Stadt Esslingen am Neckar
Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt 15.11.2012
Sachbearbeiter/in:
Renate Jesinger;
Ruth
Clemens-Martin
61/371/2012
V O R L A G E
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Ausschuss für Technik und Umwelt
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14.11.2012
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Gemeinderat
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19.11.2012
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Betreff:
Bebauungsplan
Im Bregel 6 im Planbereich 22 "Krummenacker" und Satzung über
örtliche Bauvorschriften (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB),
hier: Beschluss der Satzungen
Vorgang: ATU vom 16.07.2012,
TOP - 5 -
I. Antrag
1.
Von den zum
Bebauungsplan-Entwurf Im Bregel 6 im
Planbereich 22 "Krummenacker" nach dem
Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 15.06.2012 und den örtlichen Bauvorschriften von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen
Nr. T 1 Bürgerausschuss RSKN, Dr. Thomas Diehl
Hinterer Holzweg 5/1, 73733
Esslingen am Neckar
Nr. T 2 EnBW Regional AG, RZ Alb-Neckar
Hahnweidstraße 44, 73230
Kirchheim/Teck
Nr. T 3 Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH
& Co. KG
Fleischmannstraße
50, 73728 Esslingen am Neckar
Nr. T 4 Landratsamt Esslingen, Sachgebiet 413
Pulverwiesen 11, 73728, Esslingen
am Neckar
Nr. T 5 Polizeidirektion Esslingen Führungs- und
Einsatzstab –
Agnespromenade 4, 73728 Esslingen
am Neckar
Nr. T 6 Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9
Landesamt
für Geologie u. Rohstoffe B-W
Albertstraße 5, 79104 Freiburg
i. Br.
sowie von
privater Seite vorgebrachten Stellungnahmen
Nr. B 1 Sängerbund
RSK, voicES
Alexanderstraße 16, 73733
Esslingen
sowie der in
der Begründung der Vorlage 61/371/2012 abgegebenen schriftlichen Stellungnahme,
der Anlage 2 mit der Behandlung der Stellungnahmen Nr. T 1 bis T 6 und B 1 zu
dieser Vorlage und den mündlichen Ausführungen des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes
zu den Stellungnahmen wird wörtlich Kenntnis genommen.
2.
Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen bleiben,
soweit ihnen nicht Rechnung getragen werden konnte, unberücksichtigt.
3.
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Abs. 1
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung,
wird der Bebauungsplan Im Bregel 6 im
Planbereich 22 "Krummenacker"
bestehend aus dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am
Neckar vom 15.06.2012, den "Planungsrechtlichen Festsetzungen" des
Textteiles vom 15.06.2012 und der Begründung in der Fassung des Stadtplanungs- und
Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 15.06.2012 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Plan, in
dem seine Grenzen eingezeichnet sind.
4.
Aufgrund von § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg
in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils
in der geltenden Fassung wird die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften
beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften
erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Im Bregel 6 im Planbereich 22 "Krummenacker" mit dem Plan des
Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 15.06.2012.
II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung
Finanzielle Auswirkungen:
entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
III. Ressourcenverbrauch
Wird dem Antrag der Verwaltung zugestimmt, folgen
keine weiteren Aufwendungen oder Erträge. Kommende Haushaltsjahre werden nicht
durch zusätzlichen / neuen Ressourcenverbrauch belastet bzw. durch Einsparungen
entlastet.
IV. Begründung
Nach derzeitigem Planungsrecht ist auf den Flurstücken 7818, 7914/2 und 7913/2 nur die Errichtung
von öffentlichen Parkplätzen zulässig, die jedoch nie hergestellt wurden. Die
Realisierung von öffentlichen Parkplätzen auf diesen Flurstücken ist jedoch
auch in Zukunft nicht erforderlich, da der Bedarf an öffentlichen Parkplätzen
überprüft und negativ beschieden wurde. Es entspricht vielmehr den aktuellen
städtebaulichen Zielen, diese Fläche einer baulichen Entwicklung zuzuführen und
hier – zusammen mit den drei Flurstücken 7914/3, 7913/3 und 7913/4 - ein Baugrundstück
zur Errichtung eines Wohngebäudes festzusetzen.
Um eine Bebauung des Grundstückes zu
ermöglichen, ist daher die Änderung des seither rechtskräftigen Bebauungsplanes
erforderlich.
Damit auch künftig die Notwendigkeit von Eingriffen
in die freie Landschaft so gering wie möglich gehalten werden kann, ist es
notwendig, die innerhalb der Siedlungsfläche vorhandenen Baulandpotentiale zu
nutzen. In diesem Sinne ist es vertretbar und sinnvoll, innerhalb des
Plangebietes auf den Grundstücksflächen eine maßvolle Bebauung zu ermöglichen.
1. Verfahrensdaten
Aufstellungsbeschluss:
ATU vom 05.12.2011
Vorentwurf
vom 10.11.2011
Öffentlichkeitsbeteiligung:
vom 09.01.2012 bis 10.02.2012
Öffentliche
Darlegung: 02.02.2012
Bebauungsplan-Entwurf
vom 15.06.2012
ATU-Beschluss:
16.07.2012
Auslage:
03.09.2012 bis 12.10.2012
Öffentliche
Bekanntmachung: 23.08.2012
Als Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurden zum Bebauungsplan-Entwurf vom 15.06.2012 folgende Behörden und Stellen
beteiligt:
Bürgerausschuss
RSKN
Deutsche
Telekom AG
Deutsche
Post Real Estate Germany GmbH
EnBW
Regional AG
Stadtwerke
Esslingen a.N.
Landratsamt
Esslingen Sachgebiet 413
Polizeidirektion
Esslingen
BUND
Kreisverband Esslingen
Naturschutzbund
Deutschland e. V. Ortsgruppe Esslingen
Regierungspräsidium
Freiburg, Landesamt für Geologie
Architektenkammer
Baden-Württemberg
Industrie-
und Handelskammer Bezirkskammer Esslingen
Handwerkskammer
Stuttgart
Regierungspräsidium
Stuttgart
Verband
Region Stuttgart
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
23.08.2012 gemäß § 4 BauGB am Verfahren beteiligt.
Folgende Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan
keine Einwendungen erhoben werden:
Deutsche Telekom AG, T-Com, Techn.Infrastruktur
Ndl. SW PTI 22 Stgt.
Handwerkskammer Region Stuttgart
Regierungspräsidium Stuttgart Referat
21
Verband Region Stuttgart
Folgende Behörden und sonstige
Träger öffentliche Belange haben zum Bebauungsplan keine Stellungnahme
abgegeben:
Deutsche Post Real Estate Germany GmbH
BUND Bezirksgruppe Esslingen
Naturschutzbund Deutschland e. V. Ortsgruppe
Esslingen
Architektenkammer Baden-Württemberg Kammergruppe
Esslingen I
Industrie- u. Handelskammer Region
Stgt. Bezirkskammer Esslingen - Nürtingen
Behandlung der Stellungnahmen
Die Behandlung der zum
Bebauungsplan-Entwurf vorgebrachten Stellungnahmen liegt der Vorlage als Anlage
2, Nr. T 1 bis T 6 sowie B 1 bei.
Die Nummerierung in der Anlage 2 entspricht
der Durchnummerierung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
und der Privaten im Antrag der Vorlage.
2. Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Gemäß
§ 13a Abs. 1 BauGB kann dann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden, wenn er für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die
Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) dient. Dies ist hier der Fall, da der Bebauungsplan die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum schafft.
Darüber hinaus ist
die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB davon
abhängig, dass bestimmte Flächengrößen nicht überschritten werden (Grundfläche
max. 20000 m²), dass keine FFH-Gebiete oder europäische Vogelschutzgebiete
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB tangiert sind und dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung
gemäß UVP-G nicht erforderlich ist. Auch diese Voraussetzung ist hier erfüllt.
Deshalb wurde der
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt,
d.h. Umweltprüfung, Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung sind nicht
erforderlich.
Amtsleiter Dezernent
Anlagen:
Anlage 1: Plan
Anlage 2: Stellungnahmen in vollem Wortlaut und deren
Behandlung