Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt                                                              15.11.2012

Sachbearbeiter/in:

Daniel Fluhrer;

Haupt- und Personalamt

Claudia Moschella;

Steffen Wörner

 

                                                                                                                   61/370/2012

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsausschuss                              nicht öffentlich

12.11.2012

Ausschuss für Technik und Umwelt           nicht öffentlich

14.11.2012

Gemeinderat

19.11.2012

 

 

Betreff: Rückdelegation des Liegenschaftskatasters

 

hier:    - Bericht zur Umsetzung der Haushaltskonsolidierung 2011

  (Vorlage III/407/2011, lfd. Nr. 14)

- Beschluss zur Beibehaltung des Liegenschaftskatasters

- Beschluss zur weiteren Konsolidierung

- Beschluss zur Wiederbesetzung

 

 

I. Antrag

 

1.      Vom Bericht des Sachstands zur Umsetzung des Punktes „Rückdelegation des Liegenschaftskatasters“ der Haushaltskonsolidierung 2011 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt, die Rückdelegation des Liegenschaftskatasters nicht zu vollziehen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, trotz Beibehaltung des Liegenschaftskatasters bei der Stadt Esslingen am Neckar, die angestrebte Konsolidierungssumme von 80.000 Euro/Jahr zu erbringen.

 

4.      Die Stelle eines Sachgebietsleiters und stellvertretenden Leiters der unteren Vermessungsbehörde (A13) wird zur Besetzung freigegeben.

 

 

                     


II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach den obigen Vorgaben werden die Personalkosten im Bereich der Stadtmessung um weitere 80.000 Euro / Jahr reduziert (Bezugsgröße ist die Soll-Personalausstattung entsprechend den vorliegenden Empfehlungen der Gutachterfirma Kienbaum).

Erreicht wird dies durch die Streichung einer Ingenieursstelle (Stellenplannnumer: 2613210; Finanzieller Einspareffekt im Haushalt ab 1.7.2013) und der Setzung eines KW-Vermerkes (Stellenplannummer: 2613175; Finanzieller Einspareffekt im Haushalt spätestens ab 2026).

 

 

Deckungsvorschlag:

 

entfällt

 

 

III. Ressourcenverbrauch

 

siehe finanzielle Auswirkungen

 

 

IV. Begründung

 

Im Rahmen der Konsolidierungsberatungen zum Haushalt 2011 traf der Gemeinderat am 28. November 2011 unter anderem die Entscheidung zur Rückdelegation des Liegenschaftskatasters (Vorlage III/407/2011, lfd. Nr. 14). Der ab dem Jahr 2016 angenommene Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 80.000 Euro/a gründete auf der Annahme, einer vollständigen Personalübergabe an den Landkreis (siehe Anlagen 02 und 03). Derzeit arbeiten in den Abteilungen 61-3.1 und 61-3.2 6 Vollzeitkräfte im Aufgabenbereich des Liegenschaftskatasters. Die weiteren Aufgaben sind Stadt- und Ingenieurvermessung, Umlegung, das städtische Geoinformationssystem und die Kartografie.

 

Mit einem Antrag auf Rückdelegation des Liegenschaftskatasters, so die Ergebnisse einer Klärung des Haupt- und Personalamtes, würden nur beamtete Mitarbeiter (in diesem Falle der Leiter des Katasters) gewissermaßen „mit der Aufgabe“ dem Land Baden-Württemberg „zurückgegeben“. Die sich im Anstellungsverhältnis der Stadt befindenden Mitarbeiter, in diesem Fall die weiteren 5 Personen, können, da sie ein direktes Arbeitsverhältnis mit der Stadt Esslingen am Neckar haben, nur freiwillig zum Landkreis wechseln. Voraussetzung dafür ist ein Angebot des Landkreises, das Personal auch zu übernehmen.

 

Das Haupt- und Personalamt hat dazu offiziell beim Personalleiter des Landkreises angefragt, mit dem Ergebnis, dass der Landkreis grundsätzlich nur unter der Voraussetzung bereit wäre, Personal der Stadt zu übernehmen, wenn ihm diese zusätzlichen Kosten durch das Land Baden-Württemberg erstattet würden. Da dies erhebliche Mehrkosten für das Land gegenüber der heutigen Situation bedeuten würde, das Land aber dadurch keinen Vorteil hat, ist die freiwillige finanzielle Leistung nicht darstellbar. Dazu kommt, dass die finanziellen Beziehungen im Katasterbereich im Zuge der letzten Verwaltungsreform zwischen Land, Landkreisen und Kommunen in einem politisch nicht einfachen Vertragswerk zu sehen sind und die Konsolidierungseffekte für einen Partner auf Kosten des anderen nicht begründen, das Vertragspaket gewissermaßen „neu aufzuschnüren“.

 

Da eine Rückdelegation der Aufgabe, und damit ein Verlust der Einnahmen von derzeit rund 280.000 Euro/a, bei gleichzeitiger Beibehaltung des Personals und den damit zusammenhängenden Personalkosten, zusätzliche Kosten verursacht, macht eine Rückdelegation des Liegenschaftskatasters unter diesen Rahmenbedingungen finanzwirtschaftlich und personalstrategisch keinen Sinn. Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, von der Rückdelegation des Liegenschaftskatasters Abstand zu nehmen.

 

Nachdem die organisatorische und personalwirtschaftliche Struktur im Rahmen eines Kienbaumgutachtens im Jahr 2007 umfassend betrachtet wurde und in diesem Rahmen deutliche Stellenreduzierungen stattgefunden hatten, wurden im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des bisherigen Leiters, Herrn Dr. Gerhard Haug, und dem Ausscheiden weiterer Mitarbeiter darüber hinaus in den letzten Jahren keine Wiederbesetzungen vorgenommen, da die Zukunft der Aufgabe bei der Stadt Esslingen am Neckar ungewiss war. Mit der Entscheidung zur Beibehaltung der Aufgabe ergeben sich daher dringende Notwendigkeiten zur Wiederbesetzung.

 

Die Personalsituation stellt sich im kommenden Jahr dramatisch dar: Von den nach der Expertise der Gutachter der Firma Kienbaum im Jahr 2015 anvisierte Mindestpersonalausstattung mit 8 Ingenieursstellen für den gesamten Aufgabenbereich, sind im kommenden Jahr nur noch 5 Stellen besetzt. Die Aufgabenbereiche des Liegenschaftskatasters sind nicht mehr ordnungsgemäß leistbar. Die Umsetzung von Baulandentwicklungen, die im Zuge des neuen Flächennutzungsplanes wieder an besonderer Bedeutung gewinnen wird, ist ebenfalls momentan wegen Unterbesetzung nicht mehr gewährleistet.

 

 

Konsolidierungsleistung der Jahre 2006 bis 2012 im Bereich der Stadtmessung entsprechend dem Gutachten der Fa. Kienbaum:

 

Seit vielen Jahren wird der Personalkörper im Bereich der Stadtmessung deutlich und konsequent reduziert. Auch mit den zusätzlichen Konsolidierungsergebnissen des Gutachtens der Fa. Kienbaum im Jahre 2007 setzte das Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt die reduzierten Personalvorgaben um. Für zwei ausscheidende Personen wird jeweils nur noch eine Stelle wieder besetzt um dem hohen Altersdurchschnitt des Bereiches Rechnung zu tragen.

 

 

 

 

 

 

Personalkonsolidierung / Stellenbilanz seit Kienbaum:

 

Personalreduktion

Personalbesetzung

Stellenumfang

Dotierung

unbesetzt seit (ATZ  bis)

Stellenumfang

Dotierung

besetzt seit

- 1,0

A13

(2004) laut Gutachten

 

 

 

- 0,5

EG10

2007

 

 

 

- 1,0

A12

2007

 

 

 

- 1,0

EG12

2008 (2011)

+ 1,0

EG11

2008

- 1,0

EG9

2009 (2011)

 

 

 

- 1,0

EG5

2010 (2012)

+ 0,5

EG8

2010

- 1,0

A15

2011 (2011)

 

 

 

- 1,0

A12

2012

 

 

 

- 1,0

A11

2012 (2013)

 

 

 

- 1,0

EG11

2013

 

 

 

Summe: - 9,5 Stellen

Summe: + 1,5 Stellen

 

 

 

Darstellung der Stellenbesetzungssituation notwendiger Ingenieurstellen

 

 

Stellen besetzt

 

Stellenbesetzung durch Vorruhestand gefährdet

 

Stellen ohne Wiederbesetzungsbeschlüsse nicht besetzt

 

 

Funktion

Tätigkeit bis zum Eintritt in den Ruhestand (Jahr)

 

 

12

13

14

15

16

17

18

19

20

ff

 

Ingenieurstellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abteilungsleitung

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachgebietsleitung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Katasterprüfung

 

(5)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Katastervermessung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verm.-Ing.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verm.-Ing

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kataster(vermessung)

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geoinform. GIS

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geoinform. GIS

 

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4 -5 im Vergleich zu notwendigen 8 nach Kienbaum

 

Im kommenden Jahr sind von den notwendigen Ingenieursstellen (laut Gutachten der Fa. Kienbaum 2007) nur noch 5 besetzt. Die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung ist bei weitem nicht mehr gesichert.

 

Mit der aktuellen zusätzlichen Aufgabe, einer kompletten Umstellung der Arbeitsweise des Katasters auf ein bundeseinheitliches neues digitales System (ALKIS), ergeben sich weitere Engpässe, so dass eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung nicht mehr gewährleistet ist. Perspektivisch ergeben sich durch die neuen vereinfachten Prozesse weitere personelle Synergieeffekte. Daher ist aus heutiger Sicht die im Antrag aufgeführte Personalkostensenkung um 80.000 Euro / Jahr mittelfristig erzielbar, auch wenn die Entlastungswirkung in Bezug auf die Aufgabenfülle erst nach vollständiger Systemumstellung im Jahr 2017/18 eintreten wird.

 

Es ist aber parallel unbedingt erforderlich, die Stelle eines unbesetzten Sachgebietsleiters unverzüglich vorzunehmen. Die Besetzung mit einem Beamten/einer Beamtin mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst ist notwendig, um die Stellvertretung bei den Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens zu gewährleisten (Unterschriften- und Vertretungsbefugnisse, die rechtlich nicht durch die Amtsleitung oder sonstige Personen des Amtes übernommen werden können). Der Abteilungsleiter leitet seit 2011 zusätzlich zur Unteren Vermessungsbehörde 2 Sachgebiete (3.1 Liegenschaftskataster, Vermessung, Bodenordnung und 3.2 Grafische Datenverarbeitung, Grundlagenkarten). Dies kann nur vorübergehend geleistet werden, aber nicht dauerhaft. Die wiederbesetzte Sachgebietsleitung soll zunächst das Sachgebiet 3.2 Grafische Datenverarbeitung, Grundlagenkarten übernehmen, sowie im Bereich des Katasters mitwirken. 

 

Dazu nähern sich die Eintritte in den Ruhestand der beiden Führungskräfte der Abteilung 61-3 (Stadtmessung und Geschäftstelle Gutachterausschuss), so dass die neue Führungskraft zum einen in weiteren Optimierungsprozessen mitwirken soll und zum anderen für eine gewisse Kontinuität in der Fortführung der Aufgaben sorgen kann. Eine weitere unbesetzte aber notwendige Ingenieursstelle kann aufgrund der Dotierung durch die Verwaltung selbst vorgenommen werden.

 

 

 

Amtsleiter 61                                                                         Amtsleiter 10

 

 

 

 

 

Dezernent II                                                                           

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

-       Anlage 01 Schaubild der Zielstellenausstattung nach Keinbaum 2007, Seite 15

-       Anlage 02 und 03 Erläuterungsblätter zur Haushaltskonsolidierung 2011 14a und 14b

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anlagen zur Vorlage HH Konsolidierung Liegenschaftskatatster 0 (k).pdf - Anlagen zur Vorlage HH Konsolidierung Liegenschaftskatatster 0 (k).pdf