Stadt Esslingen am Neckar

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Schul- und Sportamt                                                                                               09.10.2012

Sachbearbeiter/in:

Esther Breuninger; Bernd Berroth

 

                                                                                                                   40/288/2012

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für Bildung, Erziehung und Soziales

17.10.2012

 

 

Betreff: Einrichtung eines Ganztagesgrundschulzuges an der Grundschule Mettingen

 

 

I. Antrag

 

1.  Dem Antrag auf Einrichtung einer teilgebundenen Ganztagesschule (ein Zug) mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung an der Grundschule Mettingen zum Schuljahr 2013/2014 wird zugestimmt.

 2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land einen entsprechenden Antrag gemäß § 30 i.V.m. § 22 SchG zu stellen.

3. Das pädagogische Konzept der Schule zur Umsetzung des Ganztagesbetriebes wird zustimmend zur Kenntnis genommen.  

 

II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

HHJ

Produktgruppe

Bezeichnung

KST/Auftrag/Projekt

Bezeichnung

 

 

 

 

 

ab 2013

M 21.10 01

Bereitstellung und Betrieb von allgemein bildenden Schulen

50225300

Freizeitpädagogik

 

 

Sachkonto

Bezeichnung

Erläuterung

Plan

Betrag

 

 

 

 

 

 

 

2013: 28.667 €
2014: 50.167 €
2015: 71.667 €
2016: 86.000 €

-

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Die Kosten sind im Stellenplan für die folgenden Jahre berücksichtigt

 

  

 

 

III. Ressourcenverbrauch

 

Personalkosten fallen auch in den zukünftigen Jahren an.

 

 

IV. Begründung

 

  In der Vorlage 50/126/2012, die  am 09.05.2012 im ABES beraten wurde, wurde unter Punkt 2 der Ausbau der Grundschule Mettingen zur teilgebundenen Ganztagesschule ( ein Zug) bereits ausführlich dargestellt und beraten. Dabei wurde der Raum- und Personalbedarf ebenso dargestellt, wie die aus der Einrichtung der Ganztagesschule erwachsenden Kosten in allen relevanten Bereichen und vom ABES einstimmig beschlossen. Auf die Vorlage wird insoweit verwiesen. 

Eine Änderung ergibt sich lediglich durch den pädagogisch und durch Elternumfrage begründeten Wunsch, dass die Schule mit dem Schuljahr 2013/2014 nicht nur mit einer Klasse der Klassenstufe 1, sondern mit jeweils einer Klasse der Klassenstufen 1 und 2 beginnt. Dies hat Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Entstehung der Folgekosten, da durch die erhöhte Schülerzahl in der GTS früher mehr Personal im Betreuungsbereich notwendig ist. Im Mensabereich ändert sich der Personalbedarf nicht.

 

Bei den Personalkosten der Freizeitpädagogen stellt sich die Veränderung folgendermaßen dar:

2013

2014

2015

2016ff

28.667.- €

50.167.-€

71.667.-€

86.000.-€

 

Es fehlt nun noch die Zustimmung durch den ABES zum konkreten Antrag der Grundschule Mettingen auf Einrichtung als teilgebundene Ganztagesschule.

Die Schule hat das pädagogische Konzept ausgearbeitet (Anlage 1). Desweiteren hat die Schule die notwendigen Beschlüsse sowohl der Gesamtlehrerkonferenz (14.03.2012) als auch der Schulkonferenz (29.03.2012) herbeigeführt. Beide Gremien haben sich einstimmig für die Einrichtung des Ganztagesschulzuges ausgesprochen. Die Verwaltung muss den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesschule bis spätestens 01. November 2012 beim Regierungspräsidium Stuttgart stellen.

 

 

Amtsleiter 40                  Amtsleiter 50               Dezernent                        Amt 20

 

 

 

 

Anlagen:  

Pädagogisches Konzept


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Konzeption GTS Mettingen 18.9.12.doc - Konzeption GTS Mettingen 18.9.12.doc