Stadt Esslingen am Neckar
Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt 15.11.2012
Sachbearbeiter/in:
Daniel Fluhrer;
Haupt- und Personalamt
Claudia Moschella;
Steffen Wörner
61/370/2012
V O R L A G E
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Verwaltungsausschuss nicht öffentlich
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12.11.2012
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Ausschuss für Technik und Umwelt nicht öffentlich
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14.11.2012
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Gemeinderat
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19.11.2012
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Betreff: Rückdelegation
des Liegenschaftskatasters
hier: -
Bericht zur Umsetzung der Haushaltskonsolidierung 2011
(Vorlage
III/407/2011, lfd. Nr. 14)
- Beschluss zur Beibehaltung des
Liegenschaftskatasters
- Beschluss zur weiteren Konsolidierung
- Beschluss zur Wiederbesetzung
I. Antrag
1.
Vom Bericht des Sachstands zur Umsetzung des Punktes
„Rückdelegation des Liegenschaftskatasters“ der Haushaltskonsolidierung 2011
wird Kenntnis genommen.
2.
Der Gemeinderat beschließt, die Rückdelegation des
Liegenschaftskatasters nicht zu vollziehen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, trotz Beibehaltung des
Liegenschaftskatasters bei der Stadt Esslingen am Neckar, die angestrebte
Konsolidierungssumme von 80.000 Euro/Jahr zu erbringen.
4.
Die Stelle eines Sachgebietsleiters und
stellvertretenden Leiters der unteren Vermessungsbehörde (A13) wird zur
Besetzung freigegeben.
II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung
Finanzielle Auswirkungen:
Nach den obigen Vorgaben werden die
Personalkosten im Bereich der Stadtmessung um weitere 80.000 Euro / Jahr
reduziert (Bezugsgröße ist die Soll-Personalausstattung entsprechend den
vorliegenden Empfehlungen der Gutachterfirma Kienbaum).
Erreicht wird dies durch die Streichung einer Ingenieursstelle (Stellenplannnumer:
2613210; Finanzieller Einspareffekt im Haushalt ab 1.7.2013) und der Setzung
eines KW-Vermerkes (Stellenplannummer: 2613175; Finanzieller Einspareffekt im
Haushalt spätestens ab 2026).
Deckungsvorschlag:
entfällt
III. Ressourcenverbrauch
siehe finanzielle Auswirkungen
IV. Begründung
Im Rahmen
der Konsolidierungsberatungen zum Haushalt 2011 traf der Gemeinderat am 28.
November 2011 unter anderem die Entscheidung zur Rückdelegation des Liegenschaftskatasters
(Vorlage III/407/2011, lfd. Nr. 14). Der ab dem Jahr 2016 angenommene
Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 80.000 Euro/a gründete auf der Annahme,
einer vollständigen Personalübergabe an den Landkreis (siehe Anlagen 02 und
03). Derzeit arbeiten in den Abteilungen 61-3.1 und 61-3.2 6 Vollzeitkräfte im
Aufgabenbereich des Liegenschaftskatasters. Die weiteren Aufgaben sind Stadt-
und Ingenieurvermessung, Umlegung, das städtische Geoinformationssystem und die
Kartografie.
Mit einem Antrag auf Rückdelegation des
Liegenschaftskatasters, so die Ergebnisse einer Klärung des Haupt- und
Personalamtes, würden nur beamtete Mitarbeiter (in diesem Falle der Leiter des
Katasters) gewissermaßen „mit der Aufgabe“ dem Land Baden-Württemberg „zurückgegeben“.
Die sich im Anstellungsverhältnis der Stadt befindenden Mitarbeiter, in diesem
Fall die weiteren 5 Personen, können, da sie ein direktes Arbeitsverhältnis mit
der Stadt Esslingen am Neckar haben, nur freiwillig zum Landkreis wechseln.
Voraussetzung dafür ist ein Angebot des Landkreises, das Personal auch zu übernehmen.
Das Haupt- und Personalamt hat dazu
offiziell beim Personalleiter des Landkreises angefragt, mit dem Ergebnis, dass
der Landkreis grundsätzlich nur unter der Voraussetzung bereit wäre, Personal
der Stadt zu übernehmen, wenn ihm diese zusätzlichen Kosten durch das Land
Baden-Württemberg erstattet würden. Da dies erhebliche Mehrkosten für das Land
gegenüber der heutigen Situation bedeuten würde, das Land aber dadurch keinen
Vorteil hat, ist die freiwillige finanzielle Leistung nicht darstellbar. Dazu
kommt, dass die finanziellen Beziehungen im Katasterbereich im Zuge der letzten
Verwaltungsreform zwischen Land, Landkreisen und Kommunen in einem politisch
nicht einfachen Vertragswerk zu sehen sind und die Konsolidierungseffekte für
einen Partner auf Kosten des anderen nicht begründen, das Vertragspaket
gewissermaßen „neu aufzuschnüren“.
Da eine Rückdelegation der Aufgabe, und
damit ein Verlust der Einnahmen von derzeit rund 280.000 Euro/a, bei
gleichzeitiger Beibehaltung des Personals und den damit zusammenhängenden
Personalkosten, zusätzliche Kosten verursacht, macht eine Rückdelegation des
Liegenschaftskatasters unter diesen Rahmenbedingungen finanzwirtschaftlich und
personalstrategisch keinen Sinn. Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem
Gemeinderat, von der Rückdelegation des Liegenschaftskatasters Abstand zu nehmen.
Nachdem die organisatorische und personalwirtschaftliche
Struktur im Rahmen eines Kienbaumgutachtens im Jahr 2007 umfassend betrachtet
wurde und in diesem Rahmen deutliche Stellenreduzierungen stattgefunden hatten,
wurden im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des bisherigen Leiters, Herrn Dr.
Gerhard Haug, und dem Ausscheiden weiterer Mitarbeiter darüber hinaus in den
letzten Jahren keine Wiederbesetzungen vorgenommen, da die Zukunft der Aufgabe
bei der Stadt Esslingen am Neckar ungewiss war. Mit der Entscheidung zur
Beibehaltung der Aufgabe ergeben sich daher dringende Notwendigkeiten zur
Wiederbesetzung.
Die Personalsituation stellt sich im
kommenden Jahr dramatisch dar: Von den nach der Expertise der Gutachter der
Firma Kienbaum im Jahr 2015 anvisierte Mindestpersonalausstattung mit 8
Ingenieursstellen für den gesamten Aufgabenbereich, sind im kommenden Jahr nur
noch 5 Stellen besetzt. Die Aufgabenbereiche des Liegenschaftskatasters sind
nicht mehr ordnungsgemäß leistbar. Die Umsetzung von Baulandentwicklungen, die
im Zuge des neuen Flächennutzungsplanes wieder an besonderer Bedeutung gewinnen
wird, ist ebenfalls momentan wegen Unterbesetzung nicht mehr gewährleistet.
Konsolidierungsleistung
der Jahre 2006 bis 2012 im Bereich der Stadtmessung entsprechend dem Gutachten
der Fa. Kienbaum:
Seit vielen Jahren wird der
Personalkörper im Bereich der Stadtmessung deutlich und konsequent reduziert.
Auch mit den zusätzlichen Konsolidierungsergebnissen des Gutachtens der Fa.
Kienbaum im Jahre 2007 setzte das Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt die
reduzierten Personalvorgaben um. Für zwei ausscheidende Personen wird jeweils
nur noch eine Stelle wieder besetzt um dem hohen Altersdurchschnitt des
Bereiches Rechnung zu tragen.
Personalkonsolidierung
/ Stellenbilanz seit Kienbaum:
Personalreduktion
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Personalbesetzung
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Stellenumfang
|
Dotierung
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unbesetzt seit
(ATZ bis)
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Stellenumfang
|
Dotierung
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besetzt seit
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- 1,0
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A13
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(2004) laut Gutachten
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- 0,5
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EG10
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2007
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- 1,0
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A12
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2007
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- 1,0
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EG12
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2008 (2011)
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+ 1,0
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EG11
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2008
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- 1,0
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EG9
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2009 (2011)
|
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|
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- 1,0
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EG5
|
2010 (2012)
|
+ 0,5
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EG8
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2010
|
- 1,0
|
A15
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2011 (2011)
|
|
|
|
- 1,0
|
A12
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2012
|
|
|
|
- 1,0
|
A11
|
2012 (2013)
|
|
|
|
- 1,0
|
EG11
|
2013
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Summe: - 9,5 Stellen
|
Summe: + 1,5 Stellen
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Darstellung
der Stellenbesetzungssituation notwendiger Ingenieurstellen
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Stellen besetzt
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Stellenbesetzung durch Vorruhestand gefährdet
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Stellen ohne Wiederbesetzungsbeschlüsse nicht besetzt
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Funktion
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Tätigkeit bis zum Eintritt in den Ruhestand (Jahr)
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12
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13
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14
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15
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16
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17
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18
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19
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20
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ff
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Ingenieurstellen
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Abteilungsleitung
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1
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Sachgebietsleitung
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Katasterprüfung
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(5)
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Katastervermessung
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Verm.-Ing.
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|
|
Verm.-Ing
|
|
|
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|
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|
Kataster(vermessung)
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2
|
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|
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Geoinform. GIS
|
|
3
|
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Geoinform. GIS
|
|
4
|
|
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|
4
-5 im Vergleich zu notwendigen 8 nach Kienbaum
|
Im kommenden Jahr sind von den
notwendigen Ingenieursstellen (laut Gutachten der Fa. Kienbaum 2007) nur noch 5
besetzt. Die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung ist bei weitem nicht mehr
gesichert.
Mit der aktuellen zusätzlichen Aufgabe,
einer kompletten Umstellung der Arbeitsweise des Katasters auf ein
bundeseinheitliches neues digitales System (ALKIS), ergeben sich weitere
Engpässe, so dass eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung nicht mehr gewährleistet
ist. Perspektivisch ergeben sich durch die neuen vereinfachten Prozesse weitere
personelle Synergieeffekte. Daher ist aus heutiger Sicht die im Antrag aufgeführte
Personalkostensenkung um 80.000 Euro / Jahr mittelfristig erzielbar, auch wenn
die Entlastungswirkung in Bezug auf die Aufgabenfülle erst nach vollständiger
Systemumstellung im Jahr 2017/18 eintreten wird.
Es ist aber parallel unbedingt
erforderlich, die Stelle eines unbesetzten Sachgebietsleiters unverzüglich
vorzunehmen. Die Besetzung mit einem Beamten/einer Beamtin mit der Befähigung
zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst ist notwendig, um die
Stellvertretung bei den Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens zu
gewährleisten (Unterschriften- und Vertretungsbefugnisse, die rechtlich nicht
durch die Amtsleitung oder sonstige Personen des Amtes übernommen werden
können). Der Abteilungsleiter leitet seit 2011 zusätzlich zur Unteren
Vermessungsbehörde 2 Sachgebiete (3.1 Liegenschaftskataster, Vermessung,
Bodenordnung und 3.2 Grafische Datenverarbeitung, Grundlagenkarten). Dies kann
nur vorübergehend geleistet werden, aber nicht dauerhaft. Die wiederbesetzte Sachgebietsleitung
soll zunächst das Sachgebiet 3.2 Grafische Datenverarbeitung, Grundlagenkarten
übernehmen, sowie im Bereich des Katasters mitwirken.
Dazu nähern sich die Eintritte in den
Ruhestand der beiden Führungskräfte der Abteilung 61-3 (Stadtmessung und
Geschäftstelle Gutachterausschuss), so dass die neue Führungskraft zum einen in
weiteren Optimierungsprozessen mitwirken soll und zum anderen für eine gewisse
Kontinuität in der Fortführung der Aufgaben sorgen kann. Eine weitere
unbesetzte aber notwendige Ingenieursstelle kann aufgrund der Dotierung durch
die Verwaltung selbst vorgenommen werden.
Amtsleiter 61 Amtsleiter 10
Dezernent II
Anlagen:
-
Anlage
01 Schaubild der Zielstellenausstattung nach Keinbaum 2007, Seite 15
-
Anlage
02 und 03 Erläuterungsblätter zur Haushaltskonsolidierung 2011 14a und 14b