Baufläche (M) anstelle von Wohnbaufläche (W); ein formales Änderungsverfahren ist nicht erforderlich.

 

               

 

 

 

 

 

Amtsleiter                               Dezernent

 

                                               

Anlagen:   Plan                  

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)