Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Stadtkämmerei                                                                                                       05.04.2013

Sachbearbeiter/in:

Sonja Jahn

 

                                                                                                                   20/281/2012

 

V O R L A G E

 

 

Verwaltungsausschuss

17.09.2012

Gemeinderat

15.10.2012

 

 

Betreff:          Übertragung von Ausfallbürgschaften für Kreditaufnahmen der Hengstenberg Areal Zwei GmbH & Co KG auf die Esslinger Wohnungsbau GmbH in Höhe von 1,0 Mio. EUR und 3,3 Mio. EUR

 

Vorgang:      Beschluss des Gemeinderates vom 26.7.2010 zur Übernahme von Ausfallbürgschaften für Kreditaufnahmen der Hengstenberg Areal Zwei GmbH & Co KG zur Kernsanierung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Firma Hengstenberg.

 

 

I. Antrag

 

Der Übertragung der Ausfallbürgschaften in Höhe von 1,0 Mio. EUR und 3,3 Mio. EUR von der Hengstenberg Areal Zwei GmbH & Co KG auf die Esslinger Wohnungsbau GmbH wird zugestimmt. 

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

HHJ

Finanzposition

Betrag

Auswirkungen

Erläuterungen

 

P20612001; Sachkonto 36180000 Zinserträge übriger inländischer Bereich; Sachkonto 34870000 Erstattungen von privaten Unternehmungen

 

 

 

 

 

 

 

 

III. Folgekosten

 

Jede Bürgschaftsübernahme birgt ein gewisses wirtschaftliches Risiko.

 

IV. Begründung

 

Der Gemeinderat der Stadt Esslingen hat am 26.07.2010 beschlossen, eine Teilfläche des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Fa. Hengstenberg in der Mettinger Straße für einen Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2030 im kernsanierten und auf die Bedürfnisse der VHS zugeschnittenen Zustand anzumieten und eine Bürgschaft durch die Stadt für die Mietsache und für die Mietzeit in Höhe von insgesamt 4,3 Mio. EUR zu übernehmen.

 

Das VHS-Gebäude wurde zwischenzeitlich komplett saniert. Aufgrund des Verkaufs einer Grundstücksteilfläche an die Esslinger Wohnungsbau GmbH, auf dem auch das sanierte VHS-Gebäude steht, ist es notwendig, die Bürgschaften in Höhe von insgesamt 4,3 Mio. EUR, die der Absicherung der für die Sanierung des VHS-Gebäudes aufgenommenen Darlehen dienen, von der Hengstenberg Areal Zwei GmbH & Co. KG an die Esslinger Wohnungsbau GmbH zu übertragen.

 

Der Beschluss bedarf gem. § 88  Abs. 2 GemO noch der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart.

 

 

 

 

 

 

Amtsleiterin                                                              Dezernent    

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)