Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt                                                              15.11.2012

 

Sachbearbeiter/in:

Renate Jesinger;

Ruth Clemens-Martin

 

                                                                                                                   61/371/2012

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für Technik und Umwelt

14.11.2012

Gemeinderat

19.11.2012

 

 

Betreff: Bebauungsplan Im Bregel 6 im Planbereich 22 "Krummenacker" und Satzung über örtliche Bauvorschriften (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB),
hier: Beschluss der Satzungen

 

 

Vorgang: ATU vom 16.07.2012, TOP - 5 -

 

 

I. Antrag

 

  

1.      Von den zum Bebauungsplan-Entwurf Im Bregel 6 im Planbereich 22 "Krummenacker" nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 15.06.2012 und den örtlichen Bauvorschriften von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen

 

 

Nr. T 1        Bürgerausschuss RSKN, Dr. Thomas Diehl
                    Hinterer Holzweg 5/1, 73733 Esslingen am Neckar

 

Nr. T 2        EnBW Regional AG, RZ Alb-Neckar
                    Hahnweidstraße 44, 73230 Kirchheim/Teck

 

Nr. T 3        Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG

                    Fleischmannstraße 50, 73728 Esslingen am Neckar

 

Nr. T 4        Landratsamt Esslingen, Sachgebiet 413

                    Pulverwiesen 11, 73728, Esslingen am Neckar

 

Nr. T 5        Polizeidirektion Esslingen Führungs- und Einsatzstab –

                    Agnespromenade 4, 73728 Esslingen am Neckar

 

Nr. T 6        Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9

                    Landesamt für Geologie u. Rohstoffe B-W

                    Albertstraße 5, 79104 Freiburg i. Br.

 

sowie von privater Seite vorgebrachten Stellungnahmen

 

Nr. B 1       Sängerbund RSK, voicES

                         Alexanderstraße 16, 73733 Esslingen

 

 

sowie der in der Begründung der Vorlage 61/371/2012 abgegebenen schriftlichen Stellungnahme, der Anlage 2 mit der Behandlung der Stellungnahmen Nr. T 1 bis T 6 und B 1 zu dieser Vorlage und den mündlichen Ausführungen des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes zu den Stellungnahmen wird wörtlich Kenntnis genommen.

 

2.      Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen bleiben, soweit ihnen nicht Rechnung getragen werden konnte, unberücksichtigt.

 

3.      Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung, wird der Bebauungsplan Im Bregel 6 im Planbereich 22 "Krummenacker" bestehend aus dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 15.06.2012, den "Planungsrechtlichen Festsetzungen" des Textteiles vom 15.06.2012 und der Begründung in der Fassung des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 15.06.2012 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Plan, in dem seine Grenzen eingezeichnet sind.

 

4.      Aufgrund von § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung wird die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Im Bregel 6 im Planbereich 22 "Krummenacker" mit dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom
15.06.2012.

 

                  


 

II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

  

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 

  

 

 

 

III. Ressourcenverbrauch

 

Wird dem Antrag der Verwaltung zugestimmt, folgen keine weiteren Aufwendungen oder Erträge. Kommende Haushaltsjahre werden nicht durch zusätzlichen / neuen Ressourcenverbrauch belastet bzw. durch Einsparungen entlastet.

 

 

IV. Begründung

 

 

Nach derzeitigem Planungsrecht ist auf den Flurstücken 7818, 7914/2 und 7913/2 nur die Errichtung von öffentlichen Parkplätzen zulässig, die jedoch nie hergestellt wurden. Die Realisierung von öffentlichen Parkplätzen auf diesen Flurstücken ist jedoch auch in Zukunft nicht erforderlich, da der Bedarf an öffentlichen Parkplätzen überprüft und negativ beschieden wurde. Es entspricht vielmehr den aktuellen städtebaulichen Zielen, diese Fläche einer baulichen Entwicklung zuzuführen und hier – zusammen mit den drei Flurstücken 7914/3, 7913/3 und 7913/4 - ein Baugrundstück zur Errichtung eines Wohngebäudes festzusetzen.

Um eine Bebauung des Grundstückes zu ermöglichen, ist daher die Änderung des seither rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich.

 

Damit auch künftig die Notwendigkeit von Eingriffen in die freie Landschaft so gering wie möglich gehalten werden kann, ist es notwendig, die innerhalb der Siedlungsfläche vorhandenen Baulandpotentiale zu nutzen. In diesem Sinne ist es vertretbar und sinnvoll, innerhalb des Plangebietes auf den Grundstücksflächen eine maßvolle Bebauung zu ermöglichen.

 

 

 

1. Verfahrensdaten

 

Aufstellungsbeschluss: ATU vom 05.12.2011

 

Vorentwurf vom 10.11.2011

Öffentlichkeitsbeteiligung: vom 09.01.2012 bis 10.02.2012

Öffentliche Darlegung: 02.02.2012

 

Bebauungsplan-Entwurf vom 15.06.2012

ATU-Beschluss: 16.07.2012

Auslage: 03.09.2012 bis 12.10.2012

Öffentliche Bekanntmachung: 23.08.2012

 

 

Als Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden zum Bebauungsplan-Entwurf vom 15.06.2012 folgende Behörden und Stellen beteiligt:

 

Bürgerausschuss RSKN

Deutsche Telekom AG

Deutsche Post Real Estate Germany GmbH

EnBW Regional AG

Stadtwerke Esslingen a.N.

Landratsamt Esslingen Sachgebiet 413

Polizeidirektion Esslingen

BUND Kreisverband Esslingen

Naturschutzbund Deutschland e. V. Ortsgruppe Esslingen

Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie

Architektenkammer Baden-Württemberg

Industrie- und Handelskammer Bezirkskammer Esslingen

Handwerkskammer Stuttgart

Regierungspräsidium Stuttgart

Verband Region Stuttgart

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.08.2012 gemäß § 4 BauGB am Verfahren beteiligt.

 

 

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan keine Einwendungen erhoben werden:

 

Deutsche Telekom AG, T-Com, Techn.Infrastruktur Ndl. SW PTI 22 Stgt.

Handwerkskammer Region Stuttgart

Regierungspräsidium Stuttgart Referat 21

Verband Region Stuttgart

 

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange haben zum Bebauungsplan keine Stellungnahme abgegeben:

 

Deutsche Post Real Estate Germany GmbH

BUND Bezirksgruppe Esslingen

Naturschutzbund Deutschland e. V. Ortsgruppe Esslingen

Architektenkammer Baden-Württemberg Kammergruppe Esslingen I

Industrie- u. Handelskammer Region Stgt. Bezirkskammer Esslingen - Nürtingen

 

 

Behandlung der Stellungnahmen

 

Die Behandlung der zum Bebauungsplan-Entwurf vorgebrachten Stellungnahmen liegt der Vorlage als Anlage 2, Nr. T 1 bis T 6 sowie B 1 bei.

Die Nummerierung in der Anlage 2 entspricht der Durchnummerierung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Privaten im Antrag der Vorlage.

 

 

2. Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB

 

Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB kann dann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn er für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) dient. Dies ist hier der Fall, da der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum schafft.

Darüber hinaus ist die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB davon abhängig, dass bestimmte Flächengrößen nicht überschritten werden (Grundfläche max. 20000 m²), dass keine FFH-Gebiete oder europäische Vogelschutzgebiete gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB tangiert sind und dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVP-G nicht erforderlich ist. Auch diese Voraussetzung ist hier erfüllt.

Deshalb wurde der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt, d.h. Umweltprüfung, Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung sind nicht erforderlich.

                  

 

 

 

 

 

Amtsleiter                               Dezernent                             

 

 

Anlagen:                                  

Anlage 1: Plan

Anlage 2: Stellungnahmen in vollem Wortlaut und deren Behandlung

                

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)